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BGH, 08.02.2001 - IX ZR 376/98 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Sozietät - Rechtsanwalt - Interessenswahrnehmung - Anwaltliche Nebenpflicht - Aufklärungspflicht
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95
Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des …
Auszug aus BGH, 08.02.2001 - IX ZR 376/98
Sollte die Klägerin einen Vertrag mit den in einer Sozietät verbundenen Rechtsanwälten geschlossen haben, so haben die Vorinstanzen rechtsfehlerfrei festgestellt, die Klägerin habe nicht bewiesen, daß ein umfassendes Mandat zur Wahrnehmung ihrer Interessen bezüglich der Steuerbescheide vom 18. Mai 1994 bestanden habe; deswegen sei davon auszugehen, daß die Klägerin - bis zum Klageauftrag vom 19. Juli 1994 - nur den Auftrag erteilt habe, die außergerichtliche Zustimmung ihres geschiedenen Ehemannes zur Auszahlung des Steuerguthabens für 1985 einzuholen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Juni 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1834). - BGH, 09.07.1998 - IX ZR 324/97
Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff des Gesetzes zur Regelung …
Auszug aus BGH, 08.02.2001 - IX ZR 376/98
Die Klägerin hat die Voraussetzungen einer in Ausnahmefällen bestehenden anwaltlichen Nebenpflicht, den Auftraggeber vor Gefahren außerhalb des beschränkten Mandats zu warnen (dazu BGH, Urt. v. 9. Juli 1998 - IX ZR 324/97, WM 1998, 2246, 2247 m.w.N.), weder dargelegt noch bewiesen.