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   BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 284/64   

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https://dejure.org/1966,6461
BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 284/64 (https://dejure.org/1966,6461)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1966 - VIII ZR 284/64 (https://dejure.org/1966,6461)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1966 - VIII ZR 284/64 (https://dejure.org/1966,6461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 841
  • DB 1966, 1727
  • JZ 1966, 575
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 14.10.1920 - VI 315/20

    Negative Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 284/64
    Das Reichsgericht (RGZ 100, 123, 126) hat in einem Falle, in dem der Schuldner gegenüber Zwangsvollstreckungen aus einem Vollstreckungsbefehl einwandte, ihm ständen Gegenforderungen zu, ein Interesse des Gläubigers an der Feststellung, daß der Schuldner eine solche Forderung nicht habe und auf seine Schuld nicht verrechnen könne, für bedenkenfrei gehalten.
  • LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93

    Erweiterung des Beteiligungsrechtes des Betriebsrates; Beteiligungsrecht des

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  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 W 57/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage zur Wirksamkeit eines Prozessvergleiches

    Die Möglichkeit der - teilweisen Vollstreckung schließt damit das Feststellungsinteresse im vorliegenden Fall nicht aus (vgl. BGH JZ 1966, 575; RGZ 100, 123, 126), zumal hinsichtlich des nicht vollstreckbaren Teils des Vergleiches (etwa Ziffer 3 es Vergleiches vom 5. November 2004, der eine Vereinbarung über den Bestand der Hecke enthält), die Möglichkeit einer Vollstreckung ohnehin nicht bestand.
  • BGH, 09.05.1979 - III ZR 54/78

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Zug-um-Zug-Urteils

    Denn der Gläubiger hat ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung, daß die Vollstreckung aus einem Titel gegen seinen Schuldner, der das leugnet, zulässig ist (BGH JZ 1966, 575).
  • LAG Hessen, 22.04.1987 - 10 Sa 885/86

    Ersatz des durch einen Verkehrsunfall mit einem Firmenfahrzeug verursachten

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  • OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99

    Verfahrensrecht - Methodische Fehler im Schiedsgutachten

    Auch wenn mit dem Vergleich in Verbindung mit dem Sachverständigengutachten ein Leistungstitel vorliegen sollte, ist die Eignung dieser Urkunden als Vollstreckungstitel zwischen den Parteien streitig (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1996, VIII ZR 4/64, JZ 1966, 575).
  • BGH, 21.03.1974 - IX ZR 157/73

    Rechtsmittel

    Ein solcher Grund wird in der Rechtsprechung angenommen, wenn Zweifel bestehen, ob der vorhandene Titel für die beabsichtigte Geltendmachung von Ansprüchen verwendbar und deshalb mit Schwierigkeiten und Bedenken bei den Vollstreckungsorganen zu rechnen ist (BGH MDR 1958, 215; vgl. BGH MDR 1966, 841; NJW 1961, 1116 und 1964, 1626; Stein-Jonas ZPO 19. Aufl. vor § 253 III 4 N 153 und § 794 IX, jeweils mit weiteren Nachweisen; Schwarz RzW 1972, 470).
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