Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - L 11 B 16/07 KA ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 29.01.2007 - S 2 KA 251/06
- SG Düsseldorf, 08.06.2007 - S 2 KA 251/06
- SG Düsseldorf, 18.06.2007 - S 2 KA 251/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - L 11 B 16/07 KA ER
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - L 11 B 16/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - L 11 B 16/07
Ist dem Gericht dagegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - L 11 B 16/07
Die Beschwerde der Ag ist vom 10. Senat des Landessozialgericht NRW mit Beschluss vom 04.09.2006 (L 10 B 2/06 KA ER) zurückgewiesen worden.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - L 11 KA 38/08
Vertragsarztangelegenheiten
Mit Beschluss vom 08.06.2007 - S 2 KA 251/06 ER Sozialgericht (SG) Düsseldorf, bestätigt durch Beschluss des LSG NRW vom 18.09.2007 - L 11 B 16/07 KA ER -, - wurde die Klägerin verpflichtet, die von den Beigeladenen zu 8) und 9) ab dem 01.10.2006 abgerechneten vertragsärztlichen Leistungen nach denjenigen Gebührenziffern des EBM zu vergüten, die für Fachärzte für Herzchirurgie bis zum 30.09.2006 abrechenbar waren.Die Beigeladene zu 12) habe im auf einstweiligen Rechtsschutz gerichteten Verfahren S 2 KA 251/06 ER SG Düsseldorf bzw. LSG NRW L 11 B 16/07 KA ER mitgeteilt, Hintergrund der Streichungen der herzchirurgischen Leistungen und der Fachärzte im Kapitel 7 EBM sei, dass diagnostische und therapeutische Leistungen des Abschnitts 7.3 typischerweise nicht von Herzchirurgen erbracht würden, dass aber wegen der Erwähnung der herzchirurgischen Leistungen und der Fachärzte für Herzchirurgie im Kapitel 7 EBM die Auffassung vertreten worden sei, Herzchirurgen müssten zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden können.
Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten S 14 KA 245/05 ER SG Düsseldorf / L 10 B 2/06 KA ER LSG NRW, S 2 KA 251/06 ER SG Düsseldorf / L 11 B 16/07 KA ER LSG NRW und L 11 KA 43/08 ER LSG NRW sowie der Verwaltungsvorgänge des Beklagten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.
Einer Zuordnung i.S. eines Verschuldens bedarf es insoweit nicht; allerdings sieht der Senat sowohl in der von der Klägerin veranlassten Streichung der Beigeladenen zu 8) und 9) in der von ihr im Internet angebotenen Vertragsarztsuche (s. Schriftsätze vom 20.06.2006 bzw. 27.07.2006 in L 10 B 2/06 KA ER bzw. vom 28.08.2007 in L 11 B 16/07 KA ER) als auch in der von der Klägerin vorgenommenen Eintragung im Arztregister, dass die Zulassung der Beigeladenen zu 8) und 9) am 07.02.2006 geendet habe, eher den Aufbau einer Vertragsarztpraxis behindernde Maßnahmen der Klägerin.
Indes zeigen die von der Beigeladenen zu 12) (Schriftsatz vom 28.03.2008 in L 11 B 16/07 KA ER LSG NRW) für zugelassene Herzchirurgen mitgeteilten Umsatzzahlen im Jahr 2006 von durchschnittlich 63.874 Euro durchaus auf, dass die von der Klägerin angeführten Zahlen - u.a. über die Umsätze dreier in Bayern zugelassener Fachärzte für Herzchirurgie - nicht repräsentativ sind.
Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - L 11 B 16/07 KA ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer
Vergütung einer vertragsärztlichen Leistung eines Facharztes für Herzchirugie nach Gebührenziffern ; Bestimmung des Streitwertes im einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich einer Honorarstreitigkeit (Zugrundelegung des mittleren Jahresumsatzes)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 29.01.2007 - S 2 KA 251/06
- SG Düsseldorf, 08.06.2007 - S 2 KA 251/06
- SG Düsseldorf, 18.06.2007 - S 2 KA 251/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - L 11 B 16/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - L 11 B 16/07 KA ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - L 11 B 16/07
Vor allem ist in den wesentlich bedeutsameren Zulassungsverfahren im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur von den Einnahmen für ein Jahr auszugehen (Beschluss des Senats vom 09.10.2006 - L 11 B 52/05 KA ER -), nachdem in Hauptsacheverfahren dieser Art nach neuer Rechtsprechung des BSG für den Streitwert nur noch auf die Einnahmen innerhalb von drei Jahren abzustellen ist (BSG, Beschluss vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -, vgl. auch Beschluss des LSG NRW vom 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA-). - BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 15/04 R
Vertragsärztliche Honorarstreitigkeit - Berechnung des Gegenstandswertes - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - L 11 B 16/07
Auch wenn das Hauptsacheverfahren innerhalb dieses Zeitraumes nicht abgeschlossen ist, muss berücksichtigt werden, dass bei Honorarstreitigkeiten mit Auswirkungen für die Zukunft nur ein Zeitraum von einem Jahr zu Grunde zu legen ist (vgl. BSG SozR 4-1930 § 6 Nr. 1). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 10 B 21/05
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - L 11 B 16/07
Vor allem ist in den wesentlich bedeutsameren Zulassungsverfahren im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur von den Einnahmen für ein Jahr auszugehen (Beschluss des Senats vom 09.10.2006 - L 11 B 52/05 KA ER -), nachdem in Hauptsacheverfahren dieser Art nach neuer Rechtsprechung des BSG für den Streitwert nur noch auf die Einnahmen innerhalb von drei Jahren abzustellen ist (BSG, Beschluss vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -, vgl. auch Beschluss des LSG NRW vom 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA-). - BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 22.06
Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage betreffend die Zulässigkeit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - L 11 B 16/07
Angesichts des vorläufigen Charakters des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ist zudem ein Abschlag von 50 v.H. vorzunehmen (Beschluss des LSG NRW vom 30.03.2007 - L 10 B 22/06 KA-).