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   LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 B 835/06 KA ER   

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https://dejure.org/2007,7445
LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 B 835/06 KA ER (https://dejure.org/2007,7445)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.03.2007 - L 12 B 835/06 KA ER (https://dejure.org/2007,7445)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. März 2007 - L 12 B 835/06 KA ER (https://dejure.org/2007,7445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestand einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als Psychotherapeut über das 68. Lebensjahr hinaus; Rechtfertigung einer längeren beruflichen Tätigkeit aufgrund der persönlichen Situation des Vertragsarztes; Ungleichbehandlung eines Vertragsarztes gegenüber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 86a Abs. 1 S. 1 § 86a Abs. 1 S. 2
    Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bei feststellenden Verwaltungsakten im sozialgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 22/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirksamkeit der Zulassung mit Bedingung -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 B 835/06
    Zwar hat das hessische Landessozialgericht dort (Rnrn. 43 ff.) ausgeführt, die Klage gegen einen solchen Bescheid habe keine aufschiebende Wirkung, denn die Entscheidung des Zulassungsausschusses bzw. des Berufungsausschusses beschränke sich lediglich auf die Feststellung des ohnehin kraft Gesetzes eingetretenen Rechtszustandes, nämlich des Erlöschens der Zulassung; wenn dabei die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil des BSG vom 05.02.2003 - B 6 KA 22/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 2) den Zulassungsgremien die Befugnis zugebilligt habe, solche deklaratorischen Feststellungen über das Ende der Zulassung zu treffen, sei dies ausdrücklich zu dem Zweck geschehen, Rechtssicherheit herzustellen und für alle an der vertragsärztlichen Versorgung Beteiligten Klarheit darüber zu schaffen, ob ein Arzt noch berechtigt sei vertragsärztlich tätig zu werden oder nicht.

    Schließlich enthält auch die Entscheidung des BSG vom 05.02.2003 (a.a.O.) keine Argumente für den hier vom Hessischen Landessozialgericht a.a.O. eingenommen Standpunkt.

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 B 835/06
    Der Senat sieht insbesondere keinen Anlass für Ausführungen zu der Frage, ob die insoweit seit 01.01.2007 geltenden Modifikationen eine andere Entscheidung als die des Erstgerichts erforderlich machen würden, insbesondere ob die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.03.1998 (SozR 3-2500 § 95 Nr. 17) angelegten Maßstäbe noch gültig sind, oder ob hier das europarechtliche Verbot der Diskriminierung wegen Alters entgegen stünde (vgl. Art. 1 und 6 EGRL 78/2000).
  • LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsausschuss - Ende der Zulassung wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 B 835/06
    Insoweit macht sich der Senat die vom Hessischen Landessozialtgericht angestellten Überlegungen in dem Beschluss vom 15.12.2004 (L 7 KA 412/03 ER - juris) ausdrücklich nicht zu eigen.
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 41/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung -

    Mithin unterscheiden sich Widerspruch und Anfechtungsklage im Falle der Beendigung der Zulassung wegen Erreichens der Altersgrenze von Rechtsbehelfen gegen die Entziehung einer Zulassung gemäß § 96 Abs. 6 SGB V. Während letztere aufschiebende Wirkung entfalten, ist dies bei den nur deklaratorisch-feststellenden Verwaltungsakten im Falle des Erreichens der Altersgrenze nicht der Fall (unzutreffend BayLSG, Beschluss vom 28.3.2007 - L 12 B 835/06 KA ER -, GesR 2007, 410 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - L 11 B 17/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Auffassung der Ast werde gestützt durch den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28.03.2007 (Az.: L 12 B 835/06 KA ER).

    Insoweit folgt der Senat den Ausführungen des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) in seinem Beschluss vom 28.03.2007 (L 12 B 835/06 KA ER) nicht.

    Dies wird in dem Beschluss des Bayerischen LSG vom 28.03.2007 (L 12 B 835/06 KA ER) verkannt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07

    Vertragsärztliche Versorgung - 68-Jahres-Altersgrenze für Vertragsärzte -

    1.) Die Feststellung der Zulassungsgremien über das Ende der Zulassung eines Vertragsarztes aus Altersgründen wird grundsätzlich weder rechtlich noch faktisch von den Zulassungsgremien oder einer anderen Behörde "vollzogen", weil diese die Feststellung über die Beendigung der Zulassung nicht durch weitere Entscheidungen um- oder durchsetzen, sondern bei ihren Entscheidungen lediglich die sich unmittelbar aus § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V ergebende Rechtslage beachten (Abgrenzung zu Bayer. LSG Bschl. v. 28. März 2007, - L 12 B 835/06 KA).

    Diese Auffassung werde durch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 28. März 2007 (L 12 B 835/06 KA ER) bestätigt, dem sich der Antragsteller voll inhaltlich anschließe.

    Mit seiner Entscheidung orientiert sich das Sozialgericht sowohl hinsichtlich des Entscheidungsausspruchs als auch in seiner Begründung an dem Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. März 2007 (- L 12 B 835/06 KA -, zitiert nach juris).

  • LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 36/10

    Verordnung von Arzneimitteln nach Beendigung der vertragsärztlichen Zulassung aus

    Ferner sei § 86a Abs. 1 Satz 2 SGG, wonach Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung hätten, unbeachtet geblieben (Hinweis auf Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. März 2007, AZ: L 12 B 835/06 KA ER).

    Auch in Kenntnis der (anderslautenden) Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteil vom 20. Juli 2006, AZ: L 12 B 835/06 KA ER, zit. nach juris) vertritt der erkennende Senat weiterhin (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 15. Dezember 2004, Az.: L 7 KA 412/03 ER) die Auffassung, dass das Ende der Zulassung mit Erreichen der Altersgrenze kraft Gesetzes eingetreten ist und auch eine aufschiebende Wirkung gegen den das Ende der Zulassung feststellenden - deklaratorischen - Verwaltungsakt den betreffenden Arzt nicht berechtigt hätte, seine vertragsärztliche Tätigkeit fortzusetzen (ebenso Pawlita in jurisPK-SGB V 2008, § 95 Rdnr. 522 ff. m.w.N.).

  • LSG Bayern, 10.10.2018 - L 12 KA 10/18

    Vertragsarztsitz, Ärzte-ZV, Hälftiger Versorgungsauftrag, Nebenbestimmung,

    Gemäß § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG hätten Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung, was ausdrücklich auch bei feststellenden Verwaltungsakten gelte selbst für den Fall, dass man dem angegriffenen Bescheid nur einen deklaratorischen und nicht einen konstitutiven Charakter beimessen würde (vgl. den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 28.03.2007, Az.: L 12 B 835/06 KA ER).

    Soweit sich die Klägerseite auf einen Beschluss des erkennenden Senates vom 28.03.2007 (L 12 B 835/06 KA ER, GesR 2007, 410f) beruft, ist die dortige Auffassung vom Bundessozialgericht verworfen worden (vgl. Urteil vom 06.02.2008, B 6 KA 41/06 R, juris-Rz. 26) und wurde in der Folge vom erkennenden Senat nicht mehr vertreten.

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.10.2007 - L 4 B 583/07

    Unzulässigkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von

    Zur Begründung hat er sich auf den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. März 2007 (L 12 B 835/06 KA ER) bezogen, in dem dargelegt sei, dass dem Widerspruch bzw. der Klage gegen Feststellungsbeschlüsse der Zulassungsgremien auf der Grundlage des § 95 Abs. 7 Satz 3 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, (SGB V) i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 3 Zulassungsverordnung-Ärzte gemäß § 86a Abs. 1 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aufschiebende Wirkung zukomme.

    Dies hat das Sozialgericht insbesondere mit Hinweis auf die Gesetzessystematik in Abgrenzung zu dem Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. März 2007 (a.a.O.) im Einzelnen näher begründet.

  • SG München, 22.11.2007 - S 38 KA 5168/07
    Zur Begründung wies der Prozessbevollmächtigte des Antragsteller auf die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28.03.2007 unter dem Az.: L 12 B 835/06 KA ER hin.

    Das Bayerische Landessozialgericht vertritt in seinem Beschluss vom 28.03.2007 (Az.: L 12 B 835/06 KA ER) die Auffassung, dass mit Widerspruchseinlegung gegen einen solchen feststellenden Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung eingetreten ist.

  • LSG Hessen, 25.06.2008 - L 4 KA 48/08

    Verlängerung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung durch

    Soweit das LSG Bayern Widersprüchen und Klagen gegen die feststellenden Beschlüsse gemäß § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung zubillige (vgl. Beschluss vom 28. März 2007, L 12 B 835/06 KA ER), vermöge das SG dem nicht zu folgen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07

    Verlängerung einer vertragsärztlichen Zulassung aufgrund einer mangelhaften

    Ergänzend beruft er sich schließlich darauf, dass die Erhebung der Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners gemäß § 86a Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aufschiebende Wirkung habe wie das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 28. März 2007 (L 12 B 835/06 KA ER) festgestellte habe.
  • LSG Hessen, 01.07.2008 - L 4 KA 48/08
    Soweit das LSG Bayern Widersprüchen und Klagen gegen die feststellenden Beschlüsse gemäß § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung zubillige (vgl. Beschluss vom 28. März 2007, L 12 B 835/06 KA ER), vermöge das SG dem nicht zu folgen.
  • LSG Hamburg, 08.03.2011 - L 1 KA 22/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Teilnahme an

  • SG Marburg, 14.05.2008 - S 12 KA 172/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von

  • SG Marburg, 23.08.2007 - S 12 KA 343/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Ende der Zulassung durch Erreichen der

  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 284/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - 68-Jahres-Altersgrenze ist rechtmäßig -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 11 KA 103/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Hamburg, 10.02.2011 - S 3 KA 12/11

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage entfällt nur in den in § 86 a

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