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   OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10   

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OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10 (https://dejure.org/2010,7911)
OLG München, Entscheidung vom 29.01.2010 - 11 W 728/10 (https://dejure.org/2010,7911)
OLG München, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 11 W 728/10 (https://dejure.org/2010,7911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Voraussetzungen des Entstehens einer reduzierten Verfahrensgebühr für den Prozessbevollmächtigten erster Instanz des Rechtsmittelgegners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung der reduzierten Verfahrensgebühr für den Rechtsmittelgegner in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung der reduzierten Verfahrensgebühr für den Rechtsmittelgegner in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Reduzierte Verfahrensgebühr in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Gebührenanspruch für die Entgegennahme der Berufungsschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 10
  • FamRZ 2011, 837
  • JurBüro 2010, 255
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
    Ihr kann daher nicht zugemutet werden, zunächst die weiteren Entschließungen des anwaltlich vertretenen Berufungsklägers abzuwarten (BGH NJW 2003, 756 = JurBüro 2003, 257 = Rpfleger 2003, 217).

    Die einseitige Bitte der Klägerin, der Beklagte möge für das Berufungsverfahren zunächst noch keinen Rechtsanwalt bestellen, ändert hieran nichts, weil hierdurch noch kein Stillhalteabkommen zustande gekommen ist (BGH NJW 2003, 756 und 2992; Senat OLGR 2004, 282; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage, VV 3200 Rn. 70).

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
    Der 2. Zivilsenat des Kammergerichts stützt die von ihm vertretene Auffassung zu Unrecht auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.04.2005 (NJW 2005, 2233 = MDR 2005, 1016).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06

    Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
    9 c) Eine für die Entstehung der Verfahrensgebühr ausreichende Tätigkeit ist im Berufungsverfahren dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt über die bloße Entgegennahme des Auftrags hinaus Informationen für den Berufungsrechtszug entgegen nimmt, das erstinstanzliche Urteil und die Akten durcharbeitet oder mit dem Mandanten erörtert, ob auf das Rechtsmittel bereits vor dessen Begründung reagiert werden soll (BGH NJW 2008, 1087; OLG Karlsruhe JurBüro 2008, 540; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, a.a.O. , VV 3200 Rn. 16, 18, 20, 61).
  • KG, 21.01.2009 - 2 W 57/08

    Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren: Anfall und Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
    Entgegen der vom Kammergericht vertretenen Auffassung (MDR 2009, 469 = JurBüro 2009, 261 = AGS 2009, 354) kann jedenfalls ohne einen dahin gehenden Sachvortrag nicht davon ausgegangen werden, dass die Prozessbevollmächtigten des Beklagten nach Entgegennahme der Berufungsschrift geprüft haben, ob etwas für ihren Mandanten veranlasst war.
  • KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
    Es ist auch nicht erforderlich, dass die von ihm entfaltete Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt (Senatsbeschluss vom 04.04.2006 - 11 W 1234/06; Kammergericht Rpfleger 2005, 569 = JurBüro 2005, 418).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2005 - 1 AR 22/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers, Längenzuschlag

    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
    7 a) Allein die Entgegennahme der Berufungsschrift und deren Weiterleitung an die Partei reicht hierfür nicht aus, da diese Tätigkeiten gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 9 RVG noch zum ersten Rechtszug gehören und durch die dort entstandenen Anwaltsgebühren abgegolten sind (Senatsbeschluss vom 03.04.2008 - 11 W 1133/08; OLG Hamburg MDR 2005, 1018; Hansens, RVGreport 2005, 315; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, a.a.O. , § 19 Rn. 95, 100, 101).
  • OLG Hamburg, 23.11.2004 - 8 W 262/04

    Anwaltsgebühren für Vertretung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
    7 a) Allein die Entgegennahme der Berufungsschrift und deren Weiterleitung an die Partei reicht hierfür nicht aus, da diese Tätigkeiten gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 9 RVG noch zum ersten Rechtszug gehören und durch die dort entstandenen Anwaltsgebühren abgegolten sind (Senatsbeschluss vom 03.04.2008 - 11 W 1133/08; OLG Hamburg MDR 2005, 1018; Hansens, RVGreport 2005, 315; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, a.a.O. , § 19 Rn. 95, 100, 101).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 11 W 19/07
    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
    9 c) Eine für die Entstehung der Verfahrensgebühr ausreichende Tätigkeit ist im Berufungsverfahren dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt über die bloße Entgegennahme des Auftrags hinaus Informationen für den Berufungsrechtszug entgegen nimmt, das erstinstanzliche Urteil und die Akten durcharbeitet oder mit dem Mandanten erörtert, ob auf das Rechtsmittel bereits vor dessen Begründung reagiert werden soll (BGH NJW 2008, 1087; OLG Karlsruhe JurBüro 2008, 540; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, a.a.O. , VV 3200 Rn. 16, 18, 20, 61).
  • AG Schleiden/Eifel, 31.05.2005 - 2 C 169/04

