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   BGH, 19.12.2019 - IX ZB 72/18   

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https://dejure.org/2019,48674
BGH, 19.12.2019 - IX ZB 72/18 (https://dejure.org/2019,48674)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2019 - IX ZB 72/18 (https://dejure.org/2019,48674)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - IX ZB 72/18 (https://dejure.org/2019,48674)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV, § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO, § 11 Abs. 1 Satz 1 InsVV, §§ 10, 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 InsVV

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters im Fall einer Betriebsfortführung mit einer gesonderten Aufstellung der damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben als Inhalt

  • Betriebs-Berater

    Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters im Fall einer Betriebsfortführung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben im Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auch bei Betriebsfortführung mit Verlust

  • rewis.io

    Berechnung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters im Fall einer Betriebsfortführung mit einer gesonderten Aufstellung der damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben als Inhalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsfortführung - und der Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters im Fall einer Betriebsfortführung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei einer Betriebsfortführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 279
  • ZIP 2020, 279
  • MDR 2020, 244
  • MDR 2020, 245
  • NZI 2020, 246
  • WM 2020, 286
  • Rpfleger 2020, 291
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 106/06

    Bindung des Insolvenzverwalters an den Ansatz der Verwaltervergütung in einem vom

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - IX ZB 72/18
    Der Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters hat im Fall einer Betriebsfortführung eine gesonderte Aufstellung der damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten (Anschluss an BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, NZI 2007, 341 Rn. 15).

    Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist eine gesonderte Einnahmen-/Ausgabenrechnung vorzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, NZI 2007, 341 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 160/06

    Berücksichtigung von Forderungen bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - IX ZB 72/18
    Zu berücksichtigen sind solche Vermögenswerte, die zu dem gesicherten und verwalteten oder sonst für die (künftige) Masse zu reklamierenden Vermögen gehört haben (BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, NZI 2007, 461 Rn. 5 mwN).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur im eröffneten Verfahren, sondern auch für eine Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, NZI 2007, 461 Rn. 13; vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, ZInsO 2011, 1519 Rn. 7 f).

  • BGH, 02.03.2017 - IX ZB 90/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Fortführung des

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - IX ZB 72/18
    In diese Rechnung sind auf der einen Seite alle Einnahmen und Forderungen, andererseits alle Ausgaben und Verbindlichkeiten aufzunehmen, die durch die Betriebsfortführung entstanden sind, ohne dass es darauf ankommt, ob die Forderungen oder Verbindlichkeiten bereits erfüllt worden sind (BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - IX ZB 90/15, NZI 2017, 544 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage für die

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - IX ZB 72/18
    Diese Grundsätze gelten nicht nur im eröffneten Verfahren, sondern auch für eine Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, NZI 2007, 461 Rn. 13; vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, ZInsO 2011, 1519 Rn. 7 f).
  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 5/13

    Grundlagen für die Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung:

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - IX ZB 72/18
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 5/13, NZI 2015, 187 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Betriebsfortführung

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - IX ZB 72/18
    Sie gelten auch in den Fällen, in denen die Betriebsfortführung mit einem Verlust endet, weil es dem Verwalter obliegt, eine Abgrenzung der für die Unternehmensfortführung erforderlichen Kosten gegenüber denjenigen vorzunehmen, die nicht im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung entstanden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, ZInsO 2011, 1615 Rn. 13).
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    Zu berücksichtigen sind solche Vermögenswerte, die zu dem gesicherten und verwalteten oder sonst für die (künftige) Masse zu reklamierenden Vermögen gehört haben (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - IX ZB 72/18, ZIP 2020, 279 Rn. 10 mwN).

    Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters hat im Fall einer Betriebsfortführung daher eine gesonderte Aufstellung der damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - IX ZB 72/18, ZIP 2020, 279 Rn. 7, 10 mwN).

    Dies gilt auch für eine Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren und grundsätzlich auch in den Fällen, in denen eine Betriebsfortführung mit Verlust endet (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2019, aaO Rn. 10 mwN).

  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 42/20

    Rechtfertigung eines Abschlags von der Regelvergütung des Insolvenzverwalters

    In die Überschussrechnung sind dabei alle Einnahmen und Forderungen und andererseits alle Ausgaben und Verbindlichkeiten aufzunehmen, die aus der Betriebsfortführung entstanden sind, ohne dass es darauf ankäme, ob die Forderungen oder Verbindlichkeiten bereits erfüllt wurden (BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - IX ZB 90/15, NZI 2017, 544 Rn. 7; vom 19. Dezember 2019 - IX ZB 72/18, ZIP 2020, 279 Rn. 10).
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