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   VGH Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 13 S 3017/00   

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https://dejure.org/2000,17244
VGH Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 13 S 3017/00 (https://dejure.org/2000,17244)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.2000 - 13 S 3017/00 (https://dejure.org/2000,17244)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 13 S 3017/00 (https://dejure.org/2000,17244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Länderübergreifende Verteilung geduldeter Ausländer ohne Rechtsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 55
  • NVwZ 2001, Beilage Nr. 1, 4
  • VBlBW 2001, 32
  • InfAuslR 2000, 488
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 13 S 3017/00
    Ob es darüber hinaus generell gegen das Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für einen belastenden Verwaltungsakt im Wege der analogen Anwendung einer Norm zu gewinnen (so BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.8.1996, NJW 1996, 3146), bedarf keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 13 S 3017/00
    Mit Urteil vom 17.3.2000 - A 14 S 1167/98 - hat der erkennende Gerichtshof entschieden, dass eine dafür vorauszusetzende extreme Gefahrenlage (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 und vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249; Senatsbeschluss vom 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126) mit Blick auf die Verhältnisse im Kosovo nicht angenommen werden kann.
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 13 S 3017/00
    Mit Urteil vom 17.3.2000 - A 14 S 1167/98 - hat der erkennende Gerichtshof entschieden, dass eine dafür vorauszusetzende extreme Gefahrenlage (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 und vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249; Senatsbeschluss vom 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126) mit Blick auf die Verhältnisse im Kosovo nicht angenommen werden kann.
  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 13 S 3017/00
    Richterliche Rechtsfortbildung im Wege der Analogie darf aber nur einsetzen, wenn das Gericht aufgrund einer Betrachtung des einfachen Gesetzesrechts eine Gesetzeslücke feststellt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.3.1995, FamRZ 1995, 1052).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - A 14 S 1167/98

    Verfolgungssicherheit für albanische Volkszugehörige im Kosovo

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 13 S 3017/00
    Mit Urteil vom 17.3.2000 - A 14 S 1167/98 - hat der erkennende Gerichtshof entschieden, dass eine dafür vorauszusetzende extreme Gefahrenlage (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 und vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249; Senatsbeschluss vom 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126) mit Blick auf die Verhältnisse im Kosovo nicht angenommen werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 14 S 1197/99

    Anwendung des GastG § 18 Abs 1 auf die von einem Verein betriebene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 13 S 3017/00
    Von einer durch Analogie zu behebenden - planwidrigen - Unvollständigkeit des Gesetzes kann in Anbetracht der klar zutage tretenden legislativen Enthaltsamkeit aber nicht gesprochen werden (vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 4. Aufl., S. 359; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.9.1999 - 14 S 1197/99 -, GewArch 2000, 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 13 S 2064/97

    Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 13 S 3017/00
    Mit Urteil vom 17.3.2000 - A 14 S 1167/98 - hat der erkennende Gerichtshof entschieden, dass eine dafür vorauszusetzende extreme Gefahrenlage (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 und vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249; Senatsbeschluss vom 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126) mit Blick auf die Verhältnisse im Kosovo nicht angenommen werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99

    Erwerbstätigkeitsverbot in einer Duldung keine Maßnahme der Vollstreckung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 13 S 3017/00
    Auch wird mit ihr nicht der Zweck verfolgt, den behördlichen Vollzug der Ausreisepflicht zu fördern; dieser Vollzug wird durch den Eintritt der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der länderübergreifenden Verteilung auch nicht gefährdet (vgl. - zur Frage des vollstreckungsrechtlichen Charakters des einer Duldung beigefügten Verbots der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6.4.2000 - 10 S 2583/99).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 10 M 4629/99

    Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe; Duldungsverfügung mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 13 S 3017/00
    Aus alledem folgt, dass die in § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG angesprochenen Nebenbestimmungen sich nur im Rahmen der räumlichen Beschränkung der Duldung auf das Gebiet des Landes bewegen und diese gegebenenfalls weiter einschränken können, aber keine Handhabe dafür bieten, den Ausländer einem anderen Bundesland zuzuweisen (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 16.2.2000, NVwZ-Beil. 2000, 67 und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.3.2000 - 10 M 4629/99).
  • OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03

    Ausländerrecht ; Weitergeltung der räumlichen Beschränkung aus einem

    Darin läge eine länderübergreifende Verteilung geduldeter Ausländer, die das geltende Recht im Gegensatz zum asylrechtlichen Erstverfahren (vgl. § 51 AsylVfG) grundsätzlich nicht kennt (vgl. insoweit zur Ausnahmeregelung in § 32a Abs. 11 AuslG, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 2000 -13 S 301/00 -, InfAuslR 2000, 488).
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