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   BGH, 16.12.1999 - IX ZR 2/99   

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https://dejure.org/1999,10261
BGH, 16.12.1999 - IX ZR 2/99 (https://dejure.org/1999,10261)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1999 - IX ZR 2/99 (https://dejure.org/1999,10261)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - IX ZR 2/99 (https://dejure.org/1999,10261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DMBilG § 25 Abs. 5 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 06.02.1996 - 5 U 1212/94
    Auszug aus BGH, 16.12.1999 - IX ZR 2/99
    Ob der Ansicht des Berufungsgerichts gefolgt werden könnte, der - mit Aussonderungskraft ausgestattete (vgl. OLG Dresden VIZ 1996, 605 i.V.m. dem Nichtannahmebeschl. des Senats v. 14. Mai 1998 - IX ZR 40/96) - Anspruch aus § 25 Abs. 5 Satz 1 DMBilG greife auch dann noch ein, nachdem die Treuhandanstalt (nunmehr: Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) sämtliche Geschäftsanteile veräußert habe, sofern nur der Wert von Grund und Boden bei der Preisbildung nicht berücksichtigt worden sei, mag dahinstehen.
  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 40/96

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Eigentums an Grundstücken in der

    Auszug aus BGH, 16.12.1999 - IX ZR 2/99
    Ob der Ansicht des Berufungsgerichts gefolgt werden könnte, der - mit Aussonderungskraft ausgestattete (vgl. OLG Dresden VIZ 1996, 605 i.V.m. dem Nichtannahmebeschl. des Senats v. 14. Mai 1998 - IX ZR 40/96) - Anspruch aus § 25 Abs. 5 Satz 1 DMBilG greife auch dann noch ein, nachdem die Treuhandanstalt (nunmehr: Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) sämtliche Geschäftsanteile veräußert habe, sofern nur der Wert von Grund und Boden bei der Preisbildung nicht berücksichtigt worden sei, mag dahinstehen.
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01

    Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers

    Die im Nichtannahmebeschluß vom 16. Dezember 1999 (IX ZR 2/99) vertretene Auffassung gibt der Senat auf.
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