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   LSG Thüringen, 19.03.2015 - L 1 U 1629/12   

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https://dejure.org/2015,7535
LSG Thüringen, 19.03.2015 - L 1 U 1629/12 (https://dejure.org/2015,7535)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 19.03.2015 - L 1 U 1629/12 (https://dejure.org/2015,7535)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 19. März 2015 - L 1 U 1629/12 (https://dejure.org/2015,7535)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 10 Buchst a SGB 7 - Zooschule als Teil einer Regelschule - organisatorischer Verantwortungsbereich - konkludente Auftragserteilung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung - Zooschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ehrenamtliche Tätigkeit für Zooschule Suhl unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehrenamtliche Tätigkeit für Zooschule unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - Tätigkeit für Zooschule erfolgte im Auftrag einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist daher versichert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - L 8 U 71/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.03.2015 - L 1 U 1629/12
    Der übertragene Aufgabenkreis muss sich seinerseits wiederum innerhalb des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugewiesenen qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereichs halten (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. November 2009, L 8 U 71/08).

    Nicht ausreichend ist hingegen in der Regel eine bloße Duldung von bestimmten Tätigkeiten durch die betroffene Gebietskörperschaft (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. November 2009, Az.: L 8 U 71/08, zitiert nach Juris).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.03.2015 - L 1 U 1629/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann ein Versicherter, dem gegenüber ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch Verwaltungsakt entschieden hat, dass ein Arbeitsunfall nicht gegeben ist, dessen Vorliegen als Grundlage in Frage kommender Leistungsansprüche vorab im Wege einer Kombination von Anfechtungs- und Feststellungsklage nach §§ 54 Abs. 1 Satz 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG klären lassen (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R, BSGE 103, 45-54 ).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 14/02 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - kirchliche

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.03.2015 - L 1 U 1629/12
    Bereits für die frühere Fassung in § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII hatte die Rechtsprechung daraus, dass die Versicherung an die Ausübung eines Amtes anknüpfte, gefolgert, dass dem ehrenamtlich Tätigen von dem Rechtsträger ein bestimmter, abgegrenzter Aufgabenkreis übertragen worden sein musste (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 14/02 R, zitiert nach Juris).
  • LG Hanau, 16.01.2003 - 1 O 1130/02

    Anspruch aus Tierhalterhaftung nach der Zuziehung erheblicher Verletzungen

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.03.2015 - L 1 U 1629/12
    Tierhalter ist also - unabhängig von formellen rechtlichen Beziehungen - wer faktisch für das Schicksal des Tieres zuständig ist (vgl. LG Hanau Urteil v. 16.01.2003 - 1 O 1130/02 - NJW-RR 2003, 457-458).
  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 68/90

    Voraussetzungen einer ehrenamtlichen Tätigkeit für eine Gemeinde iS. des § 539

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.03.2015 - L 1 U 1629/12
    Zunächst ist der Beklagten zuzugeben, dass allein das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten und die Gewährung von finanziellen Zuschüssen nicht ausreicht, um die Zooschule dem öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich der Stadt S. zuzuordnen (vgl. zu einer Brauchtumsveranstaltung: BSG, Urteil vom 30. April 1991, Az.: 2 RU 68/90, NZA 1991 S. 827).
  • LSG Hamburg, 10.10.2018 - L 2 U 16/18

    Zuständigkeit für die Entschädigung eines Arbeitsunfalls

    Auch in Bezug auf den Aspekt des "Letztentscheidungsrechts" (Hinweis auf Thüringer Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 19. März 2015 - L 1 U 1629/12, juris) werde für diesen Sachverhalt deutlich, dass die Einwilligung der Stadt W. wesentlich gewesen sei und Kontrollbefugnisse für die Mittelverwendung vorgelegen hätten.
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