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   KG, 04.04.2002 - Kart Verg 5/02   

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https://dejure.org/2002,1193
KG, 04.04.2002 - Kart Verg 5/02 (https://dejure.org/2002,1193)
KG, Entscheidung vom 04.04.2002 - Kart Verg 5/02 (https://dejure.org/2002,1193)
KG, Entscheidung vom 04. April 2002 - Kart Verg 5/02 (https://dejure.org/2002,1193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verpflichtung der Vergabekammer zur Neutralität

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 13 VgV-Vorabinformation: Fristberechnung ab Absendung oder Zugang?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 13 VgV-Vorabinformation: Fristberechnung ab Absendung oder Zugang? (IBR 2002, 621)

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 522
  • VergabeR 2002, 135
  • VergabeR 2002, 235
  • ZfBR 2002, 511
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2001 - Verg 28/01

    Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?

    Auszug aus KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02
    Das reichte - auch unter Berücksichtigung der insoweit keine hohen Anforderungen stellenden Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (VergabeR 2001, 429 ff.) - nicht aus.
  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02
    Mit § 13 VgV sollte in Deutschland die den Mitgliedsstaaten vom Europäischen Gerichtshof auferlegte Verpflichtung umgesetzt werden, die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers der Nachprüfung zugänglich zu machen (vgl. EuGH, WRP 2000, 84 ff - Alcatel Austria).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02
    Die Auslegung von Rechtsnormen ist vorrangig an deren objektivem Sinn und Zweck zu orientieren und kann durch Motive, die im Gesetzgebungs- oder - wie hier - Verordnungsgebungsverfahren dargelegt wurden, im Wortlaut der Norm aber keinen Ausdruck gefunden haben, nicht gebunden werden (vgl. BGHZ 129, 37, 50 - Weiterverteiler).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00

    Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden

    Auszug aus KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02
    Deshalb kann der im Schrifttum vertretenen Auffassung, Verzögerungen bei der Übermittlung des Informationsschreibens gingen stets einseitig zu Lasten der Bieter (so Wegemann, NZV 2001, 475, 477; im Ergebnis ebenso Kratzenberg NZV 2001, 119, 120; Berrisch DB 2001, 184, 186) nicht beigepflichtet werden (wie hier Erdl, VergabeR 2001, 10, 19 ff).
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02
    Es genügt dann, wenn mit den weiterhin am Zuschlag interessierten Bietern eine Verlängerung vereinbart und der Zuschlag innerhalb dieser Frist erteilt wird (vgl. BayObLG, NZBau 2000, 49, 50 f.).
  • KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01

    Bücherumzug II - Anweisung zur Neubewertung

    Auszug aus KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02
    Die Fiktion der Antragsablehnung geht aber nicht so weit, dass die unterbliebene Entscheidung einem existierenden, instanzbeendenden Verwaltungsakt i. S. v. § 114 Abs. 3 Satz 1 GWB gleichzusetzen wäre, der auf die sofortige Beschwerde aufgehoben werden müsste (vgl. KG, VergabeR 2002, 95, 96 f.).
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, daß die seiner Meinung nach deshalb auszusprechende Zurückweisung der sofortigen Beschwerde in Widerspruch zu Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden (VergabeR 2002, 142), des Oberlandesgerichts Düsseldorf (VergabeR 2003, 435) und des Kammergerichts (VergabeR 2002, 235) stehe, weil dabei die Auffassung zugrunde gelegt worden sei, § 13 Satz 4 VgV a. F. bzw. § 13 Satz 6 VgV sei geltendes Recht und könne die Nichtigkeit eines bereits abgeschlossenen Vertrags begründen.

    a) Entgegen der Meinung des Kammergerichts (ZfBR 2002, 511, 513) und des Thüringischen Oberlandesgerichts (VergabeR 2002, 631, 633), die auch das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung zugrundelegen möchte, beginnt die Frist, vor deren Ablauf nach § 13 Satz 4 VgV a.F. der Vertrag nicht wirksam geschlossen werden kann, nicht erst, sobald allen Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, die schriftliche Information zugegangen ist, sondern bereits, sobald die Absendung an diese Bieter abgeschlossen ist.

  • VK Düsseldorf, 24.06.2008 - VK-19/08

    Abgrenzung zwischen Bauleistungsauftrag und Dienstleistungsauftrag i.R.v. § 1

    (siehe u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03; Beschluss vom 25.01.2005, Verg 93/04; KG Beschluss vom 04.04.2002, KartVerg 5/02; BGH, Beschluss vom 01.02.2005, X ZB 27/04).
  • VK Bund, 21.01.2004 - VK 2-126/03

    Bauleistungen zur Herstellung des Endzustandes, Erd-, Beton- und Oberbauarbeiten

    Es ist nicht erkennbar, dass die von der Ag erteilte Vorabinformation, an die keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen und die zulässigerweise auch kurz und knapp erteilt mit den Worten werden kann, ein Angebot sei nicht das wirtschaftlichste (vgl. BayOblG, Beschluss v. 03. Juli 2002, Az.: Verg 13/02 13/bo sowie Beschluss v. 22. April 2002, Az.: Verg 8/02; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429, 430; vgl. andererseits KG VergabeR 2002, 235), bei der ASt zu einem Schaden geführt hat.
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