Rechtsprechung
LG Krefeld, 17.06.2002 - 6 T 160/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Lohnsteuerklassenwechsel vor Pfändung ist unwirksam
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 19.04.2002 - 16 M 1596/01
- LG Krefeld, 17.06.2002 - 6 T 160/02
Papierfundstellen
- JurBüro 2002, 547
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung; …
Auszug aus LG Krefeld, 17.06.2002 - 6 T 160/02
Für das materielle Unterhaltsrecht ist anerkannt, dass der Schuldner dem Gläubiger gegenüber dies nicht entgegenhalten kann (vgl. BGH NJW 1980, 2251, 2252).Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung der Rechtsprechung an, dass sich der Schuldner, der ohne sachlichen Grund eine für ihn ungünstige Steuerklasse wählt, im Vollstreckungsverfahren gegenüber dem Gläubiger nicht auf seine tatsächliche Steuerlast berufen kann, sondern insoweit ähnliche Grundsätze gelten, wie im Fall verschleierter Einkünfte nach § 850 h ZPO (vgl. OLG Zweibrücken, unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH in NJW 80, 2251; LG Köln, Rechtspfleger 96, 120; AG Phillipsburg, Jur. Büro 96, 661).
- BGH, 04.10.2005 - VII ZB 26/05
Berechnung des pfändungsfreien Betrages bei Wechsel der Lohnsteuerklasse; Wahl …
Nach anderer Ansicht ist die entsprechende Anordnung auch möglich, wenn die Wahl der ungünstigen Steuerklasse bereits vor erfolgter Pfändung vorgenommen wurde (LG Stuttgart, Beschluss vom 16. August 2000 - 19 T 315/00, JurBüro 2001, 111; LG Krefeld, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 6 T 160/02, JurBüro 2002, 547). - LG Darmstadt, 01.02.2006 - 5 T 11/06 Nach anderer Ansicht ist die entsprechende Anordnung auch möglich, wenn die Wahl der ungünstigen Steuerklasse bereits vor erfolgter Pfändung vorgenommen wurde (LG Stuttgart, Beschluss vom 16. August 2000 - 19 T 315/00, JurBüro 2001, 111; LG Krefeld, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 6 T 160/02, JurBüro 2002, 547).
- AG Winsen, 27.11.2008 - 9a M 20610/05 Unstreitig ist, dass der Gläubiger, zumindest in dem Jahr nach Beginn der Pfändungsmaßnahme, hier 2006, keine Benachteiligung durch die Wahl der ungünstigeren Steuerklasse durch den Schuldner mehr hinzunehmen hat ( OLG Köln, JurBüro 2000, 217 [OLG Köln 03.01.2000 - 2 W 164/99] ; LG Münster, RPfleger 2003, 254; LG Stuttgart, JurBüro 2001, 111; LG Krefeld, JurBüro 2002, 547).
Rechtsprechung
LG Cottbus, 25.06.2002 - 7 T 73/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,34241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- JurBüro 2002, 547