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   BFH, 23.11.2006 - IX B 109/06   

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https://dejure.org/2006,14167
BFH, 23.11.2006 - IX B 109/06 (https://dejure.org/2006,14167)
BFH, Entscheidung vom 23.11.2006 - IX B 109/06 (https://dejure.org/2006,14167)
BFH, Entscheidung vom 23. November 2006 - IX B 109/06 (https://dejure.org/2006,14167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WK-Abzug: Erhaltungsaufwendungen

  • datenbank.nwb.de

    Kein Werbungskostenabzug von Erhaltungsaufwendungen auf die Zusammenlegung zweier nebeneinander liegender Wohnungen vor Selbstnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96

    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 23.11.2006 - IX B 109/06
    Das Finanzgericht (FG) weicht --entgegen der Ansicht der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger)-- nicht von den als Divergenz-Entscheidungen benannten BFH-Urteilen vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96 (BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787) und vom 20. Februar 2001 IX R 49/98 (BFH/NV 2001, 1022) ab.
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 23.11.2006 - IX B 109/06
    Letztlich rügen die Kläger die in der (vermeintlich) unzutreffenden Umsetzung der BFH-Rechtsprechung liegende fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materielle Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden, zumal eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht offensichtlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des

    Auszug aus BFH, 23.11.2006 - IX B 109/06
    Letztlich rügen die Kläger die in der (vermeintlich) unzutreffenden Umsetzung der BFH-Rechtsprechung liegende fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materielle Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden, zumal eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht offensichtlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98

    Vermietung - Reparaturen vor Beginn der Selbstnutzung durchführen

    Auszug aus BFH, 23.11.2006 - IX B 109/06
    Das Finanzgericht (FG) weicht --entgegen der Ansicht der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger)-- nicht von den als Divergenz-Entscheidungen benannten BFH-Urteilen vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96 (BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787) und vom 20. Februar 2001 IX R 49/98 (BFH/NV 2001, 1022) ab.
  • BFH, 31.01.2003 - IX B 174/02

    NZB; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Divergenz

    Auszug aus BFH, 23.11.2006 - IX B 109/06
    Es kann dahinstehen, ob ihre Begründung die geltend gemachte Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung --FGO--) in Gestalt einer Divergenz zur Rechtsprechung des BFH hinreichend darlegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2003 IX B 174/02, BFH/NV 2003, 649; vom 8. Januar 2004 V B 37-39, 57/03, BFH/NV 2004, 829, jeweils m.w.N.) und damit den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entspricht.
  • BFH, 08.04.2008 - IX B 134/07

    Verhältnis von § 165 Abs. 2 AO und § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - Grundsatz von Treu und

    Dies gilt auch, soweit sie unter Hinweis auf einen Widerspruch zu ihrer Sachdarstellung eine (vermeintlich) unzutreffende Beweiswürdigung rügen, zumal eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung durch das FG nicht ersichtlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. November 2006 IX B 109/06, BFH/NV 2007, 680; vom 7. Dezember 2006 IX B 34/06, BFH/NV 2007, 715).
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