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   OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99   

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OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99 (https://dejure.org/2002,4031)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2002 - 2 U 81/99 (https://dejure.org/2002,4031)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 2 U 81/99 (https://dejure.org/2002,4031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    IntPatÜG Art. II § 1; PatG § 33
    Entschädigungspflicht für eine Patentverletzung; Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 50 (Ls.)
  • GRUR-RR 2002, 369
  • InstGE 2, 115
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.10.2000 - X ZR 176/98

    Luftheizgerät; Voraussetzung der mittelbaren Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
    Mittel im Sinne dieser Bestimmung sind körperliche Gegenstände, mit denen eine Benutzungshandlung im Sinne des § 9 PatG verwirklicht werden kann (BGH GRUR 2001, 228, 231 - Luftheizgerät).

    § 10 PatG 1981 setzt im Gegensatz zur früheren Rechtslage keine unmittelbare Verletzungshandlung durch den Abnehmer voraus (BGH GRUR 2001, 228, 231 - Luftheizgerät).

    Auch in solchen Fällen ist ein Gerät infolge seiner technischen Eigenart und Zweckbestimmung auf einen zu einer Benutzung der Erfindung führenden Gebrauch zugeschnitten und wird auch zu einem solchen Gebrauch angeboten; unter den hier gegebenen Umständen rechtfertigt auch dies die Annahme, dass die angegriffene Maschine für eine Benutzung der Erfindung bestimmt wird (vgl. BGH GRUR 2001, 228, 231 - Luftheizgerät).

    Geändert hat sich nur der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung, der gemäß § 10 PatG 1981 nicht mehr die Teilnahme an der unmittelbaren Patentverletzung eines Dritten sanktioniert, sondern nunmehr nur noch voraussetzt, dass der mittelbare Benutzer weiß oder aufgrund der Umstände offensichtlich ist, dass die gelieferte Vorrichtung objektiv geeignet und vom Abnehmer auch dazu bestimmt wird, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Bestimmung verwirklicht und die gelieferte Vorrichtung tatsächlich patentverletzend eingesetzt wird (vgl. oben Abschnitt 2 c) aa) und BGH GRUR 2001, 228, 231 - Luftheizgerät m.w.N.).

  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
    Der neu eingeführte § 24 Abs. 5 PatG 1968 schloss deshalb Schadenersatzansprüche wegen Patentverletzung ausdrücklich aus; damit ist die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck gebracht, aufgrund der Offenlegung nur einen im Umfang reduzierten Ausgleichsanspruch zu gewährleisten, der insbesondere nicht dem für den Schadenersatzanspruch wegen Patentverletzung in der Rechtsprechung entwickelten System der Schadensberechnung nach Wahl des Verletzten unterliegt (BVerfG GRUR 1974, 142, 145 - Offenlegung von Patent-Altanmeldungen; BGH GRUR 1989, 411, 413 - Offenend-Spinnmaschine; vgl. ferner Gesthuysen, GRUR Int. 1990, 597, 599).

    Für eine solche Verpflichtung besteht schon deshalb keine Rechtsgrundlage, weil die Benutzung des Gegenstandes offengelegter Patentanmeldungen vor Eintritt der Ausschließlichkeitswirkungen des erteilten Patentes rechtmäßig ist (BGH, GRUR 1989, 411, 412 - Offenend-Spinnmaschine) und der Lieferant seinen Abnehmer deshalb auch nicht dazu verpflichten kann, von einer Benutzung der in der offengelegten Patentanmeldung beschriebenen Erfindung abzusehen.

    Da der Entschädigungsanspruch einen angemessenen Ausgleich für die berechtigte Benutzung einer fremden Erfindung zum Inhalt hat, ist nur derjenige als Benutzer anzusehen, der auch Nutznießer ist, aber nicht derjenige, der als gesetzlicher Vertreter eines anderen lediglich eine Fremdbenutzung veranlasst, ohne selbst daraus unmittelbaren eigenen Nutzen zu ziehen (BGH GRUR 1989, 411, 412 Ziffer 3 - Offenend-Spinnmaschine).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
    Es verbietet sich daher, solche Angaben als minderverbindliche, lediglich beispielhafte Festlegungen der geschützten technischen Lehre anzusehen, wie dies in der Rechtsprechung zur Rechtslage im Inland vor Inkrafttreten des Art. 69 EPÜ und der entsprechenden Neuregelung des nationalen Rechts für möglich erachtet worden ist (BGH, GRUR 2002, 519 = Mitteilungen 2002, 216 - Schneidmesser II m.w.N.).

