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   BFH, 10.06.1998 - IX B 47/98   

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https://dejure.org/1998,7034
BFH, 10.06.1998 - IX B 47/98 (https://dejure.org/1998,7034)
BFH, Entscheidung vom 10.06.1998 - IX B 47/98 (https://dejure.org/1998,7034)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - IX B 47/98 (https://dejure.org/1998,7034)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Möglichkeit der Geltendmachung von Aufwendungen auf das mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Grundstück als vorweggenommene Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 10.06.1998 - IX B 47/98
    Der BFH hat den Abzug von Aufwendungen, die während der Zeit der Nießbrauchsberechtigung getätigt worden sind, auch dann verneint, wenn ein Ende der Nutzung im konkreten Fall absehbar war (Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591; vgl. auch die vergleichbaren Fälle der Aufwendungen eines Eigentümers bei vorbehaltenem Wohnungsrecht, BFH-Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660, und vom 4. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808).
  • BFH, 07.03.1994 - V B 95/93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen falscher Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 10.06.1998 - IX B 47/98
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO); denn die Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig (zu dieser Voraussetzung Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 7. März 1994 V B 95/93, BFH/NV 1995, 650).
  • BFH, 04.06.1996 - IX R 84/94

    Anschaffungskosten eines Zweifamilienhauses bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

    Auszug aus BFH, 10.06.1998 - IX B 47/98
    Der BFH hat den Abzug von Aufwendungen, die während der Zeit der Nießbrauchsberechtigung getätigt worden sind, auch dann verneint, wenn ein Ende der Nutzung im konkreten Fall absehbar war (Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591; vgl. auch die vergleichbaren Fälle der Aufwendungen eines Eigentümers bei vorbehaltenem Wohnungsrecht, BFH-Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660, und vom 4. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808).
  • BFH, 25.02.1992 - IX R 331/87

    Abzug von Aufwendungen auf ein Wohnobjekt als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 10.06.1998 - IX B 47/98
    Der BFH hat den Abzug von Aufwendungen, die während der Zeit der Nießbrauchsberechtigung getätigt worden sind, auch dann verneint, wenn ein Ende der Nutzung im konkreten Fall absehbar war (Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591; vgl. auch die vergleichbaren Fälle der Aufwendungen eines Eigentümers bei vorbehaltenem Wohnungsrecht, BFH-Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660, und vom 4. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808).
  • BFH, 08.12.1982 - VIII R 87/81
    Auszug aus BFH, 10.06.1998 - IX B 47/98
    Im Urteil vom 8. Dezember 1982 VIII R 87/81 (nicht veröffentlicht) hat der BFH den Abzug von Reparaturaufwendungen des Eigentümers eines mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Grundstücks als vorab entstandene Werbungskosten nicht zugelassen.
  • BFH, 19.02.2019 - IX R 20/17

    Vermietung und Verpachtung - vorab entstandene Werbungskosten - Nießbrauch

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Eigentümer Aufwendungen für sein mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belastetes Grundstück regelmäßig nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, solange ein Ende der Nutzung nicht absehbar ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 14. November 2007 IX R 51/06, juris, Rz 11, m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Juni 1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346, m.w.N.).

    Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung von Erhaltungsaufwand (hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2007 IX R 51/06, a.a.O.) und gezahlten Schuldzinsen im Rahmen des Werbungskostenabzugs rechtfertigen könnten, bestehen insoweit nicht (vgl. bereits Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 1346).

  • BFH, 14.11.2007 - IX R 51/06

    Umbau- und Renovierungsmaßnahmen an einem mit einem Nießbrauch belasteten

    Danach kann ein Eigentümer Aufwendungen für sein mit dem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belastetes Grundstück regelmäßig nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, weil ein Ende der Nutzung nicht absehbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591; BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346, jeweils m.w.N.; zur Ausnahme bei ausdrücklich vom Nutzungsberechtigten zugesagten Übertragungs- bzw. Aufgabezeitpunkt: BFH-Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24).

