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   BGH, 26.01.2006 - IX ZB 225/05   

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https://dejure.org/2006,9151
BGH, 26.01.2006 - IX ZB 225/05 (https://dejure.org/2006,9151)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2006 - IX ZB 225/05 (https://dejure.org/2006,9151)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - IX ZB 225/05 (https://dejure.org/2006,9151)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung; Frist bezüglich eines Antrags auf Wiedereinsetzung

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 234 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 575 Abs. 1 § 114 § 233 § 234 Abs. 1
    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde als unzulässig mangels Einhaltung der Rechtsbeschwerdefrist und rechtzeitiger Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - IX ZB 225/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn eine Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht eingelegt worden ist, der Schriftsatz aber zwischen dem Eingang bei diesem Gericht und dem Ablauf der Rechtsmittelfrist im ordentlichen Geschäftsgang rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergeleitet werden können (BVerfGE 93, 99, 112 ff; BVerfG NJW 2005, 2137, 2138; BGHZ 151, 42, 44; BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZR 138/05).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - IX ZB 225/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn eine Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht eingelegt worden ist, der Schriftsatz aber zwischen dem Eingang bei diesem Gericht und dem Ablauf der Rechtsmittelfrist im ordentlichen Geschäftsgang rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergeleitet werden können (BVerfGE 93, 99, 112 ff; BVerfG NJW 2005, 2137, 2138; BGHZ 151, 42, 44; BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZR 138/05).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

    Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - IX ZB 225/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn eine Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht eingelegt worden ist, der Schriftsatz aber zwischen dem Eingang bei diesem Gericht und dem Ablauf der Rechtsmittelfrist im ordentlichen Geschäftsgang rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergeleitet werden können (BVerfGE 93, 99, 112 ff; BVerfG NJW 2005, 2137, 2138; BGHZ 151, 42, 44; BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZR 138/05).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 225/10

    Pflicht eines Massegläubigers zur Mitteilung des aktuellen Wohnsitzes an das

    Die Rechtsbeschwerde kann deshalb hierauf nicht mehr gestützt werden (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/05, ZInsO 2010, 1156 Rn. 8).
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