    Wie eine bestimmte Zahlen- oder Maßangabe im Patentanspruch zu verstehen ist, ist eine Frage des fachmännischen Verständnisses im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 519 = Mitteilungen 2002, 216 - Schneidmesser II;GRUR 2002, 515 = Mitteilungen 2002, 212 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 527 = Mitteilungen 2002, 224 - Custodiol II; GRUR 2002, 523 = Mitteilungen 2002, 220 - Custodiol I).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
    Wie eine bestimmte Zahlen- oder Maßangabe im Patentanspruch zu verstehen ist, ist eine Frage des fachmännischen Verständnisses im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 519 = Mitteilungen 2002, 216 - Schneidmesser II;GRUR 2002, 515 = Mitteilungen 2002, 212 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 527 = Mitteilungen 2002, 224 - Custodiol II; GRUR 2002, 523 = Mitteilungen 2002, 220 - Custodiol I).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00

    Custodiol I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
    Wie eine bestimmte Zahlen- oder Maßangabe im Patentanspruch zu verstehen ist, ist eine Frage des fachmännischen Verständnisses im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 519 = Mitteilungen 2002, 216 - Schneidmesser II;GRUR 2002, 515 = Mitteilungen 2002, 212 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 527 = Mitteilungen 2002, 224 - Custodiol II; GRUR 2002, 523 = Mitteilungen 2002, 220 - Custodiol I).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
    Wie eine bestimmte Zahlen- oder Maßangabe im Patentanspruch zu verstehen ist, ist eine Frage des fachmännischen Verständnisses im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 519 = Mitteilungen 2002, 216 - Schneidmesser II;GRUR 2002, 515 = Mitteilungen 2002, 212 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 527 = Mitteilungen 2002, 224 - Custodiol II; GRUR 2002, 523 = Mitteilungen 2002, 220 - Custodiol I).
  • BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98

    Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
    Da durch den zusätzlichen Verfahrensschritt nach Merkmal 7 die ursprünglich offenbarte Lehre eingeschränkt wird (BPatG, a.a.O., Seite 21) ist das Merkmal im Verletzungsprozess zu beachten (BPatG, a.a.O., Seite 17 und BGH GRUR 2001, 140, 142 ff. - Zeittelegramm).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
    In gleichem Sinne hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Mai 2001 (2 U 183/99; Revision ist beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen X ZR 126/01 anhängig) auch auf der Grundlage des seit dem 1. Januar 1981 geltenden § 10 PatG 1981 entschieden; hieran hält er nach erneuter Überprüfung fest.
  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87

    Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
    Geständnis ist das gemäß § 290 ZPO mit einer Bindungswirkung ausgestattete Zugestehen der Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung des Gegners (BGH MDR 1990, 324).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Anwendung von ZPO § 288

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
    Bloßes Nichtbestreiten fingiert nach § 138 Abs. 3 ZPO dagegen lediglich eine aus dem Prozessverhalten gefolgerte Geständniswirkung, ersetzt damit allein aber noch nicht die Prozesshandlung des förmlichen Geständnisses (BverfG NJW 2001, 1565; BGH, NJW 1983, 1497); nur ausnahmsweise hat das Nichtbestreiten förmliche Geständniswirkung, nämlich wenn es im Zusammenhang mit anderen Äußerungen der nichtbestreitenden Partei deren Willen erkennen lässt, der gegnerischen Behauptung bewusst nicht entgegentreten zu wollen (BGH, NJW 1991, 1683; 1983, a.a.O.; NJW 1994, 3109; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 288 Rdn. 1 und 2).
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 85/90

    Konkludentes Geständnis

  • BGH, 30.04.1964 - Ia ZR 224/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59

