Rechtsprechung
LSG Bayern, 30.08.2000 - L 11 AL 408/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis für eine Fahrertätigkeit eines türkischen Arbeitnehmers auf dem Lkw eines deutschen Unternehmens im Auftrag eines türkischen Arbeitgebers; Grenzüberschreitender Güterverkehr; Einschränkung der Arbeitserlaubnisfreiheit; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 27.10.1998 - S 5 AL 777/97
- SG Würzburg, 27.10.1998 - S 5 AL 777/97
- LSG Bayern, 30.08.2000 - L 11 AL 408/98
- BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 61/03 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94
Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige …
Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2000 - L 11 AL 408/98
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass einige Bestimmungen des ARB 1/80 unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht sind und sich ein türkischer Arbeitnehmer unmittelbar darauf berufen kann (zB im Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/75 "T." in NVwZ 1997 S 677 RdNr 15 bis 18, 22; vgl auch BVerwGE 98, 31 (33)).Legal sind der Aufenthalt und eine Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates, wenn Aufenthalt und Beschäftigung im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitgliedsstaates erfolgen (EuGH Urteil vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 Rdnrn 50, 51, 52 = NVwZ 1999, 1099; BVerwGE 98, 31 (34)).
Denn der Begriff "ordnungsgemäße Beschäftigung" knüpft an das inländische Recht an (BVerwGE 98, 31 (34, 35)).
- EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER …
Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2000 - L 11 AL 408/98
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass einige Bestimmungen des ARB 1/80 unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht sind und sich ein türkischer Arbeitnehmer unmittelbar darauf berufen kann (zB im Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/75 "T." in NVwZ 1997 S 677 RdNr 15 bis 18, 22; vgl auch BVerwGE 98, 31 (33)).Der Beschluss 1/80 ARB beinhaltet einen weiteren durch die Art. 48, 49 und 50 EGV geleiteten Schritt zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen der Türkei und den Mitgliedsstaaten (EuGH Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/95 "T." Rdnrn 19, 20 = NVwZ 1997, 677).
- BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93
Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr
Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2000 - L 11 AL 408/98
Das hat das BSG in einem insofern vergleichbaren Fall schon festgestellt (BSG SozR 3-4210 § 9 Nr. 1).Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 10.03.1994 (SozR 3-4210 § 9 Nr. 1) klargestellt, dass die Normänderung zum 01.09.1993 nicht nur deklaratorische, sondern konstitutive Bedeutung hatte und eine materiell-rechtliche, einengende Modifizierung der bisherigen Vorschrift gebracht hat.
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2000 - L 11 AL 408/98
Damit sollte ein wesentlicher Schritt zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer der Türkei und der Mitgliedsstaaten getan werden (EuGH Urteil vom 20.09.1990 - Rs. C-192/89 "S." Rdnr 20 = NVwZ 1991 S 255). - EuGH, 26.11.1998 - C-1/97
Birden
Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2000 - L 11 AL 408/98
Legal sind der Aufenthalt und eine Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates, wenn Aufenthalt und Beschäftigung im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitgliedsstaates erfolgen (EuGH Urteil vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 Rdnrn 50, 51, 52 = NVwZ 1999, 1099; BVerwGE 98, 31 (34)).
- BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 61/03 R
Verbot der Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs mit der Türkei
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. August 2000 - L 11 AL 408/98 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. August 2000 - L 11 AL 408/98 - sowie das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27. Oktober 1998 - S 5 AL 777/97 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.