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   BGH, 12.05.1976 - KZR 17/75   

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BGH, 12.05.1976 - KZR 17/75 (https://dejure.org/1976,963)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1976 - KZR 17/75 (https://dejure.org/1976,963)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 (https://dejure.org/1976,963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtnichtigkeit eines Automaten-Aufstellvertrages wegen Nichtbeachtung der notwendigen Schriftform - Ausschließlichkeitsbindung als Wettbewerbsbeschränkung - Umfang der notwendigen schriftlichen Vereinbarungen - Grundsätzliche Möglichkeit einer Teilnichtigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1743
  • MDR 1977, 29
  • GRUR 1976, 603
  • DB 1976, 1860
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - KZR 17/75
    Ein solcher Vertrag, der Wettbewerbsbeschränkungen der in § 18 GWB bezeichneten Art enthält, unterliegt in seinem gesamten Inhalt dem Erfordernis der Schriftform des § 34 GWB, da andernfalls den Kartellbehörden und Gerichten eine Überprüfung des gesamten Vertrags nach Maßgabe des § 18 GWB unmöglich ist (BGH a.a.O.), Dementsprechend müssen auch alle Nebenabreden schriftlich niedergelegt werden, die für die Entscheidung der Kartellbehörden und Gerichte Bedeutung erlangen können; nur solche Nebenabreden, die schlechterdings keinen Einfluß auf die Entschließung der zuständigen Stellen haben können, ob eine Mißbrauchsverfügung nach § 18 GWB zu erlassen ist, sind formfrei (BGHZ 54, 145, 148, 149 - Biesenkate).

    Es können weder mündliche Nebenabreden formlos vorbehalten werden (BGHZ 54, 145, 148 - Biesenkate), noch können Angaben, die den Vertragsgegenstand erst näher konkretisieren, nur deshalb von der schriftlichen Niederlegung des Vertrags ausgenommen werden, weil sie sich für die Vertragsparteien nach den ihnen bekannten Begleitumständen von selbst verstehen (vgl. BGH NJW 1972, 1712, 1713 = GRUR 1974, 742, 744 - Großkücheneinrichtungen).

  • BGH, 26.06.1972 - KZR 64/71

    Ausschließliche Einführung und Veräußerung von Waren (Großkücheneinrichtungen) -

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - KZR 17/75
    Es können weder mündliche Nebenabreden formlos vorbehalten werden (BGHZ 54, 145, 148 - Biesenkate), noch können Angaben, die den Vertragsgegenstand erst näher konkretisieren, nur deshalb von der schriftlichen Niederlegung des Vertrags ausgenommen werden, weil sie sich für die Vertragsparteien nach den ihnen bekannten Begleitumständen von selbst verstehen (vgl. BGH NJW 1972, 1712, 1713 = GRUR 1974, 742, 744 - Großkücheneinrichtungen).

    Im übrigen könnte eine Teilnichtigkeit nur dann noch in Frage kommen, wenn der Mangel der Schriftform eine Nebenabrede betrifft, die als selbständiges Rechtsgeschäft neben dem Hauptvertrag gewollt ist; die Nichtigkeit einer solchen selbständigen Nebenabrede muß nicht auch die Nichtigkeit des Hauptgeschäfts nach sich ziehen (vgl. BGH NJW 1972, 1712, 1713 - GRUR 1974, 742, 744 - Großkücheneinrichtung).

  • BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69

    Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - KZR 17/75
    Die in dem strittigen Automatenaufstellvertrag vereinbarte Ausschließlichkeitsbindung enthält eine Wettbewerbsbeschränkung der in § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB bezeichneten Art; die Ausschließlichkeitsbindung geht - nach den insoweit nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts - über den Inhalt von aus Treu und Glauben hergeleiteten Nebenpflichten hinaus; sie führt zu einer Beschränkung des Wettbewerbs (vgl. BGHZ 53, 304, 308 - Diskothek).
  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - KZR 17/75
    Eine solche selbständige gewollte Nebenabrede kann insbesondere in einem - aufgrund eines Rahmenvertrags geschlossenen - Einzelvertrag liegen; die wegen Formmangels eintretende Nichtigkeit dieses Einzelvertrags hat dann nicht auch die Nichtigkeit des Rahmenvertrags zur Folge (vgl. BGH GRUR 1968, 95, 102 - Büchereinachlaß; ferner BGH LM Nr. 42 zu § 139 BGB).
  • BGH, 25.04.2001 - VIII ZR 135/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Bierbezugsverpflichtung

    b) Entgegen der Ansicht des Beklagten handelt es sich ferner bei der Auswechslung zweier Biersorten, auf die sich die Parteien im Vertragsverlauf später mündlich geeinigt hatten, um einen Punkt, der für die kartellrechtliche Bewertung ohne jegliche Bedeutung ist und deshalb einer schriftlichen Niederlegung nicht bedurfte (vgl. BGHZ 54, 145, 148 f; BGH, Urteil vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75, NJW 1976, 1743 unter II 1).
  • BGH, 14.11.1978 - KZR 3/78

    Anforderungen an die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

    Die Vereinbarung, die der Klägerin das ausschließliche Recht gewährte, in der Gaststätte Automaten aufzustellen, beschränkte den anderen Vertragsteil darin, gewerbliche Leistungen, nämlich die Aufstellung von Automaten, von Dritten zu beziehen, und fiel damit unter § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Senatsurteil vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - LM GWB § 34 Nr. 7 = NJW 1976, 1743; s. auch Senatsurteil vom 11. April 1978 - KZR 1/77 - WM 1978, 796 = GRUR 1978, 489 mit Anmerkung Kroitzsch).

