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   KG, 21.03.2000 - 1 W 1750/99   

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https://dejure.org/2000,15715
KG, 21.03.2000 - 1 W 1750/99 (https://dejure.org/2000,15715)
KG, Entscheidung vom 21.03.2000 - 1 W 1750/99 (https://dejure.org/2000,15715)
KG, Entscheidung vom 21. März 2000 - 1 W 1750/99 (https://dejure.org/2000,15715)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Halbe Prozessgebühr bei Einreichung der Klageerwiderung nach Klagerücknahme

Papierfundstellen

  • JurBüro 2001, 251
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 21 W 82/19

    Beginn der Frist des § 79 Abs. 2 Satz 2 GNotKG

    Rechtsfolge ist, dass die Kosten insoweit nicht erhoben werden, als sie bei einer richtigen Behandlung der Sache gegenüber dem Kostenschuldner nicht oder nicht so hoch entstanden wären (vgl. BayObLG JurBüro 2001, 251; Zivier in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 2019, § 21 GNotKG Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08

    Zur Kostenerstattung bei Stellung eines Sachantrags nach Berufungsrücknahme

    Andere Oberlandesgerichte machen die Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Gebühren für die Vertretung der Partei und deren Höhe bisher davon abhängig, ob die Partei bzw. deren Prozessbevollmächtigter im Zeitpunkt der Mandatserteilung oder im Zeitpunkt der Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht verschuldet oder unverschuldet keine Kenntnis von der zwischenzeitlich bereits erfolgten Klage- oder Berufungsrücknahme hatten (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.1.1998, 8 W 222/97; KG Berlin, Beschluss vom 21.3.2000, 1 W 1750/99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.1.2003, 8 WF 200/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.1.2004, 2 W 292/03; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.3.2009, 8 W 118/09).
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