    Einem solchen Abzug steht schon entgegen, dass das Ende der Nießbrauchsausübung im Zeitpunkt der Aufwendungen nicht absehbar war (vgl. BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1992, 591; in BFH/NV 1998, 1346).

  • BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96

    Reparaturaufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten

    Der BFH hat die Berücksichtigung dieser Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abgelehnt, weil ein Ende der Nutzung noch nicht absehbar sei (Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591, und Beschluss vom 10. Juni 1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen; Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids;

    Das gilt selbst dann, wenn im konkreten Fall ein Ende der Nutzungsbeschränkung absehbar war (BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 413/01

    Keine § 10e-EStG-Berechtigung des Eigentümers bei Vorbehaltsnießbrauch des

    Ein Anderes ergibt sich auch nicht aus dem - unbestrittenen - Vorbringen der Kl, aufgrund der schweren Erkrankungen der Eltern des Kl sei im Streitfall von einem zeitlich nahe liegenden Wegfall des Nießbrauchsrechts auszugehen gewesen, denn nach der Rechtsprechung des BFH ist der Abzug von Aufwendungen, die während der Zeit des Bestehens einer Nießbrauchsbelastung getätigt wurden, auch dann zu versagen, wenn ein Ende der Nutzung im konkreten Fall absehbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 03.09.2004 - 5 K 268/03

    Dachsanierungskosten einer leerstehenden wohnrechtsbelasteten Wohnung

    Für eine Erkrankung kann nichts anderes gelten, ganz abgesehen davon, dass die Kläger selbst vorgetragen haben, dass der Zeitpunkt des Ablebens der Mutter des Klägers zu 1 unbestimmt war (vgl. BFH-Urteile vom 8. Mai 2001 IX R 63/98, BFH/NV 2001, 1257; vom 10. Juni 1998 IX B 47/98 BFH/NV 1998, 1346; vom 4. Juni 1996 IX R 84/94 BFH/NV 1996, 808 und vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660).
  • FG Münster, 23.08.2006 - 1 K 4816/04

    Finanzierungszinsen als Werbungskosten

    Dies gilt auch dann, wenn der Nutzungsberechtigte bereits ein hohes Alter erreicht hat (BFH-Urteile vom 8.5.2001 IX R 63/98, BFH/NV 2001, 1257; vom 10.6.1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346; vom 4.7.1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808).
  • FG Düsseldorf, 15.02.2000 - 14 K 7410/96

    Einkommensteuer 1991; Kapitalvermögen; Vorbehaltsnießbrauch; Schuldzinsen als

    Der BFH hat darüber hinaus den Abzug von Aufwendungen, die während der Zeit der Nießbrauchsberechtigung getätigt worden sind, selbst dann verneint, wenn ein Ende der Nutzung im konkreten Fall absehbar war (Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591; vgl. auch Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23 , BStBl II 1983, 660; vom 4. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808; Beschluss vom 10. Juni 1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346 ).
  • FG Köln, 19.04.2000 - 1 K 6554/94

    Verzicht auf unentgeltlichen Nießbrauch

    Dies wird vom BFH indessen in einem neueren Beschluß (vom 10.06.1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346) wiederum verneint.
  • FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 119/08

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung bei abschließender

    Danach kann ein Eigentümer Aufwendungen für sein mit dem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belastetes Grundstück regelmäßig nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, weil ein Ende der Nutzung nicht absehbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591; BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346, jeweils m.w.N.; zur Ausnahme bei ausdrücklich vom Nutzungsberechtigten zugesagten Übertragungs- bzw. Aufgabezeitpunkt: BFH-Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24; vgl. im Übrigen BFH-Urteil vom 14. November 2007 IX R 51/06, NV (nicht amtlich veröffentlicht), Nachweis unter juris).
  • FG Nürnberg, 27.02.2003 - VI 18/01

    1. Aufwendungen vor Beendigung des Vorbehaltsnießbrauchs als vorab entstandene

  • FG Hessen, 27.10.2005 - 11 K 1548/05

    Werbungskosten; Erhaltungsaufwand; Wohnrecht; Dritter; Vermietung und Verpachtung

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