    Sie bedarf daher nicht der Schriftform (Senatsurteile BGHZ 54, 145, 148 f und vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - a.a.O. unter II. 1.).

    Wie der Senat im Urteil vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - a.a.O. unter II. 4. ausgeführt hat, müssen die Kartellbehörden, um das Marktgeschehen beobachten und festgestellten Mißbräuchen entgegenwirken zu können, wissen, welchen tatsächlichen Umfang und welche wirtschaftliche Bedeutung Automatenaufstellverträge mit Ausschließlichkeitsbindung haben.

    Die Revision wendet sich gegen die Grundsätze, die der erkennende Senat im Urteil vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - a.a.O. zum Erfordernis der Schriftform von Automatenaufstellverträgen aufgestellt hat.

    Zu diesen Bestimmungen gehört auch die Regelung in Nr. 12 des Vertrages, die allein als Anspruchsgrundlage in Betracht käme (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - a.a.O. zu III.).

  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 234/00

    "Filterstäube"; Anforderungen and die Ausschließlichkeitsbindung für das

    Lediglich völlig unbedeutende Nebenabreden, die schlechterdings keinen Einfluß auf die Entscheidung der Kartellbehörden oder der Gerichte haben können, brauchen nicht schriftlich niedergelegt zu werden (BGHZ 54, 145, 148 f. - Biesenkate; BGH, Urt. v. 12.5.1976 - KZR 17/75, WuW/E 1426 - Celler Imbiß; BGH, Urt. v. 17.3.1998 aaO).
  • BGH, 17.12.1985 - KZR 4/85

    Bierbezugsvertrag - Abnahmemenge - Höchstens - Mindestens

    Wie das Berufungsgericht ferner zutreffend hervorgehoben hat, erstreckt sich das Schriftformerfordernis grundsätzlich auf den gesamten Vertragsinhalt, insbesondere auch auf die Vereinbarung über die Vertragsdauer (vgl. Senatsurteile vom 26. Juni 1972 - KZR 64/71 - LM GWB § 18 Nr. 7 = NJW 1972, 1712; vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - WuW/E BGH 1426 = NJW 1976, 1743, 1744 = GRUR 1976, 603, 605 "Celler Imbiß").

    Der Formmangel betrifft daher keinen Umstand, der auf die Entschließung, ob eine Unwirksamerklärung des Vertrages nach § 18 GWB in Betracht kommt, unter keinem Gesichtspunkt Einfluß gewinnen kann (vgl. Senatsurteile vom 9. April 1970 - KZR 7/69 - WuW/E BGH 1113, 1115 "Biesenkate II" und vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - "Celler Imbiß" a.a.O.).

  • BGH, 12.02.1980 - KZR 8/79

    Schriftform für Ausschließlichkeitsbindung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats soll die Schriftform Kartellbehörden und Gerichte in die Lage versetzen, den gesamten Vertrag daraufhin zu überprüfen, ob Maßnahmen nach § 18 GWB zu treffen sind (Senatsurteile BGHZ 53, 304, 306 "Diskothek"; 72, 371, 377 "Butaris"; vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - LM GWB § 34 Nr. 7 - NJW 1976, 1743).

    Schon zuvor hatte der Senat im Urteil vom 12. Mai 1976 a.a.O. die ähnliche Frage offen gelassen, ob eine Abrede, die einer Vertragspartei das Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung (§ 315 BGB) zubilligt, nach § 34 GWB wirksam getroffen werden kann.

  • BGH, 17.03.1998 - KZR 42/96

    "Lizenz- und Beratungsvertrag"; Schriftform eines Lizenz- und Beratungsvertrages;

    Lediglich völlig unbedeutende Nebenabreden, die schlechterdings keinen Einfluß auf die Entscheidung der Kartellbehörden oder der Gerichte haben können, brauchen nicht schriftlich niedergelegt zu werden (BGHZ 54, 145, 148 f. - Biesenkate; BGH, Urt. v. 12.5.1976 - KZR 17/75, WuW/E 1426 - Celler Imbiß).
  • BGH, 08.03.1983 - KZR 7/82

    Abschluss eines Bierbezugsvertrages - Bestellung einer Grunddienstbarkeit -

    Es hat sich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats berufen, wonach dem Erfordernis der Schriftform nur solche Abreden unterliegen, die für die Überwachungsfunktion der Kartellbehörden irgendwelche Bedeutung erlangen können, während Abreden die auf die Entschließung dieser Behörden, ob eine Unwirksamerklärung nach § 18 GWB in Betracht kommt, unter keinem Gesichtspunkt Einfluß zu gewinnen vermögen, auch mündlich getroffen rechtsverbindlich sind (Hinweis auf Senatsurteile vom 9. April 1970 - KZR 7/69 - WuW/E BGH 1113, 1115 "Biesenkate II" und vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - WuW/E BGH 1426 = NJW 1976, 1743, 1744 = GRUR 1976, 603, 605 "Celler Imbiß").

