Rechtsprechung
BGH, 14.10.1999 - IX ZR 82/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inkongruente Deckung - Kredit - Kündigung - Girovertrag - Anfechtung
- Judicialis
ZPO § 554 b; ; KO § 30 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KO § 30 Nr. 2
Begriff der Benachteiligungsabsicht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.06.1999 - IX ZR 62/98
Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Begünstigungsabsicht
Auszug aus BGH, 14.10.1999 - IX ZR 82/98
Zwar war die Verrechnung vom 29. Januar 1996 eine inkongruente Deckung im Sinne des § 30 Nr. 2 KO, weil die Beklagte die Rückzahlung des eingeräumten Kredits von 50.000 DM erst nach Zugang ihres Kündigungsschreibens vom 30. Januar 1996 verlangen durfte (vgl. BGHZ 138, 40, 47; BGH, Urt. v. 17. Juni 1999 - IX ZR 62/98, WM 1999, 1577, 1578).Da aber die Gemeinschuldnerin an der angefochtenen Verrechnung nicht beteiligt gewesen ist, ist die subjektive Anfechtungsvoraussetzung des § 30 Nr. 2 KO dann nicht gegeben, wenn die Beklagte als Gläubigerin am 29. Januar 1996 der Überzeugung war, das Vermögen der Gemeinschuldnerin reiche zur vollen Befriedigung aller ihrer Gläubiger aus oder die Gemeinschuldnerin werde die dafür erforderlichen Mittel in absehbarer Zeit erhalten (vgl. BGZ 128, 196, 203; 138, 40, 48; BGH, Urt. v. 17. Juni 1999, aaO 1579).
- BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des …
Auszug aus BGH, 14.10.1999 - IX ZR 82/98
Zwar war die Verrechnung vom 29. Januar 1996 eine inkongruente Deckung im Sinne des § 30 Nr. 2 KO, weil die Beklagte die Rückzahlung des eingeräumten Kredits von 50.000 DM erst nach Zugang ihres Kündigungsschreibens vom 30. Januar 1996 verlangen durfte (vgl. BGHZ 138, 40, 47;… BGH, Urt. v. 17. Juni 1999 - IX ZR 62/98, WM 1999, 1577, 1578). - BGH, 02.02.1972 - VIII ZR 152/70
Überweisungen auf Girokonto nach Zahlungseinstellung
Auszug aus BGH, 14.10.1999 - IX ZR 82/98
Daß die Beklagte aufgrund ihres Girovertrages mit der Gemeinschuldnerin zu einer vollständigen Gutschrift des Überweisungsbetrages verpflichtet gewesen sein kann, steht der Anfechtung nicht entgegen (BGHZ 58, 108, 110 f).
- OLG Hamm, 30.03.2000 - 27 U 57/99
Anspruch eines Verwalters nach Eröffnung eines Konkursverfahrens unter dem …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, stellt die kontokorrentmäßige Verrechnung von Gutschriften durch eine Bank eine inkongruente Rückzahlung dar, soweit die gewährte Kreditlinie zum Zeitpunkt der Gutschrift nicht überzogen war und der Bank auch nicht infolge einer vorherigen Kreditkündigung ein fälliger Rückzahlungsanspruch zustand (vgl. zuletzt BGH in NJW 1999, 3780 f.; BGH, Beschluß vom 14.10.1999 - IX ZR 82/98 - BGHZ 138, 47; Heublein in ZIP 2000, 161 ff.).