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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 12 R 1770/07   

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https://dejure.org/2008,8846
LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 12 R 1770/07 (https://dejure.org/2008,8846)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2008 - L 12 R 1770/07 (https://dejure.org/2008,8846)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - L 12 R 1770/07 (https://dejure.org/2008,8846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung einer Zusicherung einer vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; Erforderlichkeit übereinstimmender Willenserklärungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, Anhebung der Altersgrenze bei Antrag auf Abschluss eines Vertrages nach dem Altersteilzeitgesetz , Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 12 R 1770/07
    Der Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtslage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 72, 200 ; 83, 89 ).

    Eine Rechtsnorm entfaltet Rückwirkung, wenn der Beginn ihres zeitlichen Anwendungsbereichs auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67).

    Der von einem Gesetz Betroffene muss grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Verkündung einer Neuregelung darauf vertrauen können, dass er nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen wird (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67).

    Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 72, 200 ).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 12 R 1770/07
    Eine Rechtsnorm entfaltet Rückwirkung, wenn der Beginn ihres zeitlichen Anwendungsbereichs auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67).

    Der von einem Gesetz Betroffene muss grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Verkündung einer Neuregelung darauf vertrauen können, dass er nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen wird (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67).

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 12 R 1770/07
    Tatbestände, die den Eintritt ihrer Rechtsfolgen von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig machen, unterliegen weniger strengen Beschränkungen als die Rückwirkung von Rechtsfolgen (vgl. BVerfGE 92, 277 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 12 R 1770/07
    Der Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtslage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 72, 200 ; 83, 89 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 12 R 1770/07
    Der Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtslage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 72, 200 ; 83, 89 ).
  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 12 R 1770/07
    Die Ablehnung, eine beantragte Zusicherung zu geben, weil der Inhalt, der zugesichert werden soll, nicht zugesichert werden könne, verlautbart in der Regel und so auch hier zugleich die Feststellung, dass der Antragsteller keinen Anspruch auf die begehrte Zusicherung hat, also nach den Kriterien der Qualifikationsnorm des § 31 SGB X einen Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R - SozR 4-2600 § 46 Nr. 1).
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 12 R 1770/07
    Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 72, 200 ).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R

    Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 12 R 1770/07
    Mit einer Feststellungsklage kann die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden, darunter fallen auch erst künftig entstehende oder fällig werdende Ansprüche (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 1998 - B 6 KA 75/97 R - BSGE 83, 128).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 411/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anforderungen

    Das Berufungsgericht habe das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 10.6.2008 (L 12 R 1770/07 - Juris) weitgehend "abkopiert", ohne dies durch Angabe der Quelle kenntlich gemacht zu haben (S 5 bis 8 Beschwerdebegründung) .

    Es mag dahingestellt bleiben, ob sich das LSG - wie der Kläger vorträgt - weitgehend darauf beschränkt habe, das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 10.6.2008 (L 12 R 1770/07 - Juris) "abzukopieren".

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 3 Sa 548/08

    Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen Verletzung der Hinweispflicht

    Gleichwohl bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Stichtagsregelung des § 237 Abs. 5 SGB VI n.F. (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 10.06.2008 - L 12 R 1770/07 -).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2010 - 16 Sa 1093/10

    Rechtswidriger Ausschluss von Versorgungsordnung bei Verlängerung eines

    Ein bloßer Antrag des Arbeitnehmers auf Altersteilzeit reicht nicht aus (LSG Berlin-Brandenburg vom 10.06.2008 - L 12 R 1770/07, juris Rn. 27; Kreikebohm 3. Aufl. 2008 SGB VI § 237 Rn. 35; vgl. a. LSG München vom 15.10.2009 - L 14 R 590/09, juris: schriftliche Ankündigung einer Betriebsschließung nicht ausreichend).
  • SG Potsdam, 21.06.2011 - S 36 R 6/09

    Regelaltersrente - Rentenbeginn - Vertrauensschutzregelung -

    Mit einer Feststellungsklage kann die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden, darunter fallen auch erst künftig entstehende oder fällig werdende Ansprüche, vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juni 2008, L 12 R 1770/07, zitiert nach Juris Rn 21 m. w. M. Es besteht auch das für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse.
  • SG Oldenburg, 03.03.2009 - S 5 R 248/06
    Die vorgenannte gesetzliche Regelung sollte Vertrauensschutz auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Arbeitnehmer nur dann begründen, wenn diese vor Änderung der Rechtslage rechtsverbindlich über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert hatten, weil sie sich auf die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen bei dieser rechtsverbindlichen Disposition über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses verlassen haben (vgl. Kasseler Kommentar Niesel § 237 SGB VI Anm. 38; LSG Berlin-Brandenburg - Az. L 12 R 1770/07 v. 10.06.2008).
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