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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06   

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https://dejure.org/2007,18073
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06 (https://dejure.org/2007,18073)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.11.2007 - L 11 KA 100/06 (https://dejure.org/2007,18073)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. November 2007 - L 11 KA 100/06 (https://dejure.org/2007,18073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen; Anspruch auf Verordnung eines bestimmten Arzneimittels; Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung ärztlich verordneter Leistungen in Bezug auf die Verordnungsfähigkeit; Vereinbarkeit der Versagung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06
    Selbst eine "im guten Glauben" vorgenommene Verordnung kann daher zu Ersatzansprüchen gegen den Arzt führen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52; SozR 4-2500 § 106 Nr. 1; zuletzt Beschluss vom 30.05.2006 - B 6 KA 14/06 B; s. auch Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, § 106 Randnr. 92; Bahner, Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse, Heilmittelregresse, 2006, S. 238 f.).

    § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V fordert aber entgegen der Ansicht des Klägers weder, dass einem Regress eine Beratung vorangehen müsse (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 53; Beschluss vom 30.05.2006, a. a. O.; s. aber Spellbrink, Wirtschaftlichkeitsprüfung im Kassenarztrecht, 1994, Randnr. 849, der meint, bei unklarer Rechtslage sei vor einem Regress eine Beratung zu fordern, um Verhaltenssicherheit herzustellen), noch lässt sich der Vorschrift entnehmen, dass die Prüfgremien in jedem Fall darlegen müssten, dass sie eine Beratung als Sanktion in Erwägung gezogen haben.

  • BSG, 30.05.2006 - B 6 KA 14/06 B

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Vertragsärztlichen Versorgung, Voraussetzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06
    Selbst eine "im guten Glauben" vorgenommene Verordnung kann daher zu Ersatzansprüchen gegen den Arzt führen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52; SozR 4-2500 § 106 Nr. 1; zuletzt Beschluss vom 30.05.2006 - B 6 KA 14/06 B; s. auch Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, § 106 Randnr. 92; Bahner, Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse, Heilmittelregresse, 2006, S. 238 f.).

    § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V fordert aber entgegen der Ansicht des Klägers weder, dass einem Regress eine Beratung vorangehen müsse (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 53; Beschluss vom 30.05.2006, a. a. O.; s. aber Spellbrink, Wirtschaftlichkeitsprüfung im Kassenarztrecht, 1994, Randnr. 849, der meint, bei unklarer Rechtslage sei vor einem Regress eine Beratung zu fordern, um Verhaltenssicherheit herzustellen), noch lässt sich der Vorschrift entnehmen, dass die Prüfgremien in jedem Fall darlegen müssten, dass sie eine Beratung als Sanktion in Erwägung gezogen haben.

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R

    Arzneikostenregreß - Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06
    Solche Regresse sind von Regressen wegen eines sonstigen Schadens (hier geregelt in § 9 Abs. 5 der Prüfvereinbarung) zu unterscheiden; der durch einen Verordnungsregress auszugleichende "Schaden" entspricht demjenigen, der durch eine unwirtschaftliche Verordnungsweise im Sinne des § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V auszugleichen ist (zusammenfassend BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52).

    Selbst eine "im guten Glauben" vorgenommene Verordnung kann daher zu Ersatzansprüchen gegen den Arzt führen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52; SozR 4-2500 § 106 Nr. 1; zuletzt Beschluss vom 30.05.2006 - B 6 KA 14/06 B; s. auch Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, § 106 Randnr. 92; Bahner, Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse, Heilmittelregresse, 2006, S. 238 f.).

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 44/06 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfmethode der eingeschränkten Einzelfallprüfung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06
    Auch das BSG geht in seinem Urteil vom 27.06.2007 (B 6 KA 44/06 R) offenbar selbstverständlich davon aus, dass die Verhängung von Verordnungsregressen keine Ermessensentscheidung erfordert, denn es hat in dem genannten Urteil die Verhängung eines Regresses wegen der unwirtschaftlichen Verordnung eines Arzneimittels für einen Patienten gebilligt, ohne die Frage der Ermessensausübung des Beschwerdeausschusses aufzuwerfen.
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06
    § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V fordert aber entgegen der Ansicht des Klägers weder, dass einem Regress eine Beratung vorangehen müsse (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 53; Beschluss vom 30.05.2006, a. a. O.; s. aber Spellbrink, Wirtschaftlichkeitsprüfung im Kassenarztrecht, 1994, Randnr. 849, der meint, bei unklarer Rechtslage sei vor einem Regress eine Beratung zu fordern, um Verhaltenssicherheit herzustellen), noch lässt sich der Vorschrift entnehmen, dass die Prüfgremien in jedem Fall darlegen müssten, dass sie eine Beratung als Sanktion in Erwägung gezogen haben.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06
    Zur Begründung der Klage hat der Kläger vorgetragen, das Urteil des BSG vom 27.09.2005 (a.a.O.) sei auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.12.2005 (SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) überholt.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06
    Unabhängig von der Frage, ob tatsächlich bei der Versicherten nach der konkreten Ausprägung ihrer Erkrankung eine lebensbedrohliche Erkrankung im Sinne dieser Rechtsprechung vorlag (verneinend etwa für ein Prostatakarzinom im Anfangsstadium BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8), fehlt es jedenfalls an der Voraussetzung, dass keine Behandlungsalternative bestand.
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 12/05 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06
    Hinsichtlich der rückwirkenden Korrektur von Honorarbescheiden hat das BSG in der bloßen Duldung einer objektiv fehlerhaften Abrechnungspraxis durch eine Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung keinen Vertrauenstatbestand gesehen (BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 1; s. auch SozR 4-2500 § 95 Nr. 8).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06
    Hinsichtlich der rückwirkenden Korrektur von Honorarbescheiden hat das BSG in der bloßen Duldung einer objektiv fehlerhaften Abrechnungspraxis durch eine Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung keinen Vertrauenstatbestand gesehen (BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 1; s. auch SozR 4-2500 § 95 Nr. 8).
  • LSG Bayern, 22.01.2004 - L 4 KR 217/02

    Kostenerstattungsanspruch des Versicherten für die Beschaffung des Arzneimittels

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06
    Das LSG Bayern hatte schließlich in dem dem Urteil des BSG zu Grunde liegenden Verfahren in seinem Urteil vom 22.01.2004 (L 4 KR 217/02) gemeint, Wobe Mugos E sei zwar verkehrsfähig, werde jedoch von der sogenannten "Negativliste" nach § 34 Abs. 3 SGB V erfasst und daher von der Verordnung ausgeschlossen.
  • OVG Berlin, 07.04.2005 - 5 B 8.03

    Ablehnung eines Nachzulassungsantrags; Fehlen einer verlängerbaren (fiktiven)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2000 - L 5 KR 5/00

    Krankenversicherung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.10.1998 - L 5 K 22/97
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 12/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Nachdem der Senat in den Parallelverfahren L 11 KA 36/07, L 11 KA 100/06, L 11 KA 112/06 und L 11 KA 21/07 Regresse gegen Vertragsärzte wegen unzulässiger Verordnung von Wobe Mugos E bestätigt hat und die gegen diese Entscheidungen eingelegten Revisionen ohne Erfolg geblieben sind (Urteile des BSG vom 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R (metastasierendes Karzinom) und B 6 KA 64/07 R (Mammakarzinom) - sowie vom 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 R - (metastasierendes Mammakarzinom)), hat die Klägerin vorgetragen, das SG habe die Entscheidung des BVerfG vom 06.12.2005 falsch ausgelegt; denn auch eine Palliativbehandlung werde von dieser Entscheidung umfasst.
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