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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2007 - L 10 B 254/07 AS PKH   

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https://dejure.org/2007,21068
LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2007 - L 10 B 254/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,21068)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2007 - L 10 B 254/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,21068)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2007 - L 10 B 254/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,21068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensberücksichtigung und Vermögensberücksichtigung bei der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Ermittlung der Einzelleistungsansprüche der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bei einer bestehenden Bedarfsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2007 - L 10 B 254/07
    Denn bei den Ansprüchen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II handelt es sich um Individualansprüche der einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die von diesen individuell im Verwaltungsverfahren (vgl zur Beteiligtenfähigkeit: §§ 10, 11 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ) geltend gemacht werden können (§ 38 Abs. 2 SGB II enthält nur eine Vermutung der Vertretung, die bei Stellung des Antrages durch ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft widerlegt ist; vgl hierzu SG Berlin Beschluss vom 20. Dezember 2006 - S 37 AS 11401/06 - veröffentlicht in Juris) bzw gerichtlich geltend zu machen sind (ständige Rspr des Senats zB Urteil vom 09. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05 - und so auch BSG zB Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R -, jeweils veröffentlicht in Juris), und deren Voraussetzungen im Einzelnen von der Beklagten und dem Gericht zu prüfen sind und zwar unabhängig davon, ob die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Leistungen für sich begehren bzw beantragt haben.

    Insoweit können auch bei entsprechender Antragstellung realisierbare Ansprüche der Mutter der Klägerin begründet sein, wenn das Einkommen und Vermögen der Mutter zusammen mit dem Einkommen und Vermögen des Vaters nicht den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft sichert (so genannte fiktive Hilfebedürftigkeit vgl dazu BSG Urteile vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R und B 7b AS 10/06 R - veröffentlicht in Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05

    Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2007 - L 10 B 254/07
    Denn bei den Ansprüchen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II handelt es sich um Individualansprüche der einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die von diesen individuell im Verwaltungsverfahren (vgl zur Beteiligtenfähigkeit: §§ 10, 11 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ) geltend gemacht werden können (§ 38 Abs. 2 SGB II enthält nur eine Vermutung der Vertretung, die bei Stellung des Antrages durch ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft widerlegt ist; vgl hierzu SG Berlin Beschluss vom 20. Dezember 2006 - S 37 AS 11401/06 - veröffentlicht in Juris) bzw gerichtlich geltend zu machen sind (ständige Rspr des Senats zB Urteil vom 09. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05 - und so auch BSG zB Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R -, jeweils veröffentlicht in Juris), und deren Voraussetzungen im Einzelnen von der Beklagten und dem Gericht zu prüfen sind und zwar unabhängig davon, ob die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Leistungen für sich begehren bzw beantragt haben.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2007 - L 10 B 254/07
    Der Vater der Klägerin gehört als Altersrentner zur Bedarfsgemeinschaft, auch wenn er gemäß § 7 Abs. 4 SGB II selbst nicht - ergänzend - Leistungen nach dem SGB II erhalten kann (vgl insbesondere BSG Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R - veröffentlicht in Juris).
  • SG Berlin, 20.12.2006 - S 37 AS 11401/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragsbefugnis des zur Bedarfsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2007 - L 10 B 254/07
    Denn bei den Ansprüchen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II handelt es sich um Individualansprüche der einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die von diesen individuell im Verwaltungsverfahren (vgl zur Beteiligtenfähigkeit: §§ 10, 11 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ) geltend gemacht werden können (§ 38 Abs. 2 SGB II enthält nur eine Vermutung der Vertretung, die bei Stellung des Antrages durch ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft widerlegt ist; vgl hierzu SG Berlin Beschluss vom 20. Dezember 2006 - S 37 AS 11401/06 - veröffentlicht in Juris) bzw gerichtlich geltend zu machen sind (ständige Rspr des Senats zB Urteil vom 09. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05 - und so auch BSG zB Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R -, jeweils veröffentlicht in Juris), und deren Voraussetzungen im Einzelnen von der Beklagten und dem Gericht zu prüfen sind und zwar unabhängig davon, ob die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Leistungen für sich begehren bzw beantragt haben.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2007 - L 10 B 254/07
    Insoweit können auch bei entsprechender Antragstellung realisierbare Ansprüche der Mutter der Klägerin begründet sein, wenn das Einkommen und Vermögen der Mutter zusammen mit dem Einkommen und Vermögen des Vaters nicht den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft sichert (so genannte fiktive Hilfebedürftigkeit vgl dazu BSG Urteile vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R und B 7b AS 10/06 R - veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Die uneingeschränkte Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft um volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zeigt ferner, dass es auf einen gesondert festzustellenden "Einstandswillen" im Verhältnis der Eltern zum Kind nicht ankommen soll (dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - L 10 B 195/07 AS ER - juris RdNr 16 und vom 8. März 2007 - L 10 B 254/07 AS PKH - juris RdNr 7); soweit die Eltern keine (gesteigerten) unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen mehr treffen, wird ein solcher Einstandswille nicht (mehr) ohne Weiteres unterstellt werden können.
  • LSG Sachsen, 25.03.2008 - L 2 B 51/08 AS-ER

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnungsgrund für

    Folglich bildeten beide eine Bedarfsgemeinschaft (vgl. zu volljährigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2007 - L 19 B 134/06 AS - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2007 - L 10 B 254/07 AS PKH - SG Leipzig, Beschluss vom 30.04.2007 - S 19 AS 2000/06 -).

    Die Einkommens- und Vermögensberücksichtigung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II sei eine Regelung des öffentlichen Rechts, die nicht an bürgerlich-rechtliche Unterhaltspflichten anknüpfe (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2007 - L 10 B 254/07 AS PKH -).

  • LSG Saarland, 30.04.2010 - L 10 AS 4/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Die uneingeschränkte Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft um volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zeigt ferner, dass es auf einen gesondert festzustellenden "Einstandswillen" im Verhältnis der Eltern zum Kind nicht ankommen soll (dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - L 10 B 195/07 AS ER - juris RdNr.. 16 und vom 8. März 2007 - L 10 B 254/07 AS PKH - juris RdNr.. 7); soweit die Eltern keine (gesteigerten) unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen mehr treffen, wird ein solcher Einstandswille nicht (mehr) ohne Weiteres unterstellt werden können.
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