    Daher ist das Formerfordernis auf alle Vereinbarungen erstreckt worden, durch die der Gegenstand des vertraglichen Leistungsaustausches konkretisiert wird, etwa bei einem Automatenaufstellvertrag auf die Vereinbarung über Zahl und Art der aufzustellenden Automaten (Senatsurteile vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - a.a.O.; vom 14. November 1978 - KZR 3/78 - WM 1979, 234; vom 8. Mai 1979 - KZR 17/78 - WM 1979, 976) sowie auf Vereinbarungen über die Gegenleistung, die für die unter die Bindung fallenden Waren zu entrichten ist (Senatsurteile BGHZ 77, 1, 6 [BGH 12.02.1980 - KZR 8/79] "Preisblätter"; vom 1. Dezember 1977 - KZR 6/76 - WuW/E BGH 1498 = LM GWB § 34 Nr. 8 = NJW 1978, 822 [BGH 01.12.1977 - KZR 6/76] = WM 1978, 216).

  • BGH, 08.05.1979 - KZR 17/78

    Nichtigkeit eines Automatenaufstellvertrags - Fehlende Schriftform - Unzulässige

    Die Vereinbarung, die der Klägerin das ausschließliche Recht gewährte, in der Gaststätte Automaten aufzustellen, beschränkte die Beklagten darin, gewerbliche Leistungen, nämlich die Aufstellung von Automaten, von Dritten zu beziehen, und fiel damit unter § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Urt. des Senats vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - LM GWB § 34 Nr. 7 = NJW 1976, 1743; siehe auch Urt. des Senats vom 11. April 1978 - KZR 1/77 - WM 1978, 796 = GRUR 1978, 489).

    Zu solchen für die Entscheidungen von Kartellbehörden und Gerichten unerheblichen Nebenabreden gehört eine Einigung der Vertragsparteien über Art und Zahl der unter den Automatenaufstellvertrag fallenden Geräte nicht (Urt. des Senats vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - NJW 1976, 1743, 1744).

  • BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84

    Formzwang für rechtlich selbständigen, aber in untrennbarem wirtschaftlichen

    Sie käme nur in Betracht, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Grundpreise für nicht termingerecht angeschlossene Wohn- oder Gewerbeflächen in keinem irgendwie gearteten Zusammenhang mit den im Vertrag enthaltenen Wettbewerbsbeschränkungen stände (Senatsurteil vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 "Celler Imbiss" - WuW/E BGH 1426, 1428).
  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 281/78

    Gewerbsmäßiges Aufstellen von Automaten in Gaststätten - Prüfung des

    Das Berufungsgericht hat den Umfang des Schriftformerfordernisses für Automaten-Aufstellverträge unter Bezugnahme auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH Urteil vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 = NJW 1976, 1743) zutreffend dargestellt und rechtsirrtumsfrei ausgeführt, der Vertrag vom 17. März 1977 genüge den Anforderungen.
  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 85/89
  • BGH, 07.04.1982 - VIII ZR 323/80

    Nichtigkeit eines Automatenaufstellungsvertrages - Unwirksamkeit von Bestimmungen

  • BGH, 05.02.1980 - KZR 13/79

    Wirksamkeit eines Automatenaufstellvertrags - Fehlen einer schriftlichen

  • BGH, 01.12.1977 - KZR 6/76

    Erfüllung eines Getränkelieferungsvertrags - Beziehen, Führen und Anbieten der

  • OLG Stuttgart, 16.05.1997 - 2 U 229/96

    Schadensersatz wegen Verletzung des Alleinvertretungsrechtes; Schriftform

  • BGH, 11.04.1978 - KZR 1/77

    Vertrag über eine Ausschließlichkeitsbindung (Geldspielautomaten, Musikautomaten,

  • BGH, 29.10.1985 - KZR 3/85

    Prozesshindernis der rechtskräftigen Entscheidung - Vorliegen einer

  • LG Aachen, 25.01.1991 - 5 S 451/90
  • OLG München, 07.05.1981 - 6 U 4533/80

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines wettbewerbsbeschränkenden

  • BGH, 05.02.1980 - KZR 5/79

    Nichtigkeit eines Automatenaufstellvertrages wegen Verstoßes gegen die

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