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   LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - L 1 KR 31/04   

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https://dejure.org/2006,6002
LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - L 1 KR 31/04 (https://dejure.org/2006,6002)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2006 - L 1 KR 31/04 (https://dejure.org/2006,6002)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2006 - L 1 KR 31/04 (https://dejure.org/2006,6002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflichtigkeit einer nebenberuflichen Beschäftigung als Fußballtrainer; Anforderungen an eine abhängige Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV); Beurteilung der Weisungsgebundenheit eines Fußballtrainers und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Nebenberufliche Tätigkeit als Fußballtrainer eines Amateurvereins ist sozialversicherungspflichtig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sozialversicherungspflicht eines Amateurfußballtrainers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialversicherungspflicht von Amateurtrainern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2008, 126
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - L 1 KR 31/04
    Solange jemand in einem für ihn fremden, das heißt den Interessen eines anderen dienenden und von dessen Willen beherrschten Betrieb eingegliedert ist und damit der objektiven Ordnung dieses Betriebs unterliegt, ist er abhängig beschäftigt (BSG, Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 76/79 -, SozR 2200 § 165 Nr. 51; Urteil vom 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 18).
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - L 1 KR 31/04
    Solange jemand in einem für ihn fremden, das heißt den Interessen eines anderen dienenden und von dessen Willen beherrschten Betrieb eingegliedert ist und damit der objektiven Ordnung dieses Betriebs unterliegt, ist er abhängig beschäftigt (BSG, Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 76/79 -, SozR 2200 § 165 Nr. 51; Urteil vom 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 18).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - L 1 KR 31/04
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (BSG, Urteil vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 18/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - L 1 KR 31/04
    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen zu entscheiden (BSG, Urteil vom 25.01.2001 - B 12 KR 18/00 R -, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - L 1 KR 31/04
    Selbstständigen räumt das Gesetz vergleichbare Ansprüche gegenüber ihren Vertragspartnern nicht ein (BSG, Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2018 - L 2 BA 17/18

    Abhängige Beschäftigung; beratende Tätigkeit; Betriebsprüfung; Fußballtrainer

    Bezeichnenderweise legt auch der klagende Verein dar, dass selbst im eigenen Haus entsprechend eingesetzte Trainer regelmäßig im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse tätig werden (vgl. zur Einordnung von Tätigkeiten als Fußballtrainer als abhängige Beschäftigung auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2006 - L 1 KR 31/04 -, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2007 - L 11 (8) R 242/05 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 4091/11

    Sozialversicherungspflicht - Übungsleiter in Sportvereinen - nicht ehrenamtliche

    Die Beklagte trat dem entgegen und machte geltend, bei der vergleichenden Betrachtung mit ergangener Rechtsprechung sei auf die Tätigkeiten von Trainern in Mannschaftssportarten zurückzugreifen (etwa Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 27.04.2006 - L 1 KR 31/04 -).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung werde hingegen gerade nicht auf den zeitlichen Aufwand oder die Höhe der Vergütung abgestellt (insbesondere LSG Baden-Württemberg vom 13.07.2007, Az.: L 4 KR 3883/06; LSG Rheinland-Pfalz vom 09.08.2001, Az.: L 5 KR 77/00, LSG Rheinland-Pfalz vom 27.04.2006, Az.: L 1 KR 31/04; LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.07.2007, Az.: L 11 (8) R 242/05).

    Die Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung spricht ebenso für eine abhängige Beschäftigung (BSG, a.a.O.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.04.2006 - L 1 KR 31/04 - in Juris) wie eine Ausgestaltung der Trainertätigkeit als Co-Trainer zur Unterstützung des Cheftrainers (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.10.2011 - L 1 R 305/09 - in Juris).

  • LAG Hamm, 13.03.2012 - 2 Ta 680/11

    Arbeitnehmerstatus eines nebenberuflich tätigen Fußballtrainers einer

    Dem Beklagten ist zwar zuzugeben, dass der Trainer einer Amateur-Fußballmannschaft abhängig von Einzelfallumständen sowohl der Arbeitnehmer als auch selbständige Dienstnehmer sein kann (vgl. dazu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.04.2006 - L 1 KR 31/04, SpuRT 2008, 126; LAG Thüringen, Beschl. v. 01.03.2002 - 1 Ta 84/01, juris).
  • SG Speyer, 14.02.2007 - S 7 KR 401/05

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer -

    Die Lockerung der Weisungsbefugnis ist von der Rechtsprechung für Mitarbeiter in leitenden Funktionen auch anerkannt, ohne dass dies sogleich auf eine selbständige Tätigkeit schließen ließe (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.4.2006, Az: L 1 KR 31/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2012 - L 4 KR 46/10
    Ohne Bedeutung ist, ob ein Trainer seine Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich wahrnimmt (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2006, L 1 KR 31/04) oder ob er auf das Entgelt wirtschaftlich angewiesen ist.
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