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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - L 1 KR 468/16   

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https://dejure.org/2017,34984
LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - L 1 KR 468/16 (https://dejure.org/2017,34984)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2017 - L 1 KR 468/16 (https://dejure.org/2017,34984)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. August 2017 - L 1 KR 468/16 (https://dejure.org/2017,34984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 SGB 4
    Physiotherapeutin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Status der Beschäftigung eines freien Mitarbeiters bzgl. Tätigkeit als Physiotherapeut; Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von einer selbständigen Tätigkeit; Beschäftigung als Tätigkeit nach Weisungen und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - L 1 KR 468/16
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (vgl. zum Ganzen BSG Urt. v. 28. November 2011 -B 12 R 17/09 R juris-Rdnr. 16 und vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris-Rdnr. 16).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - L 1 KR 468/16
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (vgl. zum Ganzen BSG Urt. v. 28. November 2011 -B 12 R 17/09 R juris-Rdnr. 16 und vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris-Rdnr. 16).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - L 1 KR 468/16
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (BSG Urt. v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris-Rdnr. 17; Urt. v. 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris-Rdnr. 17).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - L 1 KR 468/16
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (BSG Urt. v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris-Rdnr. 17; Urt. v. 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris-Rdnr. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2015 - L 1 KR 278/13

    Logopäde - abhängige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - L 1 KR 468/16
    Die Tätigkeit als Physiotherapeutin gehört den persönlich geprägten Gesundheitsleistungen, die sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (für Logopädin: Beschluss des Senats vom 5. Januar 2015 - L 1 KR 278/13 -, juris-Rdnr. 29).
  • LSG Hessen, 31.10.2019 - L 1 BA 38/18

    Sozialversicherungspflicht

    Ferner hat sie auf die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Januar 2015 (L 1 KR 278/13) und vom 15. August 2017 (L 1 KR 468/16) sowie auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juli 2018 (L 7 R 1319/17) verwiesen.

    Auch die Urteile des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg vom 5. Januar 2015 (L 1 KR 278/13) und vom 15. August 2017 (L 1 KR 468/16) betreffen abweichende Sachverhalte.

    Im Verfahren L 1 KR 468/16 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hingegen hinsichtlich der Tätigkeit einer Physiotherapeutin entschieden, die ihre eigenen Patienten behandelte und Physiotherapietechniken (Bobath und Manuelle Therapie) beherrschte, die in der Physiotherapiepraxis von keiner anderen Person angewandt werden durften.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - L 1 BA 67/20

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Die Tätigkeit als Physiotherapeut gehört zu den persönlich geprägten Gesundheitsleistungen, die sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (für Logopäden: Beschluss des Senats vom 5. Januar 2015 - L 1 KR 278/13 - juris Rdnr. 29; für Physiotherapeuten: Urteil des Senats vom 15. August 2017 - L 1 KR 468/16 juris Rdnr. 28ff).

    Dies stellt ein gewisses Unternehmerrisiko dar und unterscheidet die freie Tätigkeit von der in abhängiger Beschäftigung (ebenso bereits Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. August 2017 - L 1 KR 468/16 - juris Rdnr. 37).

  • SG Münster, 31.01.2020 - S 14 BA 63/19
    Das entspricht dem Sachverhalt in der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.08.2017 - L 1 KR 468/16, juris Rn. 32, rechtskräftig.
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