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BGH, 09.09.1997 - IX ZR 62/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Drittschadensliquidation - Verantwortlichkeit des persönlich haftenden Gesellschafters für das wettbewerbswidrige Verhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 945
Unterlassungsanspruch gegen die persönlich haftende Gesellschafterin mehrerer Gesellschaften; Schadensersatzanspruch nach Aufhebung einer einstweiligen Verfügung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90
Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des …
Auszug aus BGH, 09.09.1997 - IX ZR 62/96
Es fehlt an einem hinreichenden Vortrag zu Größe, Umsatz und Warenbestand der Klägerin einerseits und der übrigen Kommanditgesellschaften andererseits, so daß eine Schätzung willkürlich gewesen wäre und deshalb nicht in Betracht kam (vgl. BGH, Urt. v. 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36, 37).
- OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 20/05
Arrestanordnung: Schadensersatzanspruch wegen der Vollziehung einer …
So ist die Entscheidung vom 9. September 1997 (Az.: IX ZR 62/96, dokumentiert bei juris) tragend auf den Gesichtspunkt gestützt, dass am Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht beteiligte Dritte eigene Schäden - auch unter dem Gesichtspunkt der Drittschadensliquidation - nicht ersetzt verlangen können.