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   BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 23/64   

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BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 23/64 (https://dejure.org/1965,1056)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1965 - Ia ZB 23/64 (https://dejure.org/1965,1056)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1965 - Ia ZB 23/64 (https://dejure.org/1965,1056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 50
  • MDR 1966, 38
  • GRUR 1966, 146
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 13.12.1994 - X ZB 9/94

    "Lüfterkappe"; Zurücknahme des Widerspruchs im Gebrauchsmusterlöschungverfahren

    Als solche ist er der Auslegung zugänglich, die - ähnlich wie der prozessuale Antrag, den das Revisionsgericht selbständig auslegen kann (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 9.10.1991 - VIII ZR 88/90, ZIP 1992, 477, 478; vgl. auch Urt. v. 19.11.1993 - V ZR 269/92, NJW 1994, 387 [BGH 19.11.1993 - V ZR 269/92]) - der uneingeschränkten Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. dazu auch Sen.Beschl. v. 13.5.1965 - Ia ZB 23/64, GRUR 1966, 146 - Beschränkter Bekanntmachungsantrag).
  • BPatG, 27.01.2015 - 23 W (pat) 26/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "III-Nitrid Halbleitervorrichtung mit Grabenstruktur"

    Bei der Auslegung der im Verfahren abgegebenen Erklärung ist nämlich nicht am Wortlaut zu haften, sondern der wahre Wille des Erklärenden ist zu erforschen (so schon BGH GRUR 1966, 146, 148 - Beschränkter Bekanntmachungsantrag; vgl. BGH GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem; BPatGE 16, 200, 207; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 34 Rd. 256, 425).

    Ungeachtet des Umstands, dass die bloße Beschränkung der Patentanmeldung nicht generell mit einem Verzicht im Rechtssinne gleichgesetzt werden kann (vgl. BGH GRUR 2004, 138, 141; BGH GRUR 1987, 510, 511 - Mittelohr-Prothese; vgl. BGH GRUR 1967, 413, 416 - Kaskodeverstärker; BPatG MittdtschPatAnw 2007, 414, 416 - Optisches System; Beil, Die Wiederaufnahme fallengelassener Patentansprüche im Erteilungsverfahren, GRUR 1974, 495, 496 ff; Benkard, PatG, 10. Aufl., § 34 Rd. 158a), hat die Anmelderin hier aber durch ihre zusätzliche Erklärung hinreichend deutlich gemacht, dass sie endgültig davon absieht, die - im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Erfindung - problematischen Teile der Anmeldung in dem anhängigen (Stamm-)Verfahren weiterzuverfolgen und dadurch den Verfahrensstoff begrenzt (zu verfahrensrechtlichen Erklärungen, die zu einer (verbindlichen) Begrenzung des Prozessstoffs führen vgl. auch: BGH GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem; BGH GRUR 2004, 138, 141; BGH GRUR 1966, 146, 149: "Verzicht auf die Weiterverfolgung" in Abgrenzung zu einem "Verzicht auf materiellen Patentschutz"; vgl. m. w. N. aus der Rspr. auch: Busse, PatG, 7. Aufl., § 34 Rd. 155: "... bindender Verzicht auf einzelne Anmeldungsteile im Sinn einer gegenständlichen Beschränkung mit der Wirkung, dass diese nicht mit Erfolg zum Gegenstand des Erteilungsantrags gemacht werden können ...").

  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 175/98

    Rechtsmittelbeschwer bei vollem Obsiegen

    Diese kann der Senat selbst auslegen, da sie eine Prozeßerklärung betrifft, deren Interpretation der uneingeschränkten Überprüfung im Revisionsverfahren unterliegt (vgl. BGH, Beschl. v. 13.5.1965 - Ia ZB 23/64, GRUR 1966, 146 - beschränkter Bekanntmachungsantrag; Urt. v. 18.6.1996 - VI ZR 325/95, MDR 1997, 94, 95; vgl. auch BGHZ 109, 19, 22; 115, 286, 290).
  • BGH, 15.03.1977 - X ZB 11/75

    Rechtsbeschwerde des Anmelders eines Patents bezüglich eines Verfahrens für die

    Die Entscheidung des Bundespatentgerichts ist insoweit nicht rechtsfehlerhaft; sie geht vielmehr von den Grundsätzen aus, die der beschließende Senat in den Beschlüssen vom 13. Mai 1965 - Ia ZB 23/64 - GRUR 1966, 146, 147 f - Beschränkter Bekanntmachungsantrag - und vom 17. September 1974 - X ZB 17/73 - GRUR 1975, 310, 311 - Regelventil - ausgesprochen hat.

