Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 25.05.1994

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.09.1994 - 11 W 12/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6601
OLG Karlsruhe, 12.09.1994 - 11 W 12/94 (https://dejure.org/1994,6601)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.09.1994 - 11 W 12/94 (https://dejure.org/1994,6601)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. September 1994 - 11 W 12/94 (https://dejure.org/1994,6601)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 377
  • JurBüro 1995, 31
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 04.02.1999 - 8 W 480/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Verkehrsanwaltsgebühr bei überörtlicher Sozietät

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  • KG, 12.10.1999 - 1 W 434/99

    Berechnung der Anwaltskosten bei Beauftragung einer internationalen überörtlichen

    Diese Rechtsprechung beruht im wesentlichen auf der Erwägung, es entspreche der Verkehrsanschauung, dass ein Mitglied einer Anwaltssozietät namens der Sozietät handelt, wenn er ein ihm angetragenes Mandat annimmt, also nicht nur sich verpflichtet, sondern alle Sozietätsmitglieder, was auch für die überörtliche Sozietät gilt; denn der Rechtssuchende, der eine (auch überörtliche) Sozietät beauftragt, will sich in der Regel gerade die Vorteile zunutze machen, die ihm aus der gemeinschaftlichen Berufsausübung verschiedener Rechtsanwälte erwachsen (Senat KG-Report Berlin 1995, 117/118; ebenso z.B. OLG München JurBüro 1995, 250 und OLG Karlsruhe JurBüro 1995, 31).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.1996 - 10 W 69/96
    Vielmehr wäre diese Tätigkeit des Bremer Anwaltes durch die Prozeßgebühr, die aufgrund des der Sozietät erteilten Prozeßmandates entstanden ist (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO), abgegolten (vgl. dazu OLG München, JurBüro 1996, 139; OLG Karlsruhe, JurBüro 1995, 31 und Hansens JurBüro 1991, 1037).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.05.1994 - 8 W 110/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11100
OLG Hamburg, 25.05.1994 - 8 W 110/94 (https://dejure.org/1994,11100)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.05.1994 - 8 W 110/94 (https://dejure.org/1994,11100)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - 8 W 110/94 (https://dejure.org/1994,11100)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 948
  • JurBüro 1995, 31
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZB 32/06

    Höhe der Anwaltsgebühren bei Einlegung der Berufung gegen ein amtsgerichtliches

    Nach einhelliger Auffassung liegt eine Angelegenheit auch dann vor, wenn gegen dasselbe Urteil vor Ablauf der Rechtsmittelfrist von einer Partei mehrere gleichartige Rechtsmittel bei demselben Gericht eingelegt werden, etwa weil Zweifel an der Zulässigkeit des zunächst eingelegten bestehen (vgl. OLG Frankfurt/M., MDR 1957, 305; OLG München, JurBüro 1978, 532; HansOLG Hamburg, MDR 1994, 948; Riedel/Sußbauer-Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 38 Rdn. 45).

    Ob anderes zu gelten hätte, wenn das erneute Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem das frühere bereits rechtskräftig verworfen worden ist (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 1994, 948 f.; OLG Bamberg, JurBüro 1989, 1544, 1545), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

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