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   BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87   

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BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87 (https://dejure.org/1988,179)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1988 - 1 B 136.87 (https://dejure.org/1988,179)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 1 B 136.87 (https://dejure.org/1988,179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche Tatsachen - Ermessensfreiheit der Ausländerbehörde - Vertrauensschutz - Aufenthaltsberechtigung - Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - Aufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1988, 167
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß bei der Entscheidung über eine neue Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen ist, ob die Ermessensfreiheit der Ausländerbehörde wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9).

    Diese Frage entbehrt daher grundsätzlicher Bedeutung (Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
    Der Senat hat im übrigen wiederholt betont, daß ein langer Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet und seine damit verbundene wirtschaftliche und soziale Integration regelmäßig eine die Rückkehr erschwerende Lockerung der Bindungen zu seiner Heimat zur Folge hat (BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92; vgl. auch Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - UA S. 16), gleichwohl aber ein langer Aufenthalt im Bundesgebiet allein noch nicht stets die Befürchtung rechtfertigt, der Ausländer könnte sich nicht wieder in das wirtschaftliche und soziale Leben seines Heimatstaates eingliedern (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
    Der Senat hat im übrigen wiederholt betont, daß ein langer Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet und seine damit verbundene wirtschaftliche und soziale Integration regelmäßig eine die Rückkehr erschwerende Lockerung der Bindungen zu seiner Heimat zur Folge hat (BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92; vgl. auch Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - UA S. 16), gleichwohl aber ein langer Aufenthalt im Bundesgebiet allein noch nicht stets die Befürchtung rechtfertigt, der Ausländer könnte sich nicht wieder in das wirtschaftliche und soziale Leben seines Heimatstaates eingliedern (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
    Der Senat hat im übrigen wiederholt betont, daß ein langer Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet und seine damit verbundene wirtschaftliche und soziale Integration regelmäßig eine die Rückkehr erschwerende Lockerung der Bindungen zu seiner Heimat zur Folge hat (BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92; vgl. auch Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - UA S. 16), gleichwohl aber ein langer Aufenthalt im Bundesgebiet allein noch nicht stets die Befürchtung rechtfertigt, der Ausländer könnte sich nicht wieder in das wirtschaftliche und soziale Leben seines Heimatstaates eingliedern (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß bei der Entscheidung über eine neue Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen ist, ob die Ermessensfreiheit der Ausländerbehörde wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
    Das Gericht braucht nur diejenigen Beweise in Betracht zu ziehen, die nach seiner rechtlichen Einschätzung für die zu treffende Entscheidung erheblich sein konnten (Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 216.79

    Ausländerausweisung - 15jährige Erwerbstätigkeit - Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
    Der Senat hat im übrigen wiederholt betont, daß ein langer Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet und seine damit verbundene wirtschaftliche und soziale Integration regelmäßig eine die Rückkehr erschwerende Lockerung der Bindungen zu seiner Heimat zur Folge hat (BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92; vgl. auch Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - UA S. 16), gleichwohl aber ein langer Aufenthalt im Bundesgebiet allein noch nicht stets die Befürchtung rechtfertigt, der Ausländer könnte sich nicht wieder in das wirtschaftliche und soziale Leben seines Heimatstaates eingliedern (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]).
  • BVerwG, 06.07.1987 - 1 B 57.87

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vertrauensschutz infolge

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
    Dies muß selbstverständlich auch bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung nach § 8 Abs. 1 AuslG sowie über eine nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 4 AuslG gelten (Beschluß vom 6. Juli 1987 - BVerwG 1 B 57.87 -).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellen Rechtsauffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese Rechtsauffassung zutrifft, ist keine Frage der Aufklärungspflicht, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189] und Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - [Buchholz 402.24 § 13 Nr. 9]).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 9 C 276.94

    Bestehen eines Asylanspruchs eines Beigeladenen als Ünterstützer der Organisation

    Die Vorschrift erlaubt die Abschiebung in den Verfolgerstaat nur bei schwerwiegender Gefahr für die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder für die Allgemeinheit (Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 - BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; ebenso Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - InfAuslR 1988, 167).
  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Für den Umfang der Sachaufklärungspflicht ist dabei die materiellrechtliche Rechtsauffassung des Tatsachengerichts maßgeblich, selbst wenn diese rechtlich bedenklich sein sollte (vgl. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28 S. 6; auch Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9 S. 3).
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