    Schadensersatz wegen grob fahrlässiger gegenständlicher Verletzung eines Patents

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 2 U 183/99

    Schadensersatz bei mittelbarer Patentverletzung

  • OLG Bremen, 22.04.1999 - 2 U 140/98
  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

  • LG Mannheim, 16.01.2004 - 7 O 403/03

    Mittelbare Patentverletzung: Entschädigungs- und Restschadensersatzanspruch;

    Ist ein Gerät infolge seiner technischen Eigenart und Zweckbestimmung auf eine zu einem Patenteingriff führende Benutzung zugeschnitten und wird es zu einem entsprechenden Gebrauch angeboten, so kann das für die Annahme sprechen, es sei für eine patentverletzende Benutzung bestimmt (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 373- Haubenstretchautomat).

    Auch mittelbare Benutzungshandlungen unterliegen der Entschädigungspflicht (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 375 -Haubenstretchautomat).

    Nach zutreffender Auffassung unterliegen der Entschädigungspflicht vielmehr sämtliche Handlungen, die, wären sie nach Eintritt der gesetzlichen Schutzwirkungen des erteilten Patents begangen worden, eine Patentverletzung darstellten (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 375 -Haubenstretchautomat; Johannesson, GRUR 1977, 136, 138, Bernhard/Krasser, Patentrecht, 4. Auflage Seite 662; Schulte, § 33 PatG Rdnr. 4).

    Entschädigungspflichtig sind daher im Streitfall nur diejenigen Lieferungen der angegriffenen Kupplungsorgane, bei denen die Beklagte Ziffer 1 den jeweiligen Abnehmer nicht darauf hingewiesen hat, dass er Entschädigungsansprüche der Klägerin unterliegt, wenn er das Kupplungsorgan patentverletzend verwendet (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 376 -Haubenstretchautomat).

    a) Die Kammer verkennt insoweit nicht, dass Art. 11 § 1 IntPatÜG lediglich auf § 141 Satz 1 PatG, nicht jedoch auf § 141 Satz 3 PatG a.F. bzw. § 33 Abs. 3 PatG n.F. verweist, jedoch ist eine Gleichbehandlung der europäischen Patentanmeldung mit der nationalen Patentanmeldung erforderlich und damit eine entsprechende Anwendung des gesamten § 141 PatG bzw. des § 33 Abs. 3 PatG n.F., damit der Schutz aus veröffentlichten europäischen Patentanmeldungen nicht hinter demjenigen aus nationalen Patentanmeldungen zurückbleibt (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 377 -Haubenstretchautomat; Busse, Art. 11 § 1 IntPatÜG Rdnr. 7; Benkard, § 141 Rdnr. 3; Mes, § 141 Rdnr. 1).

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - 2 U 5/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Methode zur Verringerung

    Es kann aber auch notwendig sein, dem Verletzer für den Fall einer Lieferung zur Auflage zu machen, mit seinem Abnehmer eine vertragsstrafengesicherte Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass dieser das gelieferte Mittel nicht patentverletzend verwendet, wenn auf andere Weise die Gefahr weiterer Verletzungen nicht ausgeschlossen werden kann und eine solche Auflage die Interessen des Verletzers nicht unangemessen beeinträchtigt (BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat; GRUR 1961, 627 - Metallspritzverfahren; GRUR 1964, 496 - Formsand II; OLG Düsseldorf, InstGE 2, 115 - Haubenstretchautomat; Mitt 2003, 264, 267 f. - Antriebsscheibenaufzug).
  • LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14

    Automatisierte Flammpunktprüfung

    Der Entschädigungsanspruch ist ein im Umfang reduzierter Ausgleichsanspruch (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369 (376)), weshalb die Grundsätze der Lizenzanalogie die Grundlage der Entschädigungsbemessung bilden (BGH, GRUR 1989, 411 (413); OLG Düsseldorf, a. a. O.).

    Denn diese Entschädigungsansprüche stehen dem Inhaber eines Patents nur im Zusammenhang mit unmittelbaren, nicht aber mit den hier allein im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Härteprüfung feststellbaren mittelbaren Benutzungshandlungen zu (BGH, Urt. v. 03.06.2004, Az.: X ZR 82/03, Rn. 43, zitiert nach juris; a. A.: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369 (375)).