    Der beschließende Senat gibt deshalb die in der Entscheidung "Beschränkter Bekanntmachungsantrag" (GRUR 1966, 146, 149 li. Sp. unten) vertretene Auffassung auf, daß ein Verzicht auf die Weiterverfolgung der nicht bekanntzumachenden Teile einer Anmeldung nach §§ 119 ff BGB anfechtbar sei.

  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Sie stehen insbesondere nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen für die Auslegung derartiger Erklärungen, die der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß Ia ZB 23/64 vom 13. Mai 1965 - "beschränkter Bekanntmachungsantrag" - gebilligt hat.
  • BFH, 22.03.1993 - XI R 23/92

    - Zulassungsfreie Revision bei Rüge der Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Die Revision kann nicht mit Erfolg auf § 116 Abs. 1 Nr. 4 FGO gestützt werden, wenn geltend gemacht wird, daß ein Urteil unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ohne mündliche Verhandlung ergangen sei (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluß vom 21. November 1983 9 C 203.82, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, begründet von Buchholz, 310, § 133 VwGO Nr. 46; Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1984, 646 - dort nur im Leitsatz veröffentlicht - Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluß vom 3. Dezember 1964 Ia ZB 23/64, Bundespatentgericht, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1965, 497; Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 9. Aufl., § 138 Rdnr. 6; differenzierend Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl., § 138 Rdnr. 24, für den Fall, daß ein Urteil ohne mündliche Verhandlung gerade zum Zwecke der Vermeidung der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Öffentlichkeit ergeht).
  • BGH, 17.09.1974 - X ZB 17/73

    Patentanmeldung einer Ventilausführung eines Regelventils nach den Fig. 5, 6 -

    Diese "Zäsurwirkung" besteht darin, daß der Gegenstand der Anmeldung durch die Bekanntmachung für das weitere Erteilungsverfahren und für die mit der Bekanntmachung eintretende materiellrechtliche Wirkung des einstweiligen Schutzes festgelegt wird (BGH GRUR 1966, 146, 147 f - beschränkter Bekanntmachungsantrag).
  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 89/65
    b) Geht man nämlich mit der Revision der Beklagten davon aus, daß in den ursprünglich eingereichten und bei der Bekanntmachung am 9, August 1951 ausgelegten 6 Patentansprüchen Schutz nur für die Anordnung des Kupplungsgehäuses auf dem Treibachsgehäuse, nicht auch für die Art der Anordnung des Wechselgetriebes im Anschluß an die Kupplung als begehrt anzusehen war, dann v/ar damit das Patent begehren für die weiteren Abschnitte des Erteilungsverfahrens auf das erstgenannte Merkmal festgelegt (vgl, BGH GRUR 1966, 146, 147/48 - "Beschränkter Bekanntmachungsantrag" -), und die Vereinigung der beiden Merkmale zu einer ,Kombination , im erteilten Patentanspruch v/ar nicht, v/ie das Berufungsgericht meint, eine bloße "Präzisierung und Beschränkung" eines ursprünglich umfassenderen Patentbegehrens, sondern eine das ursprüngliche Patentbegehren auf ein "aliud" ablenkende, also "erv/eiternde" Veränderung, V/ie sich namentlich aus den beiden letzten "Zwischenbescheiden" des 8, Beschwerdesenats vom 11, April und 2, Dezember 1957 ergibt, hat der Beschwerdesenat weder das eine noch das andere Merkmal je für sich, sondern nur ihre "Kombination" als patentfähig angesehen und dazu noch ausdrücklich bemerkt, daß den zwei Merkmalen je für sich ein Elementenschutz nicht zuerkannt werden könne.
  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 15/66

    Erweiterung des Schutzbegehrens gegenüber dem in den bekanntgemachten Ansprüchen

    Durch die Bekanntmachung war das Patentbegehren für die weiteren Abschnitte des Erteilungsverfahrens festgelegt worden (vgl. BGH GRUR 1966, 146, 147/48 - "Beschränkter Bekanntmachungsantrag" -).
  • BGH, 15.11.1973 - X ZB 10/72

    Anmeldung eines Patents - Patentfähigkeit einer Erfindung - Einsprüche gegen ein

    Wie die Rechtsbeschwerde in diesem Zusammenhang zutreffend bemerkt, unterliegt diese Auslegung, die der Beschwerdesenat auf Grund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen der Beschwerdeschrift gegeben hat, als die Auslegung einer prozessualen Erklärung der unbeschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGH GRUR 1966, 146, 147 - Beschränkter Bekanntmachungsantrag; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler; GRUR 1967, 413, 417 - Kaskodeverstärker).
  • BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 25/65

    Mangelnde Patentierfähigkeit auf Grund des vorbekannten Standes der Technik -

  • BPatG, 18.11.1976 - 15 W (pat) 104/73
  • BPatG, 08.01.1974 - 14 W (pat) 184/73
  • BPatG, 10.11.1977 - 15 W (pat) 52/73
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