Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 14.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.07.1998 - 2 WF 21/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6208
OLG Zweibrücken, 08.07.1998 - 2 WF 21/98 (https://dejure.org/1998,6208)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.07.1998 - 2 WF 21/98 (https://dejure.org/1998,6208)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 2 WF 21/98 (https://dejure.org/1998,6208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristablauf nach Aufforderung des Gerichts zur Vorlage der Abrechnung eines Anwalts; Erlöschen des Anspruchs auf Vergütung und weitere Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 123, § 124, § 128 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 391
  • Rpfleger 1998, 434
  • Rpfleger 1998, 526
  • JurBüro 1998, 591
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 07.08.2012 - 14 W 423/12

    PKH-Anwaltsvergütung: Erlöschen des Vergütungsanspruchs bei verspäteter Anmeldung

    Das stand aber einer Aufforderung nach § 55 Abs. 6 S. 1 RVG nicht im Wege (KG JurBüro 1984, 1692, 1393; OLG Zweibrücken, JurBüro 1998, 591, 592); denn diese hatte insoweit lediglich vorbereitenden Charakter.
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2012 - 5 WF 126/11

    Erlöschen von Ansprüchen eines beigeordneten Anwalts gegenüber der Staatskasse

    Bei Nichteinhaltung der Frist erlöschen auch nicht nur die Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts auf die Differenz zwischen den PKH-Gebühren und den Wahlanwaltsgebühren gegenüber der Staatskasse, sondern sämtliche Ansprüche auf Vergütung aus der Beiordnung, vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.07.1998, 2 WF 21/98; OLG Köln, Beschluss vom 29.09.1998, 4 WF 211/98; OLG Koblenz Beschluss vom 10.07.2003, 11 WF 518/03 - alle zitiert nach Juris - Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 55 RVG Rdnr. 55. Dies gilt jedoch nicht für die vor Festsetzung angemeldeten und festgesetzten PKH-Gebühren.
  • AG Grevenbroich, 06.02.2012 - 5 WF 126/11
    Bei Nichteinhaltung der Frist erlöschen auch nicht nur die Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts auf die Differenz zwischen den PKH-Gebühren und den Wahlanwaltsgebühren gegenüber der Staatskasse, sondern sämtliche Ansprüche auf Vergütung aus der Beiordnung, vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.07.1998, 2 WF 21/98; OLG Köln, Beschluss vom 29.09.1998, 4 WF 211/98; OLG Koblenz Beschluss vom 10.07.2003, 11 WF 518/03 - alle zitiert nach Juris - Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 55 RVG Rdnr. 55. Dies gilt jedoch nicht für die vor Festsetzung angemeldeten und festgesetzten PKH-Gebühren.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.07.1998 - 18 WF 9/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11940
OLG Karlsruhe, 14.07.1998 - 18 WF 9/98 (https://dejure.org/1998,11940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 (https://dejure.org/1998,11940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 18 WF 9/98 (https://dejure.org/1998,11940)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 388
  • JurBüro 1998, 591
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 24 U 104/07

    Ansprüche der Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Anwalt ihres

    Dies jedoch genügt zum Anfall einer Gebühr nach § 23 BRAGO nicht (OLG Hamm, JurBüro 1976, 913; OLG Köln, JurBüro 1973, 963; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 591; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2005, Az. II-10 WF 6/05 bei Juris; von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, a.a.O., § 23 Rn. 16).
  • OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15

    Entstehung der Einigungsgebühr bei Vereinbarungen unter den Beteiligten in einem

    Befürchtet wird zudem, dass mehrere Einigungsgebühren entstehen könnten (vgl., noch vor Einführung von VV 1003 Anm. Abs. 2, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 -, OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 WF 59/02 -, beide zitiert nach juris, OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2007 - 20 WF 679/07 - n.v., auf dessen Entscheidung sich das Amtsgericht stützt, und, zur aktuellen Rechtslage OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011 - 25 WF 255/10 -, OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2013 - 6 WF 254/12 -, zitiert nach juris; vgl. juris-PK BGB / T. Schmidt, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen [Teil 9] Einigungsgebühr Rn. 27).
  • OLG Celle, 08.08.2008 - 17 WF 110/08

