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   BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94   

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https://dejure.org/1995,10583
BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94 (https://dejure.org/1995,10583)
BFH, Entscheidung vom 19.09.1995 - IX R 61/94 (https://dejure.org/1995,10583)
BFH, Entscheidung vom 19. September 1995 - IX R 61/94 (https://dejure.org/1995,10583)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.06.1992 - X R 147/88

    Sonderausgabe durch Nießbrauch ablösende Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94
    Nach Auffassung des FG führt die Ablösung eines dinglichen Nutzungsrechts stets zu einer Wertsteigerung des Grundstücks und damit unabhängig davon, ob es sich um einen veräußerungsähnlichen Vorgang oder um einen Teil einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handele, zu nachträglichen Anschaffungskosten; insoweit folgt das FG ausdrücklich nicht der Rechtsprechung des X. Senats des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (Urteile vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127 [BFH 03.06.1992 - X R 147/88], BStBl II 1993, 98, und vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei der Ablösung von Nießbrauchsrechten gegen wiederkehrende Leistungen zu unterscheiden, ob der Verzicht als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zur Vorwegnahme der Erbfolge oder als entgeltliches Veräußerungsgeschäft zu beurteilen ist; stellen die wiederkehrenden Zahlungen Versorgungsleistungen dar, sind sie regelmäßig dauernde Lasten, die beim Verpflichteten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG in vollem Umfang als Sonderausgaben abziehbar sind (BFH-Urteile in BFHE 169, 127 [BFH 03.06.1992 - X R 147/88], BStBl II 1993, 98; in BFH/NV 1993, 586).

  • BFH, 25.11.1992 - X R 148/90

    Steuerrechtliche Beachtung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - Verzicht

    Auszug aus BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94
    Nach Auffassung des FG führt die Ablösung eines dinglichen Nutzungsrechts stets zu einer Wertsteigerung des Grundstücks und damit unabhängig davon, ob es sich um einen veräußerungsähnlichen Vorgang oder um einen Teil einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handele, zu nachträglichen Anschaffungskosten; insoweit folgt das FG ausdrücklich nicht der Rechtsprechung des X. Senats des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (Urteile vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127 [BFH 03.06.1992 - X R 147/88], BStBl II 1993, 98, und vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei der Ablösung von Nießbrauchsrechten gegen wiederkehrende Leistungen zu unterscheiden, ob der Verzicht als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zur Vorwegnahme der Erbfolge oder als entgeltliches Veräußerungsgeschäft zu beurteilen ist; stellen die wiederkehrenden Zahlungen Versorgungsleistungen dar, sind sie regelmäßig dauernde Lasten, die beim Verpflichteten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG in vollem Umfang als Sonderausgaben abziehbar sind (BFH-Urteile in BFHE 169, 127 [BFH 03.06.1992 - X R 147/88], BStBl II 1993, 98; in BFH/NV 1993, 586).

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 2/91

    Geltendmachung von nachträglichen Anschaffungskosten sowie Zahlungen an eine

    Auszug aus BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94
    Das FG ist zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend davon ausgegangen, daß grundsätzlich der Kapitalwert laufender Zahlungen zur Ablösung des Nießbrauchs an einem Grundstück -- nachträgliche -- Anschaffungskosten darstellt, und daß der Ertragsanteil der laufenden Zahlungen als (sofort abziehbare) Werbungskosten bei den Einkünften des Ablösenden aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. August 1994 IX R 2/91, BFH/NV 1995, 291 m. w. N.).
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 53/91

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs

    Auszug aus BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94
    Nach den Grundsätzen dieser Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat mit Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 53/91 (BFH/NV 1995, 189) angeschlossen hat, ist im Streitfall zu untersuchen, ob die im Rahmen der Erbauseinandersetzung vorgenommene Einräumung des Nießbrauchs und dessen spätere Ablösung Teilakte einer "gleitenden" Vermögensübergabe darstellten mit der Folge, daß die wiederkehrenden Leistungen des Klägers -- ggf. teilweise -- als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 29.01.1992 - X R 193/87

    Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente

    Auszug aus BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94
    Für die Abgrenzung zwischen Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und entgeltlicher Vermögensübertragung sind die im Urteil vom 29. Januar 1992 X R 193/87 (BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465) wiedergegebenen Beurteilungsmerkmale maßgebend.
  • BFH, 18.08.1994 - IX B 83/94

    Anforderungen an eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94
    Das FG ist zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend davon ausgegangen, daß grundsätzlich der Kapitalwert laufender Zahlungen zur Ablösung des Nießbrauchs an einem Grundstück -- nachträgliche -- Anschaffungskosten darstellt, und daß der Ertragsanteil der laufenden Zahlungen als (sofort abziehbare) Werbungskosten bei den Einkünften des Ablösenden aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. August 1994 IX R 2/91, BFH/NV 1995, 291 m. w. N.).
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