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BGH, 21.09.2011 - IX ZB 235/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umdeutung einer vom Antragsteller eingelegten Beschwerde in einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umdeutung einer vom Antragsteller eingelegten Beschwerde in einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gengenbach, 18.02.2010 - 1 C 239/09
- LG Offenburg, 31.03.2010 - 4 T 69/10
- BGH, 21.09.2011 - IX ZB 235/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02
Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IX ZB 235/11
Die vom Antragsteller beim Bundesgerichtshof eingelegte "Beschwerde" ist als Rechtsbeschwerde auszulegen, weil hiermit nach allgemeinem Sprachgebrauch eine Überprüfung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512).