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   LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 10 U 5019/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5757
LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 10 U 5019/11 (https://dejure.org/2013,5757)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.2013 - L 10 U 5019/11 (https://dejure.org/2013,5757)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - L 10 U 5019/11 (https://dejure.org/2013,5757)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - keine Bindungswirkung einer Statusentscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund gem § 7a SGB 4 gegenüber gesetzlichem Unfallversicherungsträger

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherung als Beschäftigter in der gesetzlichen Unfallversicherung; Bindungswirkung einer Statusentscheidung nach § 7a SGB IV

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Statusentscheidungen der DRV-Bund nach § 7a SGB IV - keine Bindungswirkung gegenüber UV-Träger - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH - keine Kapitalmehrheit oder Sperrminorität - Regelfall Beschäftigung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7a SGB 4, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - keine Bindungswirkung einer Statusentscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund gem § 7a SGB 4 gegenüber gesetzlichem Unfallversicherungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7a; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Versicherung als Beschäftigter in der gesetzlichen Unfallversicherung; Bindungswirkung einer Statusentscheidung nach § 7a SGB IV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Statusentscheidung der Rentenversicherung bindet die Unfallversicherung nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1002
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 10 U 5019/11
    Denn mit dieser Regelung wird die Deutsche Rentenversicherung Bund gerade nicht ermächtigt, für alle Bereiche des Sozialgesetzbuches eine verbindliche Entscheidung über das (Nicht)Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung zu treffen (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R in SozR 4-2400 § 7a Nr. 2).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 10 U 5019/11
    Es hat im Hinblick auf die vorliegend zu beurteilende Tätigkeit des Klägers als Geschäftsführer einer GmbH, der gleichzeitig auch Gesellschafter ist, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil des BSG vom 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 1) ferner zutreffend ausgeführt, dass der Geschäftsführer im Regelfall abhängig Beschäftigter der GmbH ist, wenn er weder über die Mehrheit der Gesellschafteranteile noch über eine Sperrminorität verfügt und der Kläger deshalb in einem Beschäftigungsverhältnis zur Beigeladenen stand, weil er lediglich über einen Gesellschaftsanteil von einem Drittel und damit nicht über eine Mehrheit der Gesellschaftsanteile und auch nicht über eine Sperrminorität verfügte.
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 10 U 5019/11
    Auch die vom Kläger insoweit herangezogene Entscheidung des BSG vom 04.06.2009, B 12 KR 31/07 R enthält keine Ausführungen zur Frage der Bindungswirkung einer Entscheidung nach § 7a SGB IV gegenüber dem Unfallversicherungsträger.
  • LSG Bayern, 06.03.2024 - L 2 U 222/22

    Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Würde man hingegen der Rechtsansicht der Beklagten folgen, würde dies bedeuten, dass grundsätzlich für den betroffenen Versicherten kein Rechtsschutz gegen die Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung eröffnet wäre, was in der Rechtsprechung nicht ansatzweise diskutiert wird (vgl. z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2013, L 10 U 5019/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 8 BA 153/19
    Überschneidungen in den Zuständigkeiten bzw. eine etwaige Bindungswirkung des Unfallversicherungsträgers an eine Statusentscheidung der Beklagten gem. § 7a SGB IV ergeben sich daher nicht (vgl. auch z.B. LSG Baden-Württemberg Urt. v. 21.2.2013 - L 10 U 5019/11 - juris Rn. 63; Pietrek in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7a SGB IV Rn. 26).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.07.2020 - L 8 U 65/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Bescheid über das Nichtbestehen einer

    Damit beschränkt sich auch die Entscheidungsbefugnis der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen des § 7a SGB IV auf diese Versicherungszweige und erstreckt sich somit nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2013 - L 10 U 5019/11, juris Rn. 62f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 8 R 683/13
    Das ist auch konsequent, denn dieses Verfahren dient, wie bereits § 7a Abs. 6 Satz 2 SGB IV verdeutlicht, allein dazu, das Vorliegen von Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit in denjenigen Fällen festzustellen, in denen davon für den Arbeitgeber die Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (§ 28d SGB IV) abhängt (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.2.2013, L 10 U 5019/11, DStR 2013, 1489 [1491]).
  • LSG Bayern, 26.10.2022 - L 3 U 56/21

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG

    So habe das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 21.02.2013 (Az.: L 10 U 5019/11) bereits darauf hingewiesen, dass die versicherungsrechtliche Beurteilung des Unfallversicherungsträgers im Grundsatz unabhängig von derjenigen der Deutschen Rentenversicherung sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 10 U 739/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz eines Komparsen -

    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner weiteren Erwägungen zu dem Umstand, dass die Unfallversicherungsträger ausweislich des Briefkopfes des Rundschreibens vom 05.07.2005 hieran nicht beteiligt waren (vgl. zur fehlenden Bindungswirkung des Unfallversicherungsträgers an Statusfeststellungen Urteil des Senats vom 21.02.2013, L 10 U 5019/11, in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2015 - L 14 U 56/12
    Gesetzessystematisch sind die Regelungen der §§ 7a, 28h und 28p SGB IV ausschließlich auf die gesetzliche Renten-, Kranken- und soziale Pflegeversicherung sowie auf das Recht der Arbeitsförderung zu beziehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2013 - Az.: L 10 U 5019/11 - zitiert nach juris; siehe auch Bieresborn in jurisPK-SGB VII, § 2 SGB VII, Rn. 24).
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