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17

    Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen

    Es kann aber auch notwendig sein, dem Verletzer für den Fall einer Lieferung zur Auflage zu machen, mit seinem Abnehmer eine vertragsstrafengesicherte Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass dieser das gelieferte Mittel nicht patentverletzend verwendet, wenn auf andere Weise die Gefahr weiterer Verletzungen nicht ausgeschlossen werden kann und eine solche Auflage die InterB des Verletzers nicht unangemB beeinträchtigt (BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat; BGH, GRUR 1961, 627 - Metallspritzverfahren; BGH, GRUR 1964, 496 - Formsand II; OLG Düsseldorf, InstGE 2, 115 - Haubenstretchautomat).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2022 - 2 U 20/21

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Waage mit einer Tragplatte zur Aufnahme einer

    Zwar unterliegt die Aussetzung der Verhandlung etwas weniger strengen Anforderungen, wenn der Patentinhaber bereits über einen Unterlassungstitel verfügt und daraus vollstrecken kann (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 377 - Haubenstretchautomat; Urteil vom 05.06.2003, Az.: I-2 U 66/01, Rz. 73 bei Juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 2 U 65/01

    Anleitung zur Patentverletzung in einer Werbeschrift

    In gleichem Sinne hat der Senat in seinen Urteilen vom 10. Mai 2001 (2 U 183/99; Revision ist beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen X ZR 126/01 anhängig) und vom 20. Juni 2002 (2 U 81/99) auch auf der Grundlage des seit dem 1. Januar 1981 geltenden § 10 PatG 1981 entschieden.
  • LG Düsseldorf, 27.11.2008 - 4b O 476/04

    Hybridizer

    Dazu hätte es (des Vortrags) konkreter Anhaltspunkte dahingehend bedurft, dass die Abnehmer sich über einen Warnhinweis hinweggesetzt und die ihnen gelieferten Sonden, Kits und/oder Hybridizer patentgemäß benutzt hätten (vgl. BGH GRUR 2006, 839 - Deckenheizung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369 - Haubenstretchautomat; LG Düsseldorf, 4b O 407/05, Urteil vom 17.04.2007 - Wasseraufbereitungsanlage).
  • LG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 O 266/01

    Anspruch von Patentinhabern auf Unterlassung des Anbietens von Schweißgeräten mit

    Erlaubt eine Vorrichtung sowohl den patentgemäßen als auch den patentfreien Gebrauch, ist es nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urt. v. 20.6.2002, 2 U 81/99, Umdr.
  • LG Düsseldorf, 28.01.2011 - 4b O 318/03

    Patentverletzung durch während der "Techtextil 2003" angefertigte Ösen und durch

    Bei einer derartigen Sachlage kommt nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (InstGE 2, 115 Rn 12 - Haubenstretchautomat) wegen der schwerwiegenden Wettbewerbsbehinderung, die eine Verpflichtung des mittelbaren Verletzers zur Vereinbarung eines vertragsstrafengesicherten Unterlassungsversprechens nach sich ziehen würde, in aller Regel nur die Verurteilung zu einem Warnhinweis in Betracht.
  • LG Düsseldorf, 31.08.2006 - 4b O 516/05

    Unterlassung der Herstellung des Patents betreffend eine Öse zum Verstärken des

    Bei einer derartigen Sachlage kommt nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (InstGE 2, 115 Rn 12 - Haubenstretchautomat) wegen der schwerwiegenden Wettbewerbsbehinderung, die eine Verpflichtung des mittelbaren Verletzers zur Vereinbarung eines vertragsstrafengesicherten Unterlassungsversprechens nach sich ziehen würde, in aller Regel nur die Verurteilung zu einem Warnhinweis in Betracht.
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2003 - 2 U 6/02

    Antriebsscheibenaufzug II

  • LG Düsseldorf, 30.10.2007 - 4a O 313/06

    Modulares elektronisches Sicherheitssystem

  • LG Düsseldorf, 10.08.2006 - 4b O 388/05

    Verfahren und Vorrichtung zum Sortieren von verschiedenartigen Gegenständen nach

  • LG Düsseldorf, 10.08.2006 - 4b O 510/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung wegen widerrechtlichen

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