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   OLG Naumburg, 09.11.1993 - 4 W 171/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5207
OLG Naumburg, 09.11.1993 - 4 W 171/93 (https://dejure.org/1993,5207)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.11.1993 - 4 W 171/93 (https://dejure.org/1993,5207)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. November 1993 - 4 W 171/93 (https://dejure.org/1993,5207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzung während des gerichtlich angeordneten Ruhens des Verfahrens; Gleichsetzung des Ruhens des Verfahrens mit der Aussetzung; Einfluss des Einspruchs auf die Wirksamkeit eines Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 514
  • Rpfleger 1994, 306
  • JurBüro 1994, 686
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04

    Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens durch die Insolvenz einer Partei

    Der Beschluß des OLG München vom 14. November 1989 (MDR 1990, 252) verhält sich über die Aussetzung eines Verfahrens (ebenso: Landgericht Berlin JurBüro 1985, 619) und der Beschluß des OLG Naumburg (MDR 1994, 514) über das Ruhen des Verfahrens.
  • OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98

    Begriff des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung;

    Denn die Anordnung gem. § 251 Abs. 1 ZPO umfasst nur bei entsprechendem Parteiwillen Nebenverfahren, die nicht die Hauptsache selbst betreffen (vgl. OLG Naumburg MDR 1994, 514 = Rpfleger 1994, 306f für Kostenfestsetzungsverfahren).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 6 W 152/08

    Zulässigkeit der Kostenfestsetzung bei Ruhen des Verfahrens

    Für den Fall, dass bei ruhendem Verfahren die Kostenfestsetzung betrieben wird, gibt es allein eine einzige obergerichtliche Entscheidung, nach der das Ruhen des Verfahrens die Kostenfestsetzung nicht hindert, wenn ein übereinstimmender Parteiwille, auch das Kostenfestsetzungsverfahren zum Ruhen zu bringen, nicht erkennbar sei (OLG Naumburg, Beschluss vom 9.11.1993, 4 W 171/93, MDR 1994, 514 , zitiert nach Juris).
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