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   LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05   

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https://dejure.org/2009,12425
LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05 (https://dejure.org/2009,12425)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05 (https://dejure.org/2009,12425)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. April 2009 - L 11 KR 2495/05 (https://dejure.org/2009,12425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - Telefonberaterin in Call-Center - Weisungsrecht des Arbeitgebers - Vertragsverhältnis - dynamische Verweisung - Feststellbarkeit des Adressaten eines Verwaltungsaktes - Erlass eines Beitragsbescheides durch Einzugsstelle trotz Betriebsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Dienstleistungsunternehmens zur Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung bei Zurverfügungstellen von sog. Call-Centern mit Bildschirmarbeitsplätzen; Ermittlung des Inhaltsadressaten eines ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beschäftigteneigenschaft - Telefonberaterin in einem Call-Center - abhängige Tätigkeit - Befugnis der Einzugsstelle zur Feststellung der Versicherungs-/Beitragspflicht - vorangegangene Betriebsprüfung ohne Beanstandung nicht hinderlich - Wirkung eines bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05
    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, Die Beiträge, Beil 2006, 149; jeweils mwN ) zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.

    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (vgl. Urteil vom 24. Januar 2007, aaO, mwN).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05
    Sie sollen jedoch nicht eine Schutzfunktion gegenüber Arbeitgebern erfüllen oder diesen gar "Entlastung" erteilen (Urteil des Senats vom 20. September 2005, L 11 KR 1766/05, juris unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 14. September 2004, B 12 KR 1/04, SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05
    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, Die Beiträge, Beil 2006, 149; jeweils mwN ) zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (st. Rspr. BSG, vgl. u.a. BSG, Urteil vom 28. Mai 2005, B 12 KR 13/07 R, zit. nach juris).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05
    Mit Urteil vom 29. Juli 2003 (B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1) hat das BSG entscheiden, dass Beschäftigte aus den Ergebnissen früherer Prüfungen nur Rechte für sich herleiten können, wenn bei der Betriebsprüfung die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe personenbezogen bestimmten Zeiträumen durch gesonderten Verwaltungsakt festgestellt worden ist.
  • BFH, 17.11.2005 - III R 8/03

    Erlass eines Einzelsteuerbescheids bei Zusammenveranlagung nach Tod eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05
    Entscheidend ist, ob der Inhaltsadressat durch Auslegung anhand der den Betroffenen bekannten Umstände hinreichend sicher bestimmt werden kann (so auch BFH Urteil vom 17.11.2005 - III R 8/03 - unter Hinweis darauf, dass nach der neueren Rechtsprechung des BFH die Steuerschuldner nicht mehr zwingend aus dem Bescheid selbst oder den dem Bescheid beigefügten Unterlagen für einen Dritten erkennbar sein müssen; Bay. VGH, Beschluss vom 15.11.2005 - 23 CS 05.2667 - wonach entscheidend sei, wie der Betroffene den materiellen Gehalt des Bescheides unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste).
  • VGH Bayern, 15.11.2005 - 23 CS 05.2667
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05
    Entscheidend ist, ob der Inhaltsadressat durch Auslegung anhand der den Betroffenen bekannten Umstände hinreichend sicher bestimmt werden kann (so auch BFH Urteil vom 17.11.2005 - III R 8/03 - unter Hinweis darauf, dass nach der neueren Rechtsprechung des BFH die Steuerschuldner nicht mehr zwingend aus dem Bescheid selbst oder den dem Bescheid beigefügten Unterlagen für einen Dritten erkennbar sein müssen; Bay. VGH, Beschluss vom 15.11.2005 - 23 CS 05.2667 - wonach entscheidend sei, wie der Betroffene den materiellen Gehalt des Bescheides unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Die Entscheidung, ob eine bestimmte Tätigkeit als Beschäftigung zur Versicherungspflicht führt oder nicht, kann auch im Einzugsstellen- und Anfrageverfahren grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkungen nachträglich getroffen werden; das hat der Senat für diese Verfahren stets ohne Weiteres angenommen und ist davon ausgegangen, dass Verwaltungsakte über das (Nicht)Bestehen von Versicherungspflicht hier unabhängig davon ergehen können, ob die Tätigkeit bereits zuvor von einer Einzugsstelle, der "Clearing-Stelle" oder bei einer Betriebsprüfung beurteilt und ohne Beanstandungen geblieben war (so auch - zum Einzugsstellenverfahren - LSG Baden-Württemberg Urteil vom 28.4.2009 - L 11 KR 2495/05 - Juris RdNr 53 = ArbuR 2009, 264).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11

    (Sozialversicherungspflicht - EDV-Systemingenieur - Beratung und Unterstützung

    Der Auftragnehmer wird diese, wenn und soweit sie realisierbar sind, nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen vornehmen." Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich das eine Sozialversicherungspflicht begründende Weisungsrecht des Arbeitgebers auch aus einem außerhalb des Beschäftigungsvertrages bestehenden Regelwerk ergeben, wenn im Beschäftigungsvertrag in Form einer dynamischen Verweisung auf dieses Regelwerk Bezug genommen wird (Urteil vom 28.04.2009, L 11 KR 2495/05, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11

    Sozialversicherung - Durchführung einer Betriebsprüfung schließt

    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie in rechtlich zulässiger Weise von den Vereinbarungen abweichen (vgl Urteil vom 24. Januar 2007, aaO, mwN; zum Ganzen Urteil des Senats vom 28. April 2009, L 11 KR 2495/05, veröffentlicht in juris).
  • SG Stuttgart, 08.03.2016 - S 8 KR 4005/14

    Leiter einer Tankstelle steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis

    Daraus folgt, dass die Einzugsstelle nicht gehindert ist, trotz durchgeführter Betriebsprüfung einen Beitragsbescheid zu erlassen, wenn die Betriebsprüfung ohne Beanstandung geblieben ist (LSG Baden-Württemberg v. 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05 - juris Rn. 53 - UV-Recht Aktuell 2009, 699-708.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1187/09
    Im Urteil des 11. Senats vom 28.04.2009 (- L 11 KR 2495/05 -, veröffentlicht in Juris) hat der 11. Senat zur Beurteilung der Tätigkeit der dort beigeladenen Telefonverkaufsberaterin bei der Klägerin als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeführt: "Das für ein solches Beschäftigungsverhältnis in erster Linie ausschlaggebende Weisungsrecht des Arbeitgebers folgt aus mehreren vertraglichen Bestimmungen.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2009 - L 11 KR 3277/09 AK-A
    Dass der geltend gemachte Anspruch auf Erstattung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - mittlerweile, d. h. nach rechtskräftigem Abschluss des parallel geführten Rechtsstreits L 11 KR 2495/05 der Beigeladenen zu 2 (Arbeitgeberin der Klägerin) - besteht, ist zwischen Klägerin und Beklagter nicht mehr umstritten.
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