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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07 (https://dejure.org/2009,8927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.2009 - L 1 AL 25/07 (https://dejure.org/2009,8927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 2009 - L 1 AL 25/07 (https://dejure.org/2009,8927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf weitere Bewilligung von Arbeitslosengeld bei Aufnahme einer Beschäftigung; Eintritt wesentlicher nachteiliger Änderungen in den Verhältnissen des Leistungsempfängers durch Aufnahme einer Beschäftigung bei einer Privatschule; Beurteilung der Kurzfristigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90

    Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07
    Ferner folgt aus dem Merkmal "der Natur der Sache nach", dass lediglich die Tätigkeiten des Ausführenden, nicht hingegen die Arbeit, zu deren Verrichtung sich gerade dieser Arbeitnehmer verpflichtet hat, generalisiert werden (BSG SozR 4100 § 102 Nrn 4 und 8 mwN; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9).

    Im Ergebnis ist dies jedoch nicht von Belang, weil auch nicht vergütete Arbeitszeiten bei der Bemessung der wöchentlichen Arbeitszeit mitzählen (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9 zur Wegezeit zwischen zwei Schulen).

  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07
    Außerdem ist die Wirkung der Arbeitslosmeldung entfallen, weil der Kläger der Beklagten die Aufnahme der Beschäftigung nicht unverzüglich mitgeteilt hat, § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. Diese Vorschrift setzt allerdings - einschränkend - voraus, dass die Aufnahme einer die Arbeitslosigkeit beendenden Beschäftigung nicht angezeigt wurde (BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 5 mwN; BSG Urteile vom 29.10.2008, Aktenzeichen (Az) B 11 44/07 R und B 11 52/07 R jeweils mwN, beide vorgesehen zur Veröffentlichung in SozR 4), so dass auch hier entscheidend ist, dass es sich bei der nicht angezeigten Beschäftigung um eine solche mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich handelt.

    Nach dem zugrunde zu legenden subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff ist auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit und das individuelle Einsichtsvermögen des Betroffenen und sein Verhalten in Anbetracht der besonderen Umstände des Einzelfalls abzustellen (st Rspr seit BSGE 35, 108; BSGE 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 20; s auch BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 5; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 ).

  • BSG, 10.02.2005 - B 10 EG 5/03 R

    Erziehungsgeld - volle Erwerbstätigkeit - Arbeitszeit - Lehrerin - Pflichtstunden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07
    Dabei handelt es sich um eine pauschalierende Betrachtung, da der Umfang der über die Unterrichtsverpflichtung hinausgehenden Arbeitszeit von zahlreichen Faktoren abhängt, zB der Fächerkombination, der zu unterrichtenden Altersklasse, dem gerade behandelten Unterrichtsstoff und auch der individuellen Arbeitsweise des Lehrers (BSG SozR 4-7833 § 1 Nr. 8; vgl auch BVerwG, Beschluss vom 26. August 1992, Az 2 B 90/92).

    Auf dieser Basis ergibt sich in Anwendung der aufgezeigten Grundsätze zur Ermittlung der Lehrerarbeitszeit (s.o. BSG SozR 4-7833 § 1 Nr. 8), dass der Kläger ab Februar 2005 wöchentlich etwa 18 Stunden gearbeitet hat.

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07
    Nach dem zugrunde zu legenden subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff ist auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit und das individuelle Einsichtsvermögen des Betroffenen und sein Verhalten in Anbetracht der besonderen Umstände des Einzelfalls abzustellen (st Rspr seit BSGE 35, 108; BSGE 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 20; s auch BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 5; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 ).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07
    Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (st Rspr seit BSGE 42, 14ff = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 62, 32ff = SozR 4100 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07
    Dabei ist eine prognostisch vorausschauende Betrachtungsweise anhand der Umstände vorzunehmen, wie sie bei Beschäftgungsbeginn vorlagen (so zuletzt BSG. Urteile vom 29.10.2008. Az B 11 AL 44/07 R und B 11 AL 52/07 R mwN).
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R

    Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07
    Dabei ist eine prognostisch vorausschauende Betrachtungsweise anhand der Umstände vorzunehmen, wie sie bei Beschäftgungsbeginn vorlagen (so zuletzt BSG. Urteile vom 29.10.2008. Az B 11 AL 44/07 R und B 11 AL 52/07 R mwN).
  • BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87

    Arbeitslosengeld - Einkommen - Anrechnung - Schätzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07
    Der Einwand der "gelegentlichen Abweichungen von geringer Dauer" kommt schon deshalb nicht zum Tragen, weil hiermit nur unvorhersehbare Abweichungen gemeint sind, die sich voraussichtlich nicht wiederholen (BSG SozR 4100 § 115 Nr. 2; Brand in: Niesel. SGB III. 4. Aufl 2007. § 119 RdNr 31; Steinmeyer. AaO. § 119 RdNr 101; Coseriu/Jacob in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching. Beck scher Online Kommentar. Stand September 2009. § 119 RdNr 50).
  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R

    Vorausschauende Beurteilung bei der Prüfung der Kurzzeitigkeit,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07
    Danach kann auf die Rechtsprechung des BSG zu § 102 AFG zurückgegriffen werden, wonach es für die Beurteilung der Kurzzeitigkeit einer Beschäftigung vorrangig auf die vertraglichen Vereinbarungen und eine vorausschauende Betrachtungsweise, die an die Verhältnisse zu Beginn der Beschäftigung anknüpft, ankommt (vgl BSG SozR 4100 § 102 Nr. 3; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - Az 7 RAr 19/80; BSG, Urteil vom 15. Juni 1988 - Az 7 RAr 12/87 - und BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - Az B 11 AL 53/99 R; zuletzt BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - Az B 11a AL 25/06 R).
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07
    Nach dem zugrunde zu legenden subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff ist auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit und das individuelle Einsichtsvermögen des Betroffenen und sein Verhalten in Anbetracht der besonderen Umstände des Einzelfalls abzustellen (st Rspr seit BSGE 35, 108; BSGE 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 20; s auch BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 5; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 ).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 25/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - alleiniger Gesellschafter und

  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 12/87

    Erfüllung der für die Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfegewährung

  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 19/80
  • BSG, 30.05.1978 - 7 RAr 48/77

    Beschäftigung - Dauer - Beschränkung auf weniger als 20 Stunden - Beschränkung

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