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   OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 9 LA 269/03   

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https://dejure.org/2003,10528
OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 9 LA 269/03 (https://dejure.org/2003,10528)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.10.2003 - 9 LA 269/03 (https://dejure.org/2003,10528)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 9 LA 269/03 (https://dejure.org/2003,10528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von kostenmäßigen Besonderheiten innerhalb einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124a Nr. 1 VwGO; § 124a Nr. 3 VwGO; § 5 NKAG ; § 5 Abs. 2 S. 1 NKAG; § 5 Abs. 2. S. 4 NKAG; § 5 Abs. 1 S. 1 NKAG
    Ermittlungsgrundsätze für die Kosten öffentlicher Einrichtungen; Zulässigkeit der Zusammenfassung meherer Niederschlagswasserbeseitigungssysteme zu einer öffentlichen Einrichtung; Gebührenerhebung unter Berücksichtigung von Kostendeckungsprinzip, Äquivalenzprinzip und ...

  • Judicialis

    NKAG § 5 I; ; NKAG § 5 II 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlungsgrundsätze für die Kosten öffentlicher Einrichtungen; Zulässigkeit der Zusammenfassung meherer Niederschlagswasserbeseitigungssysteme zu einer öffentlichen Einrichtung; Gebührenerhebung unter Berücksichtigung von Kostendeckungsprinzip, Äquivalenzprinzip und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 678
  • KStZ 2004, 151
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 9 LA 269/03
    Allerdings verstieße es gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Gebühren völlig unabhängig von den Kosten der gebührenpflichtigen Leistung festgesetzt werden dürften (vgl. Driehaus, aaO, § 4 RdNr. 96 unter Hinweis auf BVerfG, DVBl. 1979, 774).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 9 LA 269/03
    Auch das Äquivalenzprinzip und der allgemeine Gleichheitssatz fordern nicht, die Benutzungsgebühr nach dem Maß der Kostenverursachung durch einzelne Benutzer oder Benutzergruppen zu bemessen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.1981, MDR 1982, 432; Beschl. v. 12.8.1981, KStZ 1982, 31; OVG Münster, Urt. v. 29.1.1976, GemHH 1979, 186).
  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 9 LA 269/03
    Unterstellt man mit dem Kläger, dass die gebührenfähigen Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung in anderen Bereichen der Beklagten wesentlich höher sind als in C., so kann folglich allenfalls fraglich sein, ob es bei unterschiedlich hohen Kosten für technisch selbständige Niederschlagswasserbeseitigungssysteme zulässig ist, sie zu einer öffentlichen Einrichtung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 NKAG zusammenzufassen (bejarend Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2003, § 6 Rdnr. 708 zur Abwasserbeseitigung unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Urt. vom 28.4.1983 - 3 C 11/82 - Seite 9 ff., sowie § 6 Rdnr. 709 für die Wasserversorgung unter Bezugnahme auf VGH Kassel, Beschl. vom 15.5.1997 - 5 N 1460/96 - HSGZ 1997, 464, 465).
  • VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96

    Organisatorisches Ermessen der Gemeinde hinsichtlich öffentlicher Einrichtungen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 9 LA 269/03
    Unterstellt man mit dem Kläger, dass die gebührenfähigen Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung in anderen Bereichen der Beklagten wesentlich höher sind als in C., so kann folglich allenfalls fraglich sein, ob es bei unterschiedlich hohen Kosten für technisch selbständige Niederschlagswasserbeseitigungssysteme zulässig ist, sie zu einer öffentlichen Einrichtung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 NKAG zusammenzufassen (bejarend Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2003, § 6 Rdnr. 708 zur Abwasserbeseitigung unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Urt. vom 28.4.1983 - 3 C 11/82 - Seite 9 ff., sowie § 6 Rdnr. 709 für die Wasserversorgung unter Bezugnahme auf VGH Kassel, Beschl. vom 15.5.1997 - 5 N 1460/96 - HSGZ 1997, 464, 465).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 4733/91

    Differenzierung von Gebühren für Abfallentsorgung bei Besonderheiten einzelner

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 9 LA 269/03
    Diese Fragestellung rechtfertigt die begehrte Zulassung der Berufung nicht, weil sie sich anhand der zum Abfallbeseitigungsgebührenrecht ergangenen Senatsrechtsprechung (vgl. Urteile vom 26.5.1993 - 9 L 4733/91, OVGE 43, 458 und 9 L 343/92 -) ohne Weiteres beantworten lässt.
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2012 - 9 KN 47/10

    Rechtfertigung einer unterschiedlichen Gebührenbemessung innerhalb einer

    Die entsorgungspflichtigen Körperschaften können nach pflichtgemäßem Ermessen über die innere Organisation und äußere Handlungsweise der öffentlichen Einrichtung Abfallbeseitigung entscheiden (vgl. den Senatsbeschluss vom 29.10.2003 - 9 LA 269/03 - KStZ 2004, 151 m.w.Nw.).

