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   VGH Baden-Württemberg, 13.02.1987 - A 13 S 804/86   

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VGH Baden-Württemberg, 13.02.1987 - A 13 S 804/86 (https://dejure.org/1987,6743)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.02.1987 - A 13 S 804/86 (https://dejure.org/1987,6743)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Februar 1987 - A 13 S 804/86 (https://dejure.org/1987,6743)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1995 - A 13 S 2868/92

    Entschädigungsanspruch eines Übersetzungsbüros auch bei Einschaltung eines freien

    Einem Übersetzungsbüro, das zur Ausführung gerichtlicher Dolmetscheraufträge ua freiberufliche Dolmetscher als sogenannte freie Mitarbeiter heranzieht, steht ein eigener Entschädigungsanspruch zu (wie Senatsbeschluß vom 13.2.1987, Die Justiz 1988, 173).

    Der Senat hält insoweit an seiner mit Beschluß vom 13.2.1987 (Die Justiz 1988, 173) geäußerten Ansicht fest, daß ein Übersetzungsbüro ohne Rücksicht auf seine Rechtsform einen eigenen Entschädigungsanspruch hat.

  • VG Lüneburg, 14.01.2003 - 3 A 218/00

    Nachträglicher Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes für die Anerkennung

    Infolge der Ladung des Übersetzungsbüros International Line in Lüneburg sind Rechtsbeziehungen allein zwischen diesem Büro und dem Gericht zustande gekommen, so dass das Büro selbst - ohne Rücksicht auf die Rechtsform - einen eigenen Entschädigungsanspruch hat (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.02.1987 - A 13 S 804/86 - Die Justiz 1988 Seite 173; Beschl. v. 23.08.1995 - A 13 S 2868/92 - Die Justiz 1996 Seite 115; OLG Koblenz in NStE 1995, Bl. 119).

    a) Nach der Rechtsauffassung des Einzelrichters ist bei der Gewährung des Berufszuschlages abzustellen nicht auf die Verhältnisse des (freien) Mitarbeiters, der den Gerichtstermin wahrnimmt, sondern auf die Verhältnisse des Arbeitgebers - hier: die Inhaberinnen des Übersetzungsbüros - (ebenso Meyer/u.a., a.a.O., § 17 Rn. 6.4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.02.1987 a.a.O.; OLG Koblenz in NStE 1995 Bl. 119; OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.02.1997 - 1 UF 194/96 - Juris).

  • OLG Frankfurt, 06.02.2002 - 2 Ws 8/02

    Dolmetscherentschädigung: Gewährung eines Berufsdolmetscherzuschlags

    Im letzteren Fall steht der Anspruch auf die Entschädigung dem Dolmetscherbüro - gleich in welcher Rechtsform - in eigener Person zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Die Justiz 1988, 173).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2002 - 2 Ws 8/02

    Berufsdolmetscherzuschlag; Berufseinkünfte; Dolmetschertätigkeit ;

    Im letzteren Fall steht der Anspruch auf die Entschädigung dem Dolmetscherbüro ­ gleich in welcher Rechtsform - in eigener Person zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Die Justiz 1988, 173).
  • VGH Hessen, 22.05.1987 - 10 S 3402/86

    Ersatz der Umsatzsteuer für Dolmetscher

    gerechtfertigt, innerhalb der Tatbestände, die die Berechnung der Dolmetscherentschädigung und der Ersatzleistungen bestimmen, auf die Verhältnisse einer anderen Person als der abzuheben, deren konkrete Leistung zu entschädigen ist (so für die Erhöhung für "Berufsdolmetscher" nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b ZESG: Beschluß des Senats vom 19. Februar 1987 - X S 195/82 - a.A. zugunsten einer juristischen Person VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 13. Februar 1987 - A 13 S 804/86 - vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschlüsse vom 13. Juni und 7. November 1983 und vom 12. Oktober 1984 -. KostRsp. ZSEG § 8 Nr. 82 und § 17 Nrn. 45 und 46).
  • OLG Koblenz, 21.12.1995 - 1 Ws 748/95
    Die Dolmetscherin wird durch ihre Heranziehung nicht von ihrer eigentlichen Erwerbstätigkeit abgehalten und erbringt insoweit auch kein finanzielles Opfer, weil ihr Erwerbszweck gerade die Dolmetschertätigkeit ist (vgl. FGH Baden Württemberg, Die Justiz 1988, 173; OLG Koblenz, Beschluß vom 14.07.1994 - 1 Ws 436/94).
  • OLG Koblenz, 14.07.1994 - 1 Ws 436/94
    Sein Erwerbszweck ist vielmehr gerade die Dolmetschertätigkeit (vgl. dazu VGH Baden-Württ. in Die Justiz 1988, 173).
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