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   BFH, 25.01.1994 - IX R 121/90   

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https://dejure.org/1994,7230
BFH, 25.01.1994 - IX R 121/90 (https://dejure.org/1994,7230)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1994 - IX R 121/90 (https://dejure.org/1994,7230)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - IX R 121/90 (https://dejure.org/1994,7230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer Prämie zur Förderung der Freimachung und der familiengerechten Belegung von großen Wohnungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Staatliche Prämie ist Mieteinnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Drittleistungen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86

    Zuschüsse nach § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG mindern stets die Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 25.01.1994 - IX R 121/90
    Die Leistung eines Dritten muß jedoch in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung stehen (vgl. Senatsurteil vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999).
  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 167/71

    Zur einkommensteuerlichen Behandlung des Entgelts für die Übernahme einer Baulast

    Auszug aus BFH, 25.01.1994 - IX R 121/90
    Es würde sich dann um sonstige Einnahmen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG handeln (zur Übernahme einer Baulast als Leistung im Sinne dieser Vorschrift s. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. August 1975 VIII R 167/71, BFHE 116, 550, BStBl II 1976, 62).
  • BFH, 04.09.1996 - XI R 20/96

    Vermietungseinkünfte bei Baulast

    Die Verpflichtung zu einer Baulast bedeutet nicht die Hingabe eines Vermögenswertes; der Verpflichtete bleibt bürgerlich-rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer (BFH-Urteile vom 26. August 1975 VIII R 167/71, BFHE 116, 550, BStBl II 1976, 62; vom 25. Januar 1994 IX R 121/90, BFH/NV 1994, 845, unter 3.; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., 1996, § 22 Rz. 139, 150).
  • FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 4360/00

    Zuschuss; öffentliche Mittel; Mehrfamilienhaus; Vermietung und Verpachtung;

    Die Leistung eines Dritten muss jedoch in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung stehen (BFH-Urteile in BStBl II 1992, 999, und vom 25.01.1994 IX R 121/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 845).
  • FG München, 27.06.2003 - 13 K 1554/02

    Entschädigung für die Duldung der Verlegung und Unterhaltung; eines

    Auch die Verpflichtung zu einer Baulast bedeutet nicht die Hingabe eines Vermögenswerts; der Verpflichtete bleibt nicht nur bürgerlich-rechtlicher Eigentümer, sondern auch wirtschaftlicher Eigentümer (vgl. BFH-Urteile vom 26.8.1975 VIII R 167/71, BStBl II 1976, 62; 25.1.1994 X R 121/90, BFH/NV 1994, 845, unter 3. und 4.9.1996 XI R 20/96, BFH/NV 1997, 336).
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