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   BFH, 21.09.1989 - IX B 88/89   

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https://dejure.org/1989,6156
BFH, 21.09.1989 - IX B 88/89 (https://dejure.org/1989,6156)
BFH, Entscheidung vom 21.09.1989 - IX B 88/89 (https://dejure.org/1989,6156)
BFH, Entscheidung vom 21. September 1989 - IX B 88/89 (https://dejure.org/1989,6156)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.05.1965 - VI 91/65
    Auszug aus BFH, 21.09.1989 - IX B 88/89
    Die vorsorglich eingelegte Beschwerde ist zwar wirksam eingelegt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Mai 1965 VI 91/65, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1965, 517).
  • BFH, 19.01.2006 - VII B 301/05

    Keine AdV bei Abrechnungsbescheid

    Wollte man ungeachtet dieser Begründung des FG die Beschwerde des Antragstellers als statthaft ansehen, wäre sie, obwohl bereits vor Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung des FG eingelegt, gleichwohl wirksam (vgl. dazu: Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 1989 IX B 88/89, BFH/NV 1990, 253).
  • BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00

    Früherer Tätigkeit als Rechtsanwalt - Verlustabzug - Nachträgliche

    Dass die Beschwerde bereits vor der Zustellung des Beschlusses über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs eingelegt wurde, steht ihrer Zulässigkeit nicht entgegen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 1989 IX B 88/89, BFH/NV 1990, 253; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 129 Anm. 4).
  • FG München, 27.11.2008 - 14 K 3117/07

    Möglicher Verstoß der Umsatzsteuer-Nachschau gegen das Zitiergebot führt nicht

    Bereits aus dem Wortlaut des § 258 AO ergibt sich, dass nur der Vollstreckungsbehörde die Befugnis zu einer Maßnahme nach § 258 AO zusteht und das Gericht lediglich das insoweit ausgeübte Ermessen nach § 102 FGO überprüfen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 21. September 1989 VIII B 88/89, BFH/NV 1990, 253 258).
  • FG Hamburg, 21.09.2000 - V 229/00

    Voraussetzung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Vollstreckung

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  • FG Hamburg, 14.03.2002 - II 41/02

    Zur ermessensfehlerfreien Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs

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