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   BFH, 08.11.1994 - IX R 30/92   

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https://dejure.org/1994,13667
BFH, 08.11.1994 - IX R 30/92 (https://dejure.org/1994,13667)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1994 - IX R 30/92 (https://dejure.org/1994,13667)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1994 - IX R 30/92 (https://dejure.org/1994,13667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absetzung der Herstellungs- oder Anschaffungskosten für eine im Inalnd belegene Eigentumswohnung - Bezugsfertigkeit einer Eigentumswohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.06.1991 - XI R 11/90

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erhöhter Einkommensteuer-Absetzungen

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - IX R 30/92
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung zur Frage des sog. Objektverbrauchs (vgl. BFH-Urteile vom 5. Juni 1991 XI R 11/90, BFH/NV 1991, 742; vom 8. Dezember 1992 IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361; vom 8. März 1994 IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785).

    Abgesehen davon, daß in jenem Zusammenhang noch keine mit dem Streitfall vergleichbare Fallgestaltung entschieden worden ist, war insoweit nach dem Zweck des § 7 b Abs. 5 EStG jeweils entscheidend allein darauf abzustellen, ob der Steuerpflichtige bereits einmal die Steuervergünstigung nach § 7 b EStG in Anspruch genommen und diese sich bei ihm steuerlich ausgewirkt hatte (BFH- Urteil in BFH/NV 1991, 742); die Frage nach der zeitlichen Bemessung des Begünstigungszeitraums hingegen war nicht entscheidungserheblich.

  • BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90

    Eintritt eines Objektsverbrauchs durch die Gewährung von erhöhten Absetzungen für

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - IX R 30/92
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung zur Frage des sog. Objektverbrauchs (vgl. BFH-Urteile vom 5. Juni 1991 XI R 11/90, BFH/NV 1991, 742; vom 8. Dezember 1992 IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361; vom 8. März 1994 IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 137/88

    Voraussetzungen des Eintretens eines Objektsverbrauchs nach dem

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - IX R 30/92
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung zur Frage des sog. Objektverbrauchs (vgl. BFH-Urteile vom 5. Juni 1991 XI R 11/90, BFH/NV 1991, 742; vom 8. Dezember 1992 IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361; vom 8. März 1994 IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785).
  • BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83

    Gewährung eines dem Miteigentumsanteil des Steuerpflichtigen entsprechenden

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - IX R 30/92
    Das Rechtsschutzbedürfnis des FA für die Revision ist jedoch schon deswegen zu bejahen, weil das FG die Verwaltungsakte des FA für rechtswidrig erachtet hat (vgl. Senats urteil vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445).
  • BFH, 08.02.1957 - VI 132/55 U

    Inanspruchnahme der erhöhten AfA bei weiteren Herstellungsarbeiten an einem

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - IX R 30/92
    So hat jener beispielsweise kein Wahlrecht, anstelle des Jahres der Fertigstellung, die seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. April 1954 IV 393/53 U (BFHE 58, 692, BStBl III 1954, 175) als Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit verstanden wird, ein Folgejahr, in dem noch kleinere Arbeiten nachgeholt werden, als das Jahr der Fertigstellung zu bestimmen (vgl. BFH- Urteil vom 8. Februar 1957 VI 132/55 U, BFHE 64, 352, BStBl III 1957, 133; Blümich/Erhard, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, 14. Aufl., § 7 b EStG, Rz. 271; Handzik in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 7 b Rn. 75; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 7 b EStG, Anm. 125).
  • BFH, 08.04.1954 - IV 393/53 U

    Auslegung des Begriffs "fertiggesellt" - Vorliegen der Bewohnbarkeit eines

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - IX R 30/92
    So hat jener beispielsweise kein Wahlrecht, anstelle des Jahres der Fertigstellung, die seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. April 1954 IV 393/53 U (BFHE 58, 692, BStBl III 1954, 175) als Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit verstanden wird, ein Folgejahr, in dem noch kleinere Arbeiten nachgeholt werden, als das Jahr der Fertigstellung zu bestimmen (vgl. BFH- Urteil vom 8. Februar 1957 VI 132/55 U, BFHE 64, 352, BStBl III 1957, 133; Blümich/Erhard, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, 14. Aufl., § 7 b EStG, Rz. 271; Handzik in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 7 b Rn. 75; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 7 b EStG, Anm. 125).
  • FG Brandenburg, 05.10.2004 - 3 K 1581/02

    Vom Steuerpflichtigen durch falsche Angaben mitverschuldete Vorverlegung des

    Allerdings hat der BFH in seinem Urteil vom 08.11.1994 (IX R 30/92 - BFH/NV, 1995, 590) ausgeführt, dass der achtjährige Begünstigungszeitraum gemäß § 7 b Abs. 1 Satz 1 EStG jedenfalls dann nicht bereits in dem Jahr vor der Fertigstellung des begünstigten Objekts beginnt, wenn das Finanzamt für dieses Jahr zu Unrecht erhöhte Absetzungen gewährt hat, ohne dass der Steuerpflichtige dies beantragt hatte und ohne dass die Vergünstigung für ihn erkennbar war.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Frage, welche Anforderungen an die Erkennbarkeit eines Fehlers des Finanzamtes bei Mitverschulden des Steuerpflichtigen zu stellen sind, grundsätzlicher Klärung bedarf (vgl. auch BFH vom 08.11.1994 a.a.O. am Ende und BFH, Beschluss vom 04.10.2001 X B 93/01, BFH/NV 2002, 190 ).

  • BFH, 03.02.2000 - I B 48/99

    Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes

    Die konkrete Beurteilung des nach diesen Regeln zu bestimmenden Fertigstellungszeitpunkts ist schließlich Tatfrage (BFH in BFHE 100, 9, BStBl II 1970, 769, 771, und in BFHE 130, 24, BStBl II 1980, 365, 367) und deshalb in einem Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüfbar (BFH-Urteil vom 8. November 1994 IX R 30/92, BFH/NV 1995, 590).
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