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   BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92   

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https://dejure.org/1994,2476
BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92 (https://dejure.org/1994,2476)
BFH, Entscheidung vom 30.08.1994 - IX R 126/92 (https://dejure.org/1994,2476)
BFH, Entscheidung vom 30. August 1994 - IX R 126/92 (https://dejure.org/1994,2476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Werbungskostenüberschuss bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Rückwirkende Erhöhung von Kinderfreibeträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Baumängel an Gebäuden des Privatvermögens

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92

    Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen

    Auszug aus BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92
    Dies ist zulässig (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589; vom 16. Februar 1993 IX R 63/88, BFHE 170, 543, BStBl II 1993, 659; vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92, unter I., BFHE 174, 51).

    Der Mietwert ist stets anhand der Kostenmiete zu bemessen, wenn die selbstgenutzte Wohnung eine privat genutzte Wohnfläche von mehr als 250 qm aufweist, oder wenn sich in dem Wohnhaus eine Unterflurschwimmhalle befindet, oder wenn zu dem Wohngrundstück eine -- an das Haus angebaute oder freistehende -- Schwimmhalle gehört (Senatsurteil in BFHE 174, 51, BStBl II 1995, 98).

    Wann diese Voraussetzungen gegeben sein können, hat der Senat im Urteil in BFHE 174, 51, BStBl II 1995, 98, unter II.1.

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 23/92

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mängelbeseitigungskosten vor Fertigstellung?

    Auszug aus BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92
    Mit dem Einspruch wandten sich die Kläger insbesondere gegen die Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anhand der sog. Kostenmiete und machten unter Hinweis auf ihr Vorbringen zur Veranlagung 1983 (vgl. Urteil vom 30. August 1994 IX R 23/92 BFHE 176, 327, BStBl II 1995, 306) "Teilwertabschreibungen" geltend.

    Sie nehmen auf den Sach- und Rechtsvortrag im gleichzeitig anhängigen Revisionsverfahren IX R 23/92 zum Streitjahr 1983 Bezug und führen aus, bestimmte Aufwendungen, nämlich für ihnen von Dritten "aufgenötigte" Baumaßnahmen, nicht erbrachte Architektenleistungen und Herstellungsarbeiten sowie nicht gelieferte Baumaterialien, seien sofort als Werbungskosten abziehbar oder begründeten entgegen dem Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 164/87 (BFHE 168, 104, BStBl II 1992, 805) eine AfaA.

    Wie der Senat in dem zum Streitjahr 1983 ergangenen Urteil vom 30. August 1994 IX R 23/92 näher ausgeführt hat, begründen Baumängel vor Fertigstellung keine AfaA, auch wenn unselbständige Teile des Bauvorhabens abgetragen und neu erstellt werden.

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 33/91

    Ansatz der Kostenmiete (§ 21 EStG )

    Auszug aus BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92
    Die Kostenmiete kann auf der Grundlage der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BVO) berechnet werden (Senatsurteile vom 21. Januar 1986 IX R 7/79, BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394; vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91, BFHE 174, 120).

    Für steuerrechtlich anzuerkennende Arbeitsräume ist ein Nutzungswert nicht anzusetzen (Senatsurteil in BFHE 174, 120).

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 164/87

    Keine Werbungskosten durch Vorauszahlungen des Bauherren ohne Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92
    Sie nehmen auf den Sach- und Rechtsvortrag im gleichzeitig anhängigen Revisionsverfahren IX R 23/92 zum Streitjahr 1983 Bezug und führen aus, bestimmte Aufwendungen, nämlich für ihnen von Dritten "aufgenötigte" Baumaßnahmen, nicht erbrachte Architektenleistungen und Herstellungsarbeiten sowie nicht gelieferte Baumaterialien, seien sofort als Werbungskosten abziehbar oder begründeten entgegen dem Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 164/87 (BFHE 168, 104, BStBl II 1992, 805) eine AfaA.

    Rechtsfehlerhaft hat das FG aber nicht geprüft, ob die Kläger die an die Firma ... gezahlte Vergütung von ... DM nach den für verlorene Vorauszahlungen geltenden Grundsätzen (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 164/87, BFHE 168, 104, BStBl II 1992, 805) als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) abziehen können.

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 18/92

    Ermittlung des Nutzungswerts einer selbstgenutzten Wohnung

    Auszug aus BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92
    Eine Schwimmhalle, die während des gesamten Veranlagungszeitraums aus objektiven Gründen nicht benutzbar ist, begründet den Ansatz der Kostenmiete nicht (Senatsurteil vom 22. Oktober 1993 IX R 18/92, BFH/NV 1994, 699).
  • BFH, 21.01.1986 - IX R 7/79

    Kostenmiete - Rohmietwert - Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung -

    Auszug aus BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92
    Die Kostenmiete kann auf der Grundlage der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BVO) berechnet werden (Senatsurteile vom 21. Januar 1986 IX R 7/79, BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394; vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91, BFHE 174, 120).
  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92
    Sollte das Mietverhältnis nach dem Ergebnis der weiteren tatsächlichen Feststellungen des FG der Besteuerung nicht zugrunde zu legen sein, sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung so zu ermitteln, als ob die Kläger auch die Einliegerwohnung selbst genutzt hätten (Senatsurteil vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 27.10.1992 - IX R 152/89

    Verteilung von im Entstehungsjahr nicht abgezogenen Werbungskosten auf Folgejahre

    Auszug aus BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92
    Dies ist zulässig (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589; vom 16. Februar 1993 IX R 63/88, BFHE 170, 543, BStBl II 1993, 659; vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92, unter I., BFHE 174, 51).
  • BFH, 16.02.1993 - IX R 63/88

    Schaffung eines bisher nicht vorhandenen Badezimmers als Ausbau i. S. des § 21a

    Auszug aus BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92
    Dies ist zulässig (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589; vom 16. Februar 1993 IX R 63/88, BFHE 170, 543, BStBl II 1993, 659; vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92, unter I., BFHE 174, 51).
  • BFH, 31.01.1992 - VI R 57/88

    Keine Werbungskosten durch merkantilen Minderwert von beruflich beschädigtem PKW

    Auszug aus BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92
    Eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2, 3 EStG kommt nur bei der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich, nicht aber bei den Überschußeinkünften in Betracht, zu denen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, unter D. I. 1. b, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; BFH-Urteil vom 31. Januar 1992 VI R 57/88, unter 4., BFHE 166, 502 [BFH 31.01.1992 - VI R 57/88], BStBl II 1992, 401).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

  • BFH, 22.06.1993 - IX R 19/89

    Zulässigkeit der Pauschalierung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus im

  • BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89

    Gestaltungsmissbrauch durch Vermietung von Einliegerwohnung an Eltern der Ehefrau

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

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