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   OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27 - 29/02, 8 WF 27/02, 8 WF 28/02, 8 WF 29/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26244
OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27 - 29/02, 8 WF 27/02, 8 WF 28/02, 8 WF 29/02 (https://dejure.org/2003,26244)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.01.2003 - 8 WF 27 - 29/02, 8 WF 27/02, 8 WF 28/02, 8 WF 29/02 (https://dejure.org/2003,26244)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 8 WF 27 - 29/02, 8 WF 27/02, 8 WF 28/02, 8 WF 29/02 (https://dejure.org/2003,26244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzlicher Aufgabenbereich eines Verfahrenspflegers für ein Kind; Begleitung des Umgangs des Vaters mit dem Kind; Vertrauensschutz im Hinblick auf die Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers, dieüber den gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgeht

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Aufgabenbereich eines Verfahrenspflegers für ein Kind; Begleitung des Umgangs des Vaters mit dem Kind; Vertrauensschutz im Hinblick auf die Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers, die über den gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgeht

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Aufgabenbereich eines Verfahrenspflegers für ein Kind; Begleitung des Umgangs des Vaters mit dem Kind; Vertrauensschutz im Hinblick auf die Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers, die über den gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgeht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1126
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 10.09.2002 - 8 WF 26/02

    Verfahrenspflegervergütung: Umfang der vergütungsfähigen Tätigkeiten des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02
    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.
  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 15 W 406/00

    Vergütungsanspruchs eines Kinderschutzvereins, dessen Mitarbeiter als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02
    Dies hat der Senat bereits für den Fall entschieden, dass ein Verfahrenspfleger vom Gericht mit der Auswahl einer geeigneten Einrichtung für das Kind beauftragt wird (Beschl. v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2001, 1540).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02
    Dem vertretenen Kind soll so im Verfahren ein gesetzlicher Vertreter zur Durchsetzung seiner tatsächlich formulierten oder zu ermittelnden Interessen und Wünsche zur Seite stehen (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280).
  • OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02

    Verfahrenspflegschaft: Aufgabenbereich und Vergütung des Verfahrenspflegers in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02
    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.
  • OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03

    Berufsbetreuervergütung: Verneinung einer Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten

    a) Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, dass dann, wenn das Gericht einem Verfahrenspfleger für das Kind (§ 50 FGG) eine über den gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgehende Aufgabe überträgt, etwa die Mitwirkung bei der Suche nach einer anderen Unterbringung oder beim Umgang mit dem Kind, auch Anspruch auf Vergütung für diese weiter gehende Tätigkeit besteht, wenn bei Beauftragung auf die Vergütungsfähigkeit vertraut werden durfte (z. B. Beschluss v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; v. 10.1.2003, Die Justiz 2003, 478; v. 29.1.2003, Die Justiz 2003, 479).
  • OLG Stuttgart, 11.02.2003 - 8 WF 60/02

    Verfahrenspflegervergütung im Sorgerechtsentziehungsverfahren: Kostenansatz zu

    Deshalb hat der Senat durch Beschluss vom 29.1.2003 (8 WF 27-29/02 - ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen) die Vergütungspflichtigkeit auf Tätigkeiten beschränkt, bei denen der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der richterlichen Anordnung vertrauen durfte; zugrunde lag ein Fall, in dem eine Verfahrenspflegerin vom Familienrichter beauftragt war, den Umgang des Vaters mit seinem Kind zu begleiten.
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