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   OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97   

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https://dejure.org/1997,10270
OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97 (https://dejure.org/1997,10270)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.05.1997 - 2 Ss 71/97 (https://dejure.org/1997,10270)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 2 Ss 71/97 (https://dejure.org/1997,10270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Justiz 1997, 482
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97
    Beide Rechtsnormen bestimmen nämlich, auf welchem Wege der Richter zur Wahrheitsfindung berufen ist und gelangen soll (BGHSt 19, 273, 275; 25, 100, 102; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 337 Rdnr. 8 m.w.N.).

    Nur hierauf kommt es entscheidend an (BGHSt 19, 273, 275; vgl. auch BGHSt 20, 95, 98; Meyer-Goßner a.a.O. § 344 Rdnr. 11 m.w.N.).

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97
    Dies wäre nur möglich bei einer erhobenen Sachrüge (vgl. nur BGHSt 36, 384, 385 m.w.N.); hieran fehlt es aber nach dem oben Dargelegten.
  • BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72

    Geltung des Verwertungsverbots bei der Anordnung von Maßregeln der Sicherung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97
    Beide Rechtsnormen bestimmen nämlich, auf welchem Wege der Richter zur Wahrheitsfindung berufen ist und gelangen soll (BGHSt 19, 273, 275; 25, 100, 102; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 337 Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97
    Es bleibt deshalb offen, ob die Verlesung des Kontrollberichtes, dessen Einführung in die Hauptverhandlung über § 253 StPO nicht möglich war (BGHSt 11, 338, 340; NStZ 1984, 17 [b. Pf/M.]; Mayr a.a.O. § 253 Rdnr. 3; zum ganzen Wömpner NStZ 1983, 293, 296), nicht als Behördenerklärung gem. § 77 a Abs. 2 OWiG möglich gewesen wäre.
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97
    Es bleibt deshalb offen, ob die Verlesung des Kontrollberichtes, dessen Einführung in die Hauptverhandlung über § 253 StPO nicht möglich war (BGHSt 11, 338, 340; NStZ 1984, 17 [b. Pf/M.]; Mayr a.a.O. § 253 Rdnr. 3; zum ganzen Wömpner NStZ 1983, 293, 296), nicht als Behördenerklärung gem. § 77 a Abs. 2 OWiG möglich gewesen wäre.
  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 418/78

    Voraussetzungen der Zurückweiung eines Beweismittels aufgrund völliger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97
    Ein solches Vorbringen ist aber nach gefestigter Auffassung in Rechtsprechung (BGH MDR 1978, 988 f. [b.H.]) und Literatur (Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 15; KK-Mayr StPO 3. Aufl. Rdnr. 19; LR-Gollwitzer StPO 24. Aufl. Rdnr. 39; jew. zu § 250 StPO ) notwendig, weil ohne die Angabe des Inhalts der angeblich in gesetzwidriger Weise verlesenen Urkunde das Rechtsbeschwerdegericht nicht beurteilen kann, ob die Verlesung nicht nach anderen Vorschriften zulässig gewesen wäre.
  • BGH, 17.11.1964 - 1 StR 442/64

    Beiordnung eines Bewährungshelfers als Pflichtverteidiger - Stattfinden der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97
    Nur hierauf kommt es entscheidend an (BGHSt 19, 273, 275; vgl. auch BGHSt 20, 95, 98; Meyer-Goßner a.a.O. § 344 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 22.03.2018 - 1 OWi 6 SsRs 27/18

    Gehörsverletzung durch unterlassene Vernehmung des Messbeamten nach Verlesung des

    Der Betroffene ist grundsätzlich gehalten, zur Begründung einer Verfahrensrüge den Gegenstand einer nach seiner Auffassung zu Unrecht erfolgten Verlesung vollständig vorzutragen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 2 und 3; OLG Karlsruhe, VRS 93 [1997], 362, 363; OLG Hamm, Beschluss vom 26. April.2014 - 1 RBs 105/14 [juris, Rdn. 7]).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 2 AR 73/05

    Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger

    Vielmehr muss es sich um ein Verfahren handeln, das nach Umfang oder Schwierigkeit erheblich über dem Durchschnitt der bei einem Gericht gleicher Ordnung anfallenden Sachen liegt und dem Verteidiger einen über das Maß normaler Inanspruchnahme erheblich hinausgehenden Zeit- und Arbeitsaufwand abverlangt hat (vgl. Senat, Justiz 1997, 482 ).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2007 - 2 AR 43/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers

    Vielmehr muss es sich um ein Verfahren handeln, das nach Umfang oder Schwierigkeit erheblich über dem Durchschnitt der bei einem Gericht gleicher Ordnung anfallenden Sachen liegt und dem Verteidiger einen über das Maß normaler Inanspruchnahme erheblich hinausgehenden Zeit- und Arbeitsaufwand abverlangt hat (vgl. Senat, Justiz 1997, 482 >483<).
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