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OLG Schleswig, 04.10.1996 - 9 W 117/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- JurBüro 1997, 644
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.10.2005 - VI ZB 58/04
Erstattung der Umsatzsteuer des Prozessbevollmächtigten im Streitgenossenprozess
Nach überwiegender Ansicht ist sie zu bejahen, weil im Innenverhältnis der beklagten Streitgenossen der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Haftpflichtversicherer die Kosten des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten zu übernehmen hat (KG, NJW-RR 1998, 860 = VersR 1999, 464 f.; OLG Karlsruhe, JurBüro 1993, 35 f.; OLG Köln, JurBüro 2001, 428; OLG Stuttgart, Rpfleger 2001, 566;… v. Eicken in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., VV 7008 Rn. 29 Fn. 25; v. Eicken/Madert, NJW 1996, 1649, 1652; ebenso für Fallgestaltungen außerhalb des Kraftfahrzeughaftpflichtprozesses: OLG Schleswig, JurBüro 1997, 644 f.; abweichend hinsichtlich der Erhöhungsgebühr des § 6 Abs. 1 BRAGO: OLG Düsseldorf, JMBl NW 1994, 59; MDR 1995, 474 f.; OLG Hamm, Rpfleger 1992, 220; OLG Hamburg, MDR 1991, 797). - OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99
Vorsteuerabzugsberechtigung bei nur einem von mehreren Streitgenossen
Das aber hängt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG - neben der Rechnungsstellung - grundsätzlich davon ab, in welchem Umfange er seine "Leistung" den Streitgenossen erbracht hat, was sich wiederum nach dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Verhältnis richtet (BFH BStBl II 1985, 21; SchlHOLG JurBüro 1997, 644), hier also dem Anwaltsvertrag.