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   BFH, 21.08.2001 - IX R 52/98   

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https://dejure.org/2001,11583
BFH, 21.08.2001 - IX R 52/98 (https://dejure.org/2001,11583)
BFH, Entscheidung vom 21.08.2001 - IX R 52/98 (https://dejure.org/2001,11583)
BFH, Entscheidung vom 21. August 2001 - IX R 52/98 (https://dejure.org/2001,11583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7c Abs 1, EStG § 7c Abs 4
    Ferienwohnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.03.2000 - IX R 8/97

    Ferienwohnungen dienen nicht Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 21.08.2001 - IX R 52/98
    Eine Wohnung dient jedoch nicht mehr fremden Wohnzwecken i.S. des § 7c Abs. 4 EStG, wenn sie jeweils kurzfristig an wechselnde Feriengäste vermietet wird, weil sie dann nicht mehr zur dauernden Vermietung verfügbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66, zu § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30. Juni 1989 --StRG 1990 ÄndG--, BGBl 1, 1267, BStBl I, 251; ebenso zu § 7c EStG: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 1994 12 K 117/93, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 741; Schmidt/Drenseck, a.a.O.; Stephan, a.a.O.; Lambrecht, a.a.O.; a.A. jedoch Schencking in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 7c EStG Anm. 50).
  • FG Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 12 K 117/93
    Auszug aus BFH, 21.08.2001 - IX R 52/98
    Eine Wohnung dient jedoch nicht mehr fremden Wohnzwecken i.S. des § 7c Abs. 4 EStG, wenn sie jeweils kurzfristig an wechselnde Feriengäste vermietet wird, weil sie dann nicht mehr zur dauernden Vermietung verfügbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66, zu § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30. Juni 1989 --StRG 1990 ÄndG--, BGBl 1, 1267, BStBl I, 251; ebenso zu § 7c EStG: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 1994 12 K 117/93, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 741; Schmidt/Drenseck, a.a.O.; Stephan, a.a.O.; Lambrecht, a.a.O.; a.A. jedoch Schencking in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 7c EStG Anm. 50).
  • BFH, 07.07.2011 - III R 91/08

    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

    Diese hätten aber nicht --wie erforderlich-- während der fünfjährigen Bindungsfrist ununterbrochen fremden Wohnzwecken gedient, da die in allen drei Fällen mehr als einjährige Leerstandsdauer (13 Monate bei der Wohnung 3. OG links, 27 Monate bei der DG-Wohnung links und 36 Monate bei der DG-Wohnung rechts) nicht als --unschädlicher-- vorübergehender Leerstand im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 21. August 2001 IX R 52/98, BFH/NV 2002, 325, betr. erhöhte Absetzungen nach § 7c des Einkommensteuergesetzes --EStG-- bei Vermietung an wechselnde Feriengäste) angesehen werden könne.

    Soweit im BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 325 ein vorübergehender Leerstand für unschädlich erachtet worden sei, lasse sich daraus schließen, dass ein nicht vorübergehender Leerstand als schädlich einzustufen wäre.

    Der Senat folgt insoweit dem BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 325, wonach eine zur dauernden Vermietung bestimmte und dafür verfügbar gehaltene Wohnung i.S. des § 7c Abs. 4 EStG auch während eines vorübergehenden Leerstands fremden Wohnzwecken dient.

    Gefördert werden durch § 3 InvZulG 1999 nur Investitionen in Wohnungen, die nach Beendigung der Arbeiten der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 325 zum Förderzweck des § 7c Abs. 4 EStG).

    Nicht gefördert werden Arbeiten an betrieblich genutzten Wohnungen (z.B. Praxen, Büros) sowie die Modernisierung von Wohnungen, die einer kurzfristigen Beherbergung --bis sechs Monate-- dienen sollen (Senatsurteil vom 15. Dezember 2005 III R 29/05, BFH/NV 2006, 1346) oder Feriengästen überlassen werden (BFH-Urteile vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66; in BFH/NV 2002, 325).

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00

    Wohnung i.S. des § 7c Abs. 1 EStG

    Für die Auslegung von Steuerbegünstigungsnormen wie § 7c EStG ist der Begünstigungszweck als Maßstab zugrunde zu legen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 2001 IX R 52/98, BFH/NV 2002, 325; vom 3. Juni 1997 IX R 24/96, BFH/NV 1998, 155).

    Wie sich bereits aus der Überschrift der Vorschrift ergibt, soll § 7c EStG Baumaßnahmen begünstigen, durch die neue Mietwohnungen geschaffen werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 325 unter II. 1. a).

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 13 K 2430/04

    Leerstand einer fremdvermieteten Wohnung von mehr als einem Jahr ist schädlich

    Ein vorübergehender Leerstand sei unschädlich (BFH, Urteil vom 21. August 2001 - IX R 52/98, BFH/NV 2002, 325).

    Denn die Dauer des Leerstands, die bei allen drei Wohnungen jeweils mehr als ein Jahr beträgt, kann auch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Streitfalls nicht als ein nur vorübergehender Leerstand im Sinne der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21. August 2001 - IX R 52/98, BFH/NV 2002, 325; vgl. auch Bundesfinanzministerium -BMF-, Schreiben vom 28. Februar 2003, BStBl II 2003, 318, Rz. 17) angesehen werden.

  • BFH, 22.05.2003 - IX R 23/01

    VuV; WK-Pauschbetrag gem. § 9 a Satz 1 Nr. 2 EStG a.F.

    Dabei ist auf die (beabsichtigte) Nutzung des Gebäudes bzw. Gebäudeteils abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 21. August 2001 IX R 52/98, BFH/NV 2002, 325, unter II. 1. b; vom 31. März 1998 IX R 18/96, BFHE 185, 471, BStBl II 1998, 386, unter 2. c; vom 30. Juni 1995 VI R 39/94, BFHE 178, 80, BStBl II 1995, 598).
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