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KG, 21.03.2000 - 1 W 1750/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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Rechtsanwaltsvergütung: Halbe Prozessgebühr bei Einreichung der Klageerwiderung nach Klagerücknahme
Papierfundstellen
- JurBüro 2001, 251
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 21 W 82/19
Beginn der Frist des § 79 Abs. 2 Satz 2 GNotKG
- OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08
Zur Kostenerstattung bei Stellung eines Sachantrags nach Berufungsrücknahme
Andere Oberlandesgerichte machen die Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Gebühren für die Vertretung der Partei und deren Höhe bisher davon abhängig, ob die Partei bzw. deren Prozessbevollmächtigter im Zeitpunkt der Mandatserteilung oder im Zeitpunkt der Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht verschuldet oder unverschuldet keine Kenntnis von der zwischenzeitlich bereits erfolgten Klage- oder Berufungsrücknahme hatten (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.1.1998, 8 W 222/97; KG Berlin, Beschluss vom 21.3.2000, 1 W 1750/99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.1.2003, 8 WF 200/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.1.2004, 2 W 292/03; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.3.2009, 8 W 118/09).