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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09   

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https://dejure.org/2010,57626
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09 (https://dejure.org/2010,57626)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.11.2010 - L 1 KR 471/09 (https://dejure.org/2010,57626)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. November 2010 - L 1 KR 471/09 (https://dejure.org/2010,57626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abhängigkeit der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung von der Qualifizierung einer Beschäftigung als abhängig oder selbstständig; Voraussetzung für die Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung von der Qualifizierung einer Beschäftigung als abhängig oder selbstständig; Voraussetzung für die Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09
    Auch bei Fremdgeschäftsführern, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind, hat das BSG regelmäßig eine abhängige versicherungspflichtige Beschäftigung angenommen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die die Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (BSG SozR 3- 2400 § 7 Nr. 20, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1, Seewald, Kasseler Kommentar, Bd I, Stand: September 2009, § 7 Rdnr. 90 ff.).

    Voraussetzung ist daher, dass der Geschäftsführer das Geschäft aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen nach eigenem Gutdünken führen kann, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten kann", ohne dass der Gesellschafter das verhindert hätte oder wenn der /die Gesellschafter von dem ihm/ ihnen zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, juris PK-SGB IV, § 7 Rdnr. 97 f.; erkennender Senat LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09; 22. September 2010 - L 1 KR 41/09).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09
    Voraussetzung ist daher, dass der Geschäftsführer das Geschäft aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen nach eigenem Gutdünken führen kann, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten kann", ohne dass der Gesellschafter das verhindert hätte oder wenn der /die Gesellschafter von dem ihm/ ihnen zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, juris PK-SGB IV, § 7 Rdnr. 97 f.; erkennender Senat LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09; 22. September 2010 - L 1 KR 41/09).

    Der Senat verkennt bei seiner Entscheidung nicht, dass seit geraumer Zeit verstärkt Überprüfungsanträge gestellt werden, die sich - wie auch im vorliegenden Verfahren - auf viele Jahre in der Vergangenheit erstrecken (vgl. dazu auch Menthe, RV aktuell, 2006, 179, 186, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 27. Mai 2009 - L 1 KR 293/07, 22. September 2010 - L 1 KR 41/09).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 1 KR 293/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09
    Der Senat verkennt bei seiner Entscheidung nicht, dass seit geraumer Zeit verstärkt Überprüfungsanträge gestellt werden, die sich - wie auch im vorliegenden Verfahren - auf viele Jahre in der Vergangenheit erstrecken (vgl. dazu auch Menthe, RV aktuell, 2006, 179, 186, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 27. Mai 2009 - L 1 KR 293/07, 22. September 2010 - L 1 KR 41/09).

    Unabhängig davon ist zu prüfen, ob und ggf. welche Ansprüche bereits verjährt sind (Urteil des erkennenden Senats vom 27. Mai 2009 - L 1 KR 293/07).

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09
    Eine im Widerspruch zur ursprünglich getroffenen Vereinbarung stehende Beziehung und die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehungen geht der nur formellen Vereinbarung vor (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09
    Demgegenüber schließt ein maßgeblicher rechtlicher oder tatsächlicher Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft ein Beschäftigungsverhältnis aus, wenn der Gesellschafter damit Einzelanweisungen verhindern kann (zu GmbH-Gesellschaftern, die zugleich Geschäftsführer sind und mindestens 50 % des Stammkapitals innehaben - BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 34/00 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 17).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09
    Weichen also die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09
    Auch bei Fremdgeschäftsführern, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind, hat das BSG regelmäßig eine abhängige versicherungspflichtige Beschäftigung angenommen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die die Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (BSG SozR 3- 2400 § 7 Nr. 20, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1, Seewald, Kasseler Kommentar, Bd I, Stand: September 2009, § 7 Rdnr. 90 ff.).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09
    Nur derjenige, der das wirtschaftliche Risiko der Tätigkeit, nämlich Gewinn und Verlust selbst trägt und dem die im Unternehmen verrichteten Arbeiten zugerechnet werden können, ist selbstständig (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2006 - B 10 KR 2/04 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 52/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09
    Voraussetzung ist daher, dass der Geschäftsführer das Geschäft aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen nach eigenem Gutdünken führen kann, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten kann", ohne dass der Gesellschafter das verhindert hätte oder wenn der /die Gesellschafter von dem ihm/ ihnen zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, juris PK-SGB IV, § 7 Rdnr. 97 f.; erkennender Senat LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09; 22. September 2010 - L 1 KR 41/09).
  • LSG Hamburg, 01.08.2013 - L 1 KR 66/12
    Nach der jüngsten der veröffentlichen Entscheidung zur Sozialversicherungspflicht kann in seltenen Ausnahmefällen aufgrund besonderer Umstände - wie dem Bestehen einer Familien-GmbH mit besonderer Bindung an die Gesellschafter - das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses selbst bei einem Fremdgeschäftsführer ausgeschlossen sein; hierzu müsse jedoch der Geschäftsführer das Geschäft aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen nach eigenem Gutdünken führen können, die Ordnung des Betriebes selbst prägen und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten können" (LSG Celle-Bremen 5.11.2010 - L 1 KR 471/09 - Juris; teilweise nicht rechtskräftig).
  • SG Gießen, 04.06.2013 - S 19 R 896/11
    Allerdings ist selbst bei Geschäftsführern ohne eigenen Gesellschaftsanteil unter besonderen Umständen das daraus für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sprechende Indiz widerlegbar, und es ist möglich, trotz fehlender Beteiligung am Stammkapital Selbstständigkeit anzunehmen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. November 2010, Az. L 1 KR 471/09 mwN aus der Rechtsprechung des BSG).
  • BSG, 04.07.2016 - B 12 KR 3/16 B
    Bis zu diesen Entscheidungen seien auch weitere Merkmale zur Beurteilung heranzuziehen gewesen, ob eine Tätigkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bestehe oder eher eine selbstständige Tätigkeit wahrgenommen worden sei (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 5.11.2010 - L 1 KR 471/09).
  • SG Stade, 22.06.2015 - S 9 R 440/13

    Versicherungspflicht und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung

    25 Allerdings ist selbst bei Geschäftsführern ohne eigenen Gesellschaftsanteil unter besonderen Umständen das daraus für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sprechende Indiz widerlegbar, und es ist möglich, trotz fehlender Beteiligung am Stammkapital Selbständigkeit anzunehmen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. November 2010, Az. L 1 KR 471/09 mwN aus der Rechtsprechung des BSG).
  • SG Stade, 14.11.2011 - S 29 KR 123/06

    Differenzierung zwischen Beschäftigungsverhältnis und Selbständigkeit bzgl. eines

    Allerdings ist selbst bei Geschäftsführern ohne eigenen Gesellschaftsanteil unter besonderen Umständen das daraus für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sprechende Indiz widerlegbar, und es ist möglich, trotz fehlender Beteiligung am Stammkapital Selbstständigkeit anzunehmen (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. November 2010, Az. L 1 KR 471/09 mwN aus der Rechtsprechung des BSG).
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