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   BGH, 12.01.2023 - IX ZR 71/22   

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https://dejure.org/2023,4866
BGH, 12.01.2023 - IX ZR 71/22 (https://dejure.org/2023,4866)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2023 - IX ZR 71/22 (https://dejure.org/2023,4866)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - IX ZR 71/22 (https://dejure.org/2023,4866)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Insolvenzanfechtung - Zur gesetzlichen Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 Abs. 1 S. 2
    Gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann hat Gläubiger Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners Wissen des Anfechtungsgegners nicht erforderlich, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzanfechtung - und der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 769
  • MDR 2023, 598
  • NZI 2023, 389
  • WM 2023, 573
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.2021 - IX ZR 72/20

    Insolvenz, Vorsatzanfechtung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - IX ZR 71/22
    Mit Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20, BGHZ 230, 28) hat der Senat ausgesprochen, dass die Annahme der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO nicht allein darauf gestützt werden kann, dass der Schuldner im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung erkanntermaßen zahlungsunfähig war.

    Entsprechendes gilt für den Vollbeweis der Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021, aaO Rn. 30 ff).

    Die Voraussetzungen des Vermutungstatbestands sind von der Neuausrichtung der Rechtsprechung des Senats nicht betroffen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021, aaO Rn. 49 ff).

  • BGH, 22.02.2024 - IX ZR 226/20

    Gläubigerbenachteiligung - und die Beweisanzeichen bei der Vorsatzanfechtung

    Die Voraussetzungen des Vermutungstatbestands sind von der Neuausrichtung der Rechtsprechung des Senats nicht betroffen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - IX ZR 71/22, ZInsO 2023, 785 Rn. 2).
  • BGH, 18.04.2024 - IX ZR 239/22

    Zahlungsverzug ist keine Zahlungseinstellung!

    Die Voraussetzungen des Vermutungstatbestands sind von der Neuausrichtung der Rechtsprechung des Senats nicht betroffen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - IX ZR 71/22, ZInsO 2023, 785 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2023 - 4 U 266/22

    Zur Frage, ob Vollstreckungsmaßnahmen eines Vollstreckungsorgans Rechtshandlungen

    Der andere Teil muss für diesen Vermutungstatbestand nicht gewusst haben, dass der Schuldner auch künftig seine Gläubiger nicht vollständig befriedigen können wird (BGH, Beschluss vom 12.01.2023 - IX ZR 71/22, NZI 2023, 389, Rn. 2; Ganter/Weinland, in: K. Schmidt, 20. Aufl. 2023, § 133 Rn. 113a).
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