    Anforderungen an die Vertretungsbefugnis eines Rechtsanwalts; Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
    6 2. Die Entstehung der Verfahrensgebühr in der Berufungsinstanz - auch der reduzierten Gebühr nach der Nr. 3201 VV-RVG - setzt jedoch voraus, dass der Rechtsanwalt in Erfüllung eines ihm erteilten Prozessauftrags in der Rechtsmittelinstanz in irgendeiner Weise tätig geworden ist (Senat JurBüro 1994, 93, 94; Senatsbeschluss vom 03.04.2008 - 11 W 1133/08; Kammergericht Beschluss vom 22.09.2005 - 27 W 180/05 - RVGreport 2006, 31 mit zust. Anm. von Hansens).
  • OLG München, 22.09.1993 - 11 W 1992/93
    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
    6 2. Die Entstehung der Verfahrensgebühr in der Berufungsinstanz - auch der reduzierten Gebühr nach der Nr. 3201 VV-RVG - setzt jedoch voraus, dass der Rechtsanwalt in Erfüllung eines ihm erteilten Prozessauftrags in der Rechtsmittelinstanz in irgendeiner Weise tätig geworden ist (Senat JurBüro 1994, 93, 94; Senatsbeschluss vom 03.04.2008 - 11 W 1133/08; Kammergericht Beschluss vom 22.09.2005 - 27 W 180/05 - RVGreport 2006, 31 mit zust. Anm. von Hansens).
  • OLG München, 04.04.2006 - 11 W 1234/06
  • KG, 22.09.2005 - 27 W 180/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Verfahrensgebühr des erstinstanzlichen

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Entstehung der Verfahrensgebühr für

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in JurBüro 2010, 255 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Rechtspflegerin habe zu Unrecht eine 1, 1-Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren gemäß den VV-RVG Nr. 3200, 3201 zugunsten des Beklagten festgesetzt.
  • OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16

    Stillhalteabkommen mit Gegenseite bei Einlegung eines Rechtsmittels zur

    Eine nach außen gerichtete Tätigkeit ist hingegen nicht erforderlich (Senat, Beschl. v. 12.06.2014 - 18 W 96/14; OLG München, JurBüro 2010, 255; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., VV 3200 Rn. 40 m.w.N.).

    Das alleinige Schweigen auf eine Stillhaltebitte stellt nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln keine Willenserklärung dar und lässt ein Stillhalteabkommen nicht entstehen (vgl. BGH, NJW 2004, 73; OLG München, JurBüro 2010, 255).

  • OLG München, 02.10.2013 - 11 W 1802/13

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Berufungsbeklagten nach

    Die Entstehung der Verfahrensgebühr in der Berufungsinstanz - auch der reduzierten Gebühr nach der Nr. 3201 VV- RVG - setzt zwar voraus, dass der Rechtsanwalt in Erfüllung eines ihm erteilten Prozessauftrags in der Rechtsmittelinstanz in irgendeiner Weise tätig geworden ist (Senat JurBüro 1994, 93, 94 und JurBüro 2010, 255 ; Kammergericht Beschluss vom 22.09.2005 - 27 W 180/05 - Zusammenfassung mit zustimmender Anmerkung von Hansens im RVGreport 2006, 31).
  • OLG München, 30.11.2016 - 11 W 1761/16

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für Antrag auf Zurückweisung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (s. Beschluss vom 29.01.2010 - 11 W 728/10, JurBüro 2010, 255 m.w.N.) setzt auch die Entstehung der reduzierten 1, 1 Verfahrensgebühr in der Berufungsinstanz nach Nr. 3200, 3201 VV-RVG voraus, dass der Rechtsanwalt in Erfüllung eines ihm erteilten Prozessauftrags im Rechtsmittelverfahren in irgendeiner Weise tätig geworden ist.
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