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   BFH, 26.11.1985 - IX R 80/84   

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https://dejure.org/1985,5636
BFH, 26.11.1985 - IX R 80/84 (https://dejure.org/1985,5636)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1985 - IX R 80/84 (https://dejure.org/1985,5636)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1985 - IX R 80/84 (https://dejure.org/1985,5636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Begründung der Revision durch Übersendung einer nicht von ihm selbst gefertigten gutachtlichen Stellungnahme durch den postulationsbefugten Prozeßbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 80/84
    Die Revisionsbegründung muß aber in jedem Fall von dem Prozeßbevollmächtigten selbst stammen (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470).
  • BFH, 27.02.1998 - IX B 29/96

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

    Dies gilt auch dann, wenn auf Ausführungen eines anderen -- nicht mit der Prozeßvertretung dieses Beteiligten betrauten -- Angehörigen der in dieser Norm bezeichneten Berufsgruppen verwiesen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1985 IX R 80/84, BFH/NV 1987, 305; vom 14. August 1997 III R 35/96, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 26/01

    Mietvertrag Eltern - unterhaltsberechtigte Kinder; Schenkung von Geldvermögen

    Zwar ist von einer solchen Überschusserzielungsabsicht nach der Rechtsprechung des Senats selbst bei der verbilligten Überlassung eines auf Dauer vermieteten Objekts --ohne Erstellung einer Überschussprognose-- auszugehen, sofern der Mietzins nicht weniger als 75 v.H. der ortsüblichen Marktmiete beträgt (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 253, m.N. zur älteren abweichenden und nunmehr aufgegebenen BFH-Rechtsprechung; vgl. zur --bei Dauervermietung immer anzunehmenden-- Einkünfteerzielungsabsicht im Übrigen BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/84, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, und vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, und IX R 47/99, BFHE 199, 417).
  • BFH, 14.08.1997 - III R 35/96

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung der Revision

    Dies gilt selbst dann, wenn sich der Prozeßbevollmächtigte die fremde Begründung zu eigen macht (BFH-Beschluß vom 26. November 1985 IX R 80/84, BFH/NV 1987, 305).
  • BFH, 02.07.1987 - IV R 36/87

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Zur Auseinandersetzung mit der Vorentscheidung gehört ferner, daß der Kläger seine bisherige Auffassung und sein eigenes Vorbringen überprüft hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1971 V R 80/67, BFHE 101, 356, BStBl II 1971, 331, und vom 8. März 1967 I R 185/66, BFHE 88, 230, BStBl III 1967, 342, sowie zuletzt Beschlüsse vom 24. April 1985 VII R 56/81, BFH/NV 1986, 738; vom 25. Oktober 1985 III R 181/82, BFH/NV 1986, 228, und vom 22. Januar 1986 II R 106/83, BFH/NV 1987, 305).
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