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   OLG München, 26.06.2008 - 6 U 2022/07   

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https://dejure.org/2008,38626
OLG München, 26.06.2008 - 6 U 2022/07 (https://dejure.org/2008,38626)
OLG München, Entscheidung vom 26.06.2008 - 6 U 2022/07 (https://dejure.org/2008,38626)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 6 U 2022/07 (https://dejure.org/2008,38626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unbefugte Benutzung einer Arbeitnehmererfindung durch den Arbeitgeber: Erwerb eines Benutzungsrechts an dem dem Arbeitnehmer erteilten Patent; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Erfindungsmeldung; Versäumung der 4-Monats-Frist für die Inanspruchnahme der Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • InstGE 10, 87
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.2005 - X ZR 26/03

    Ladungsträgergenerator

    Auszug aus OLG München, 26.06.2008 - 6 U 2022/07
    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofes Ladungsträgergenerator (GRUR 2006, 141 ff.) sei auch eine ausreichende Mitteilung der Diensterfindung nicht zweifelhaft.

    Eines Rekurses auf den von der Klägerin angeführten Gesichtspunkt, wonach die Ausweitung der maßgeblichen Bereiche jedenfalls eine Weiterentwicklung der Erfindung darstelle, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2006, 141, 142 - Ladungsträgergenerator) hinsichtlich der Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber das Schicksal der Ausgangserfindung teile, bedarf es in diesem Kontext nicht.

  • LG München I, 17.01.2007 - 21 O 17880/05

    Keramikschneidwerkzeug

    Auszug aus OLG München, 26.06.2008 - 6 U 2022/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 17. Januar 2007 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 21. August 2007, Az. 21 O 17880/05, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts München I vom 17. Januar 2007, Az. 21 O 17880/05, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

    Auszug aus OLG München, 26.06.2008 - 6 U 2022/07
    Wenn die Beklagte im Übrigen ausführe, die dingliche Zuordnung von Rechten an Arbeitnehmererfindungen erfolge ausschließlich über das ArbNErfG, neben welchem eine Vindikation nach § 8 PatG nicht in Betracht komme, finde diese Ansicht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1995, 696 ff. - Gummielastische Masse) keine Entsprechung.
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08

    Füllstoff

    Diese gesteht einem Arbeitgeber, der von der Möglichkeit, die Erfindung in Anspruch zu nehmen, keinen Gebrauch macht, ein Vorbenutzungsrecht nach § 12 PatG nicht zu (Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 3. Aufl., § 8 Rdn. 59; Reimer, Das Recht der Arbeitnehmererfindung, 7. Aufl., § 8 Rdn. 25; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 12 Rdn. 20 und § 8 ArbNErfG Rdn. 5; Meier-Beck, Festschrift für Reimann, S. 309, 317; OLG München InstGE 10, 87 Tz. 35; vgl. auch RGZ 56, 223, 228 - Kugelmühle; abweichend für den Fall, dass der Arbeitgeber schon vor der Meldung der Erfindung Erfindungsbesitz erlangt, Klauer/Möhring/Nirk, Patentrechtskommentar, 3. Aufl., Anhang zu § 3 Rdn. 37; abweichend für das österreichische Recht der Oberste Patent- und Markensenat, Beschl. v. 14.10.1981 - Op 2/81, GRUR Int. 1982, 560, 561).
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