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   BFH, 02.10.1984 - IX R 94/82   

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https://dejure.org/1984,20373
BFH, 02.10.1984 - IX R 94/82 (https://dejure.org/1984,20373)
BFH, Entscheidung vom 02.10.1984 - IX R 94/82 (https://dejure.org/1984,20373)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 1984 - IX R 94/82 (https://dejure.org/1984,20373)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.03.1984 - IX R 45/80

    Ablösungen von Pkw-Stellplatzverpflichtungen sind auch bei bereits errichteten

    Auszug aus BFH, 02.10.1984 - IX R 94/82
    NV: Abfindungszahlungen nach § 64 Abs. 7 BauO NW, die die Umwidmung von Garagenräumen in gewerblich vermietete Räume ermöglichen, sind dann keine sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn anläßlich eines Umbaus wegen der Umwidmung dem Grundstückseigentümer zuzurechnende Herstellungskosten angefallen sein sollten (vgl. BFH-Urteile vom 24.10.1979 VIII R 92/77 und vom 8.3.1984 IX R 45/80 sowie BFH-Rechtsprechung zum Vorliegen von Herstellungsaufwand).2.
  • BFH, 24.10.1979 - VIII R 92/77

    Abstandszahlung - Wohnzweck - Werbungskosten - Einkünfte aus Vermietung -

    Auszug aus BFH, 02.10.1984 - IX R 94/82
    NV: Abfindungszahlungen nach § 64 Abs. 7 BauO NW, die die Umwidmung von Garagenräumen in gewerblich vermietete Räume ermöglichen, sind dann keine sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn anläßlich eines Umbaus wegen der Umwidmung dem Grundstückseigentümer zuzurechnende Herstellungskosten angefallen sein sollten (vgl. BFH-Urteile vom 24.10.1979 VIII R 92/77 und vom 8.3.1984 IX R 45/80 sowie BFH-Rechtsprechung zum Vorliegen von Herstellungsaufwand).2.
  • BFH, 05.03.1968 - II R 36/67

    Tatsächliche Feststellungen - Decken der Rechtsfolge - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 02.10.1984 - IX R 94/82
    NV: Ist die Rechtsfolgerung des FG durch keine tatsächlichen Feststellungen gedeckt, muß die Vorentscheidung wegen fehlerhafter Anwendung sachlichen Rechts aufgehoben werden (vgl. BFH-Urteil vom 5.3.1968 II R 36/67).
  • BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00

    Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?

    Deshalb besteht ein Zusammenhang mit der Herstellung nur dann, wenn die zur Änderung oder Nutzungsänderung der baulichen Anlage führende Baumaßnahme als Herstellung i.S. von § 255 Abs. 2 HGB anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1984 IX R 94/82, nicht veröffentlicht, juris-Dokument StRE845075760).
  • FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09

    Führen der Behandlung einer Ablöseverpflichtung als sofort abzugsfähige

    Nur wenn somit durch bauliche Veränderungen das Gebäude in seinem Wesen verändert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus verbessert wurde und die Baumaßnahme ihm zugute kommt, gehören die Ablöseverpflichtungen zu seinen Herstellungskosten (BFH, Urteil vom 2. Oktober 1984 IX R 94/82, Juris Rdnr. 15 f.).

    Nach der damaligen Rechtsprechung des BFH, die der Kläger als ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann bei der Erstellung der Bilanz zum 31. Dezember 1998 hätte zur Kenntnis nehmen müssen, waren Ablöseverpflichtungen für die Errichtung von Stellplätzen dann als Herstellungsaufwand beim Gebäude zu erfassen, wenn das Gebäude durch die genehmigten Baumaßnahmen des Steuerpflichtigen in seiner Substanz vermehrt oder wesentlich verbessert wurde (BFH, Urteil vom 2. Oktober 1984 IX R 94/82, a. a. O.).

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