    Mindestmaß an beiderseitigem Nachgeben sowie verbindliche und verfahrensbeendende

    Schlichte Vereinbarungen zur Prozessführung, wonach der Rechtsstreit einstweilen nicht weiter geführt werden soll, lösen indessen keine Einigungsgebühr aus (MüllerRabe in: Gerold/Schmidt, RVG 18. Auflage Nr. 1000 RVG-VV Rdn. 161. vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 388.
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2014 - 5 WF 157/13

    Vorschussfestsetzung hinsichtlich der Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts

    Entscheidend ist, ob die Vereinbarung Regelungen enthält, die auch für den Fall der endgültigen Lösung ihre Gültigkeit behalten sollen, oder ob es sich um eine Zwischenlösung handelt, die für sich noch keine Beilegung des Verfahrens oder eines Teils von ihm darstellt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 - Juris Rn. 3 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 WF 59/02 - Juris Rn. 5 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2008 - 4 WF 122/08 - Juris Rn. 6; Schneider/Wolf, Anwaltskommentar RVG, 5. Aufl., VV 1000 Rn. 120).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2003 - 10 WF 59/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Zwischenvergleich in einer Familiensache

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  • AG Krefeld, 30.10.2018 - 3 C 360/17
    Es kann aus den nachfolgend dargestellten Gründen dahinstehen (III.), ob der Kläger in seiner hier streitgegenständlichen Rechnung überhaupt eine Einigungsgebühr ansetzen durfte (verneinend: OLG Köln, Beschluss v. 20.01.2011 - 25 WF 255/10; OLG Hamm, Beschluss v. 02.01.2013 - 6 WF 254/12; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.07.1998 - 18 WF 9/98; OLG Brandenburg, Beschluss v. 27.02.2003 - 10 WF 59/02; OLG Dresden, Beschluss v. 07.08.2007 - 20 WF 679/07); jedenfalls durfte er nach allen hierzu vertretenen Auffassungen für den Abschluss des Zwischenvergleichs keine 1, 0 Einigungsgebühr aus einem Gegenstandswert von 3.000 Euro ansetzen (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 21.12.2015 - 18 WF 86/15; OLG Celle, Beschluss v. 20.04.2015 - 15 WF 79/14).
  • KG, 04.09.2003 - 19 WF 222/03

    Gebühr des Rechtsanwalts: Zwischenvergleich über das Umgangsrecht und

    Zwar ist zutreffend anerkannt, dass ein Zwischenvergleich, der nur einen vorläufigen Zustand regelt, dafür nicht ausreichend ist, z.B. wenn das Verfahren erst einmal nicht weiter betrieben werden soll (vgl. z.B. OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 388; v. Eicken in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Auflage, § 23 Rn 16).
  • OLG Koblenz, 04.03.2005 - 11 WF 1199/04

    Erfallen der Vergleichsgebühr in einem Sorgerechts- und Umgangsregelungsverfahren

    Haben die Parteien damit das eigentliche Umgangsrecht des Antragstellers noch überhaupt nicht geregelt, erfüllt die gefundene (vorläufige) "Zwischenlösung" nicht die Voraussetzungen eines die Gebühr nach § 23 BRAGO auslösenden (Prozess-)Vergleichs (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 591 ; KG, aaO.; Hartmann, aaO., Rdn. 56).
  • OLG Frankfurt, 23.08.1999 - 1 WF 113/99
    Sie bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1999, 388), mit dem dieses Gericht eine von den Parteien eines Umgangsverfahrens geschlossene "Teileinigung", mit dem Inhalt, daß ein Umgang für einen befristeten Zeitraum nicht stattfinden solle, nicht als Teilvergleich, sondern als Zwischenvergleich im vorstehend beschriebenen Sinne bewertet hat.
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