    Die Bemessung der Gebühr ist nicht kosten-, sondern leistungsbezogen (vgl. das Urteil vom 26.05.1993 - 9 L 4733/91 - OVGE MüLü 43, 458; ebenso Beschluss vom 29.10.2003 - 9 LA 269/03 - a. a. O.).

    Die verschieden ausgestaltete Art und Weise der Einsammlung und Abfuhr von Rest- und Bioabfällen rechtfertigt daher ebenso wenig eine unterschiedliche Gebührenbemessung wie die unterschiedliche Behandlung der abgefahrenen und zu entsorgenden Abfälle in verschiedenen Entsorgungsanlagen (ähnlich das Senatsurteil vom 26.05.1993 - 9 L 4733/91 - OVGE MüLü 43, 458 zur einheitlichen Gebührenbemessung trotz unterschiedlicher Kosten für die Abfallentsorgung von Inseln im Verhältnis zum Festland; entsprechend der Senatsbeschluss vom 29.10.2003 - 9 LA 269/03 - a. a. O. zur einheitlichen Gebührenbemessung innerhalb einer einheitlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage).

  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Ob die einzelnen, technisch selbstständigen Anlagen unterschiedlich hohe Kosten bei der Herstellung oder Unterhaltung verursachen, hat weder zwingend Auswirkungen auf die Ermessensentscheidung über die Bildung einer einheitlichen öffentlichen Entwässerungseinrichtung noch verlangt der Gleichheitssatz oder das Äquivalenzprinzip eine Gebührenbemessung nach dem Umfang der durch die Benutzung einer konkreten Anlage verursachten Kosten (vgl. zu ersterem OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2003 - 9 LA 269/03 - KStZ 2004, 151; zu letzterem BVerwG, Urteil vom 18.04.1975 - 7 C 41.73 - KStZ 1975, 191).
  • VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10

    Äquivalenzgrundsatz; Frontmetermaßstab; Gleichheitsgrundsatz;

    Allerdings verstieße es gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Gebühren völlig unabhängig von den Kosten der gebührenpflichtigen Leistung festgesetzt werden dürften (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2003 - 9 LA 269/03 -, juris, Rn 10 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.01.2008 - 5 TG 1457/07

    Beitragsberechnung für leitungsgebundene Einrichtungen gegenüber aufgrund von

    Die aus Anlass des Bauprogramms "B-Stadt 2005" durchgeführte Berechnung der Entwässerungsbeitragssätze durch die Antragsgegnerin entspricht voll und ganz der Globalberechnung bei leitungsgebundenen Einrichtungen, wie sie der Senat in mehreren Entscheidungen beschrieben und erläutert hat (so z.B.: Beschluss vom 13.06.2002 - 5 UZ 427/02 - KStZ 2003, 78; Urteil vom 17.12.2003 - 5 UE 1734/02 - KStZ 2004, 151; Urteil vom 14.04.2005 - 5 UE 1368/04 - KStZ 2005, 265).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2005 - 9 ME 309/04

    Abwassergebühr; Einleitung von aus einer Baugrube abgepumptem Grundwasser

    Es verlangt keine Bemessung der Benutzungsgebühren nach dem Maß der durch die einzelne Inanspruchnahme verursachten Kosten, sondern verbietet lediglich, die Gebühren so zu kalkulieren, dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung in ihrer Gesamtheit übersteigt (vgl. Beschl. d. Sen. v. 29.10.2003 - 9 LA 269/03 - NSt-N 2004, 131 = KStZ 2004, 151 = ZKF 2004, 284 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 01.12.2004 - 9 A 163/03
    Denn nach dem sachsen-anhaltischen Landesrecht ist von einem eher aufgabenbezogenen Begriff der öffentlichen Einrichtung auszugehen, wobei kostenmäßige Besonderheiten bzw. Abweichungen nicht im Rahmen des Einrichtungsbegriffs sondern allenfalls bei der Ausgestaltung von Gebührenmaßstab und/ oder der Bestimmung des Gebührensatz zu berücksichtigen sind (so OVG Lüneburg, B. v. 29.10.2003, 9 LA 269/03, NVwZ-RR 2004, 678, 679).
  • VG Magdeburg, 23.09.2004 - 9 B 165/04
    Zwar ist auch für die Bemessung der Starkverschmutzergebühr keine strikte Orientierung an den dadurch verursachten Kosten zu verlangen (dazu BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, 11 C 7/00 , NVwZ 2002, 199, 201; OVG Lüneburg, B. v. 29.10.2003, 9 LA 269/03 , NVwZ-RR 2004